Betreff
Widmung Pastorskamp
Vorlage
1733/2012
Aktenzeichen
660-2564-mr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Im Stadtteil Bergisch-Neukirchen werden gemäß §6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW folgende Widmungen beschlossen:

 

  1. die Straße Pastorskamp als Gemeinde- / Anliegerstraße

 

  1. der Verbindungsweg von Nr. 23 zum Tannenweg als Gemeindeweg beschränkt auf den Radfahr- und Fußgängerverkehr

 

  1. der Weg von Nr. 37 bis zum Weg unter Punkt 2 als Gemeindeweg beschränkt auf den Fußgängerverkehr

 

  1. die Treppenanlage vom Tannenweg in Richtung Am Plattenbusch als Gemeindeweg beschränkt auf den Fußgängerverkehr

 

  1. der Parkplatz an der Burscheider Straße zwischen Pastorskamp und evgl. Kirche als Platz der Gemeinde

 

gezeichnet:

Häusler

(i. V. des Oberbürgermeisters)

 

Begründung:

 

Die Erschließungsanlage Pastorskamp wurde zwischen 2007 und 2011 durch einen Bauträger hergestellt. Nach Übernahme durch die Stadt sind die Verkehrsflächen (im Beschlussentwurf als Punkte 1-4 bezeichnet) entsprechend den Ausweisungen des Bebauungsplanes zu widmen.

Daher bleibt auch der private Erschließungsweg zwischen Nr.14 und 20 von einer Widmung unberührt.

 

Der Parkplatz entlang der Burscheider Straße wurde bereits 1973/74 gebaut. Da er als selbstständiger Parkplatz zu werten ist und nicht als Teil der klassifizierten Burscheider Straße (Landesstraße L 291), ist er ebenfalls formell dem öffentlichen Verkehr zu widmen.

 

Die Verkehrsflächen sind im Anlageplan mit Ziffern entsprechend dem Beschlussentwurf bezeichnet.