Betreff
Fußgängerlichtsignalanlage an der Kreuzung Willy-Brandt-Ring / Karl-Carstens-Ring
Vorlage
1735/2012
Aktenzeichen
660-sch
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die signaltechnischen Änderungen an der Fußgängerlichtsignalanlage Willy-Brandt-Ring / Karl-Carstens-Ring werden zur Kenntnis genommen.

 

gezeichnet:

 

 

Häusler

(i. V. des Oberbürgermeisters)

 

Begründung:

 

Beschlusslage

 

In der Sitzung der Bezirksvertretung III vom 03.05.2012 wurde die Verwaltung auf Grundlage des Antrages 1599/2012 der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und Freie Wähler beauftragt zu prüfen, wie die Schaltung der Fußgänger-Lichtsignalanlage (LSA) auf dem Willy-Brandt-Ring an der Kreuzung Karl-Carstens-Ring so geändert werden kann, dass die Fußgänger die jeweils andere Straßenseite ohne Zwischenstopp erreichen können.

 

In der gleichen Sitzung wurde beschlossen, dass auf dem Willy-Brandt-Ring zwischen Mülheimer Straße und Karl-Carstens-Ring in Richtung Wiesdorf eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 50 eingeführt wird.

 

Knotenpunkt Willy-Brandt-Ring / Karl-Carstens-Ring

 

Um auch weiterhin in den Verkehrsspitzenstunden eine ausreichende Leistungsfähigkeit zu gewährleisten, wurde dieser Knotenpunkt in der Vergangenheit durch bauliche Maßnahmen umgestaltet. Dazu gehörten das zweispurige Linksabbiegen vom Willy-Brandt-Ring auf den Karl-Carstens-Ring und die freilaufenden Rechtsabbiegespuren. Diese Rechtsabbiegespuren führten zu der Einrichtung von Dreiecksinseln, die die Fußgänger und Radfahrer beim Überqueren sowohl des Willy-Brandt-Rings als auch des Karl-Carstens-Rings benutzen müssen.

Im Vergleich zum Nachbarknoten Willy-Brandt-Ring / Mülheimer Straße wird der o. g.  Knotenpunkt von Fußgängern eher wenig frequentiert; ebenso liegen der Verwaltung keine Anhaltspunkte vor, dass es hier einen besonders hohen Anteil an seh- und/oder gehbehinderten Fußgängern gibt.

 

Änderung der Signalisierung am Knotenpunkt Willy-Brandt-Ring / Karl-Carstens-Ring

 

Um die Höchstgeschwindigkeit auf dem Willy-Brandt-Ring zwischen Mülheimer Straße und Karl-Carstens-Ring in Richtung Wiesdorf von Tempo 70 auf Tempo 50 gemäß des o. g. Beschlusses der Bezirksvertretung III zu reduzieren, wurden Anpassungsarbeiten an der LSA erforderlich, die im Juli 2012 bereits durchgeführt wurden. Die Gelbzeiten für den Kfz-Verkehr, die bei Tempo 70 fünf Sekunden betragen, mussten wegen des nunmehr geltenden Tempo 50 um zwei Sekunden reduziert werden. Diese zwei Sekunden wurden der Grünphase der Fußgänger-LSA über den Willy-Brandt-Ring zugeschlagen.

 

Somit ergibt sich nunmehr eine Fußgängergrünzeit über den Willy-Brandt-Ring von 10 Sekunden; anschließend folgt eine Fußgängerschutzzeit von 15 Sekunden, die eine ausreichende Zeitspanne zwischen Fußgängergrünende und dem Beginn des „feindlichen“ Kfz-Grüns gewährleistet. Diese Fußgängerschutzzeit wurde auf der Basis einer Fußgängergehgeschwindigkeit von 1,2 m/s gemäß der Richtlinie für Lichtsignalanlagen (RILSA) ermittelt und sichert auch die Fußgänger, die nahezu bei Fußgängergrünende die Fahrbahn betreten. Bei mobilitätseingeschränkten Fußgängern darf davon ausgegangen werden, dass sie in der Regel nur bei Fußgängergrünanfang die Fahrbahn betreten und somit im Schutz von 25 Sekunden den Willy-Brandt-Ring überqueren können.

 

Gemäß der RILSA sollte eine Fußgängergehgeschwindigkeit von 1,0 m/s nur dort angewendet werden, wo die Überquerung einer Straße überwiegend zum Schutz für mobilitätseingeschränkte Menschen dient. Da dies an diesem Knotenpunkt nicht der Fall ist, wird auch aus Leistungsfähigkeitsgründen von Seiten der Verwaltung weiterhin eine Gehgeschwindigkeit von 1,2 m/s zu Grunde gelegt.                       

 

Die Grünphasen der Fußgänger über den Karl-Carstens-Ring bzw. über die Straßburger Straße betragen in Abhängigkeit des parallel laufenden Kfz-Grüns des Willy-Brandt-Rings weiterhin bis zu 37 Sekunden und bedürfen keiner Änderung.

 

Gemäß des Prüfauftrags sollte untersucht werden, ob durch eine Änderung der LSA-Schaltung die Fußgänger am o. g. Knotenpunkt ohne Zwischenstopp die andere Straßenseite erreichen können, d. h. der Fußgänger würde somit auf den vorhandenen Dreieckinseln unabhängig von der Richtung, in der er den Knotenpunkt überqueren möchte, keine Wartezeiten mehr hinnehmen müssen. Um dies zu gewährleisten, müssten an den beiden Rechtsabbiegespuren die LSA für die Fußgänger nahezu durchgehend Grün anzeigen und zwar unabhängig davon, ob diese Grünzeiten dem eigentlichen Bedarf angemessen wären oder nicht. Dies allerdings würde die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes in schwerwiegenden Maß reduzieren und zu erheblichen Verkehrsproblemen führen. Aus Sicht der Verwaltung kann dies daher nicht befürwortet werden.

 

Im Rahmen der notwendigen Anpassungsarbeiten an der LSA wurde nochmals überprüft, dass die Wartezeiten der Fußgänger zum Überqueren der Rechtsabbiegespuren nach Betätigen des Anforderungstasters möglichst gering sind, so dass eine insgesamt angemessene Berücksichtigung der Fußgänger vorliegt.  Zudem ist auf dem nördlichen Radweg des Willy-Brandt-Rings in Richtung Wiesdorf vor dem Knotenpunkt eine Induktionsschleife zur LSA-Anmeldung funktionstüchtig vorhanden.    

 

Fazit

 

Im Zuge der Anpassungsarbeiten an der LSA Willy-Brandt-Ring / Karl-Carstens-Ring wurde die Grünphase für Fußgänger über den Willy-Brandt-Ring verlängert. Darüber hinaus wurden die Anforderungstaster und die Induktionsschleifen überprüft, so dass sichergestellt ist, dass die Fußgänger und Radfahrer unter Berücksichtigung des vorhandenen starken Verkehrsaufkommens in angemessener Zeit sicher über den Knoten gelangen können. Weitere Verbesserungen sind zurzeit nicht erforderlich.

  

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1735/2012 Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Schmitz / 66 / 6610 Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Prüfauftrag bzgl. der Lichtsignalanlagen am Knotenpunkt Willy-Brandt-Ring / Karl-Carstens-Ring

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

nein

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

keine

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

keine

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

keine