Betreff
Erstmaliger Ausbau der Stichstraße Rheindorfer Straße zwischen Hausnummern 63-71
Vorlage
1736/2012
Aktenzeichen
660-pr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Das Ergebnis der Bürgerbeteiligung zum endgültigen Ausbau der Stichstraße Rheindorfer Straße wird zur Kenntnis genommen.

 

2.      Der Planung zum endgültigen Ausbau der Stichstraße Rheindorfer Straße in Höhe der Hausnummern 63-71 wird zugestimmt.

 

gezeichnet:

Häusler

(i. V. des Oberbürgermeisters)

 

Begründung:

 

Ausgangssituation:

 

Die Stichstraße an der Rheindorfer Straße zwischen Hausnummern 63-71 in Leverkusen-Bürrig soll erstmalig ausgebaut werden. Es handelt sich um eine ca. 80 m lange Erschließungsanlage, deren erschlossene Grundstücke inzwischen alle bebaut sind. Der Zustand der Stichstraße ist insgesamt unbefriedigend, sie ist größtenteils unbefestigt. Ein regelgerechter Straßenaufbau ist nicht vorhanden, da die Straße noch nicht erstmalig hergestellt wurde. Der Wunsch nach einem Ausbau der Stichstraße kam von Seiten der Anwohner, da sich bei heftigen Regenfällen große Pfützen im Fahrbahnbereich bilden.

 

Für diesen Bereich der Rheindorfer Straße gibt es keinen Bebauungsplan.

Der Ausbau der Stichstraße erfolgt daher nach § 125 des Baugesetzbuches (BauGB) bzw. § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB. Hierzu fand eine Abstimmung mit den Fachbereichen Straßenverkehr, Stadtplanung und Stadtgrün sowie eine Bürgerbeteiligung statt.

 

Bürgerbeteiligung

 

Die Bürgerbeteiligung wurde mittels eines Informationsschreibens durchgeführt, das den Anwohnern und Grundstückseigentümern der Stichstraße Rheindorfer Straße Mitte Mai 2012 zugestellt wurde. Das Schreiben der Verwaltung informierte die Anwohner über den geplanten Ausbau und beinhaltete neben einem unmaßstäblichen Lageplan auch die Möglichkeit einer Rückantwort an den Fachbereich Tiefbau. Zudem konnten sich die Anwohner über die zukünftigen Erschließungsbeiträge informieren. Anregungen und Bedenken zum geplanten Straßenausbau konnten bis zum 22.06.2012 mitgeteilt werden.

 

Ergebnis der Bürgerbeteiligung

 

Es haben sich einige Anwohner aus finanziellen Gründen gegen einen Ausbau zum jetzigen Zeitpunkt ausgesprochen. Einige Anwohner dagegen befürworten aufgrund des Straßenzustandes den Ausbau. Aus den o.g. Gründen, nämlich dem schlechten Zustand der Stichstraße und der unzureichenden Entwässerungssituation, schlägt die Verwaltung den endgültigen Ausbau der Stichstraße im Frühjahr 2013 vor.

 

Anregungen und Änderungen, die in die Planung übernommen wurden:

 

§         Die Stichstraße soll als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden. Dies wurde von allen Anwohnern gewünscht. Durch die Lage des Stichweges und die geringe Anzahl an Wohnbebauung ist die überwiegende Aufenthaltsfunktion gegeben und spielende Kinder werden nicht gefährdet. Stellplätze können aufgrund der geringen Breite von 5 m nicht eingerichtet werden. Dies wird von den Anwohnern begrüßt, da Stellplatzmöglichkeiten auf den Privatgrundstücken in ausreichender Zahl vorhanden sind. Durch die geringe Ausbaubreite und die zahlreichen Grundstückszufahrten können auch keine Bäume gepflanzt werden.

 

§         Die Anwohner haben sich teilweise für die Ausführung der Fahrbahn in Betonsteinpflaster und teilweise für die Ausführung in Asphaltbeton ausgesprochen. Die Verwaltung schlägt den Ausbau in Betonsteinpflaster vor, da dies den Charakter einer verkehrsberuhigten Straße unterstreicht.

 

§         Es wurde von einem Anwohner ein barrierefreier Ausbau gewünscht. Durch den Ausbau als Mischfläche und die Absenkung der Randeinfassungen in den Bereichen der Zufahrten ist diese Barrierefreiheit gegeben.

 

Anregungen und Änderungen, die nicht in die Planung übernommen wurden:

 

  • Einige Anwohner haben die Anordnung eines Pollers am Ende der Stichstraße gefordert, um den Durchgangsverkehr zu den dahinter liegenden Gebäuden zu unterbinden. Diese sind über einen anderen Weg erschlossen. Ein Anwohner hat sich ausdrücklich gegen einen Poller ausgesprochen. Aus straßenverkehrs- rechtlicher Sicht liegt für die Einrichtung einer Sackgasse keine zwingende Notwendigkeit vor. Die Verwaltung schlägt vor, zunächst auf den Poller zu verzichten. Bei entsprechendem Bedarf könnte er nachträglich angeordnet und aufgestellt werden.

 

Wünsche außerhalb des Planungsbereiches:

 

§         Es wurde von einem Anwohner der Wunsch geäußert, den Fußweg in Verlängerung der Stichstraße bis zur Dhünn hin zu befestigen. Dieser Weg gehört nicht zur Ausbaumaßnahme und eine Befestigung ist aus finanziellen Gründen nicht vorgesehen.

 

§         Ein Anlieger wünscht die Durchführung der Straßenreinigung durch die Anwohner. Dies ist im Mehrheitsbeschluss der Anwohner grundsätzlich möglich und muss bei dem Fachbereich Finanzen beantragt werden.

 

Ausführungsplanung

 

Wesentliche Planungsmerkmale:

 

  • Ausbaulänge ca. 80 m, Ausbaubreite 5 m.
  • Straßenoberfläche in Betonsteinpflaster.
  • Ausbau im so genannten Mischprinzip. Dies bedeutet, dass die einzelnen Verkehrsarten nicht separiert werden.
  • Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich.
  • Die vorhandene Freileitungsanlage wird durch eine neue Beleuchtungsanlage, bestehend aus 2 Leuchten, ersetzt.
  • Das Oberflächenwasser der Straße wird über Sinkkästen und eine entsprechende Anschlussleitung an das vorhandene Kanalsystem angeschlossen. Der vorhandene private Kanal wird von den Technischen Betrieben der Stadt Leverkusen (TBL) übernommen. Entsprechende Maßnahmen sind erfolgt.

 

Kostenbeurteilung

 

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen einschließlich Straßenentwässerung und Beleuchtung gem. Kostenschätzung rund 50.000 €.

 

Da es sich bei dem geplanten Ausbau der Stichstraße Rheindorfer Straße um einen erstmaligen Ausbau handelt, fallen für die Grundstücks- und Teileigentümer, deren Grundstücke durch den Ausbau baulich erschlossen werden, Erschließungsbeiträge nach § 127 ff BauGB an. Der Erschließungsbeitrag wird mit 90 % der anrechenbaren Baukosten veranschlagt und über einen Verteilungsschlüssel auf die einzelnen Eigentümer umgelegt.

 

Weiterer Ablauf und Vorgehensweise

 

Vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Genehmigung ist folgender Zeitplan vorgesehen:

 

4. Quartal 2012 – Ausschreibung Straßenbau

Frühjahr 2013   – Ausbau der Stichstraße

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1736/2012 Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Prämaßing / 660 / 6623

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Öffentliche Verkehrsflächen, Produktgruppe 1205, Maßnahme 66521205021106 Endausbau Stichweg Rheindorfer Straße

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Keine

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Keine

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Es fallen Erschließungsbeiträge nach § 127 ff BauGB an. Der Erschließungsbeitrag wird mit 90 % der anrechenbaren Baukosten veranschlagt.