Betreff
Ersatzbeschaffung von Spielgeräten 2012
Vorlage
1744/2012
Aktenzeichen
rm
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.      Die Bezirksvertretung I stimmt den von der Verwaltung vorgeschlagenen Ersatzbeschaffungen von Spielgeräten auf den Spielplätzen Lohrstraße und der Kleingartenanlage Heidehöhe unter der Voraussetzung der Freigabe der entsprechenden Haushaltsmittel zu.

 

2.      Die Bezirksvertretung III stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen Ersatzbeschaffung eines Spielgerätes auf dem Spielplatz Virchowstraße unter der Voraussetzung der Freigabe der entsprechenden Haushaltsmittel zu.

 

gezeichnet:

Häusler

 

Begründung:

 

Im Haushaltsjahr 2012 sind 50.000 Euro für die Ersatzbeschaffung von Spielgeräten vorgesehen. In diesem Jahr wird der vordringlichste Bedarf von der Verwaltung auf den Spielplätzen Lohrstraße, Heidehöhe und Virchowstraße gesehen.

 

Im Jahr 2011 waren die verfügbaren Mittel in Höhe von 18.000 Euro komplett in die Neuausstattung des Spielplatzes Kiefernweg im Stadtbezirk II geflossen.

 

Insgesamt wird bei den mit dieser Vorlage vorgeschlagenen Ersatzbeschaffungen Wert darauf gelegt, das Spielangebot für die kleineren Kinder zu verbessern.

 

Auf dem Spielplatz Lohrstraße soll ein Spielturm für Kinder ab 6 Jahre aufgebaut werden, der verschiedenste Kletterangebote, sowie eine Rutsche bietet. Das Spielgerät soll barrierefrei sein. Geplanter Kostenrahmen: 14.800 Euro. (Auf dem Foto der aktuellen Situation ist auf dem geplanten Standort ein gesperrtes, abgängiges Altgerät zu erkennen, das demontiert wird.)

 

Der Spielplatz in der Kleingartenanlage Heidehöhe soll durch eine Doppelturmanlage mit dazwischen gespanntem Kletternetz ergänzt werden. Auch hier soll eine ganze Anzahl von unterschiedlichen Klettermöglichkeiten, dazu zwei Rutschen, geboten werden. Das Gerät soll vor allem die 2 – 6-jährigen Kinder ansprechen. Geplanter Kostenrahmen: 19.600 Euro.

 

Auf dem Spielplatz Virchowstraße ist die Aufstellung eines ebenfalls für 2 – 6-jährige Kinder konzipierten Spielgerätes vorgesehen, bei dem der Schwerpunkt des Spielangebotes, neben der obligatorischen Rutsche, ebenfalls auf den Klettermöglichkeiten liegt. Geplanter Kostenrahmen: 15.550 Euro.

 

Bestandteil dieser Vorlage sind Fotos der derzeitigen Situation und beispielhafte Abbildungen von Spielgeräten, die das geplante Spielangebot verdeutlichen. Nach erfolgter Beschlussfassung werden zunächst produktneutral vergleichbare Angebote eingeholt. Mit der Aufstellung der Geräte ist voraussichtlich in den Herbstmonaten zu rechnen.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1744/2012

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: H. Hammer, 67, 6730

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Investive Maßnahme zur Ersatzbeschaffung von Spielgeräten. Finanzierung (50.000 €) aus freigegebenen Haushaltsmitteln.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

50.000 Euro

Finanzstelle 6700 1305 012002 –Ersatzbeschaffung Spielgeräte auf Spielplätzen-

Finanzposition 782600 –Erwerb bewegliches Vermögen über 410 €-

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

keine

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Kalk. Abschreibung 1.150 € p.a.

kalk. Verzinsung 1.690 € p.a.

 

Da lediglich ein Austausch der Ausstattung stattfindet, ist mit keinen kalkulierbaren Veränderungen hinsichtlich des Unterhaltungsaufwandes zu rechnen.

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

keine