- Bürgerantrag vom 22.06.12
Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II lehnt den Bürgerantrag auf Wegfall der Parkmöglichkeiten in der Feldstraße ab.
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Mit Schreiben vom
22.06.12 (s. Anlage 1) beantragt die Petentin, die Parkmöglichkeiten in der
Feldstraße gänzlich wegfallen zu lassen, um einen reibungslosen Verkehrsablauf
sicherzustellen und das Unfallrisiko zu senken. In einem Anruf vom 23.07.12
berichtet die Petentin von einem erneuten Unfall auf der Feldstraße.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die personenbezogenen Daten des Originalantrages nicht mit abgedruckt werden. Sie sind zur weiteren Information der Bezirksvertreter den Sitzungsunterlagen in nichtöffentlicher Anlage 2 beigefügt.
Die Aufhebung der Parkmarkierungen auf der Feldstraße würde dazu führen, dass nicht halbseitig auf dem Gehweg, sondern am Fahrbahnrand geparkt wird. Das Parken auf der Fahrbahn würde eine Behinderung des Begegnungsverkehrs bewirken, da die Fahrbahn nicht ausreichend breit genug ist.
Um diesem Parken entgegenzuwirken, müsste die gesamte Feldstraße mit einem absoluten Haltverbot ausgeschildert werden. Ein komplettes Haltverbot in der Feldstraße würde jedoch dazu führen, dass zum Parken auf die Nebenstraßen ausgewichen wird. Dies würde wiederum zur Verärgerung der dortigen Anwohner führen, da in den Seitenstraßen nur begrenzter Parkraum zur Verfügung steht und dort bereits hoher Parkdruck besteht.
Hinsichtlich der von der Petentin angegebenen erhöhten Unfallgefahren wurde die Polizei um Stellungnahme gebeten. Nach Feststellungen der Polizei bestehen auf der Feldstraße keine erhöhten Unfallgefahren. In der Feldstraße sind zwar einige Verkehrsunfälle zu verzeichnen, jedoch handelt es sich hierbei überwiegend um Bagatellunfälle.
Aus straßenverkehrsrechtlicher sowie polizeilicher Sicht besteht daher keine Veranlassung, die Parkflächen aufzuheben.