Betreff
Fällung einer Sumpfeiche im Park der Villa Römer
Vorlage
1763/2012
Aktenzeichen
01-40-rm
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung II stimmt der Fällung einer Sumpfeiche im Park an der Villa Römer zu.

 

gezeichnet:

Häusler

 

Begründung:

 

Der zu fällende Baum steht auf der Rasenfläche zwischen der Villa Römer, dem Straßenverkehrsamt und dem dortigen Parkplatz.

 

Es handelt sich um eine 18 m hohe Sumpf-Eiche mit einem Stammdurchmesser von 105 cm.

 

Schäden:

Am Stammfuss der Sumpfeiche (Quercus palustris) sind an mehreren Stellen sowohl frische als auch alte Pilzfruchtkörper des Tropfenden Schillerporlings (Inonotus dryadeus) zu sehen. Der Pilz verursacht eine Weißfäule im Wurzel- und Stammfussbereich. Oft wird zunächst nur die Unterseite der Wurzeln und Wurzelanläufe zersetzt, was dort zu einer Holzerweichung und schließlich zum Zähbruch führt. Die Fruchtkörper erscheinen bei diesem Baum aber bereits an der Stammbasis, so dass statisch wirksame Wurzeln befallen sind. Im hier dokumentierten, weit fortgeschrittenen Stadium ist von einer stark eingeschränkten Stand- und Bruchsicherheitsreduzierung auszugehen, weil weite Teile des inneren Kern- und Wurzelbereiches bereits zersetzt sind.

 

Der zuvor beschriebene Pilzbefall wird bereits seit mehreren Jahren beobachtet. Da eine Fällung hinausgezögert werden sollte, wurde vor mehreren Jahren die Krone des Baumes stark zurückgenommen (Reduktion der Segelfläche bzw. der Windlast). Diese Kappung führte zu einem großen Verlust an Assimilationsfläche. Diesen Verlust hat der Baum durch neu gebildete Zweige/Äste aus schlafenden Augen (Proventivknospen) versucht auszugleichen. Ein starker Kronenverlust führt auch dazu, dass der Baum nicht mehr alle Wurzeln versorgen kann, so dass einzelne Wurzeln bzw. Wurzelbereiche absterben. Diese Schwächung nutzen viele pathogene Schaderreger, um den Baum in der Vitalität weiter zu schwächen.

 

Ein weiterer/erneuter Rückschnitt wird die Situation des Baumes nicht verbessern, denn dadurch würde dem Baum wieder viel Assimilationsfläche genommen. Die Schädigungen im Wurzelbereich würden nur weiter verschlimmert.

 

Gegen den Pilzbefall und die weiteren Schädigungen gibt es keine Gegenmittel.

 

Aufgrund der unmittelbaren Nähe (Abstand ca. 8 m) zum Parkplatz des Straßenverkehrsamtes ist von einer erhöhten, berechtigten Sicherheitserwartung des Verkehrs auszugehen. Um der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen, ist der Baum noch in diesem Herbst zu fällen.

 

Eine Nachpflanzung ist in Planung bzw. wurde bereits im Baumumfeld mit der Pflanzung eines Tulpenbaumes vorgenommen.

 

Gemäß Rahmenvertrag 2012 wird die Fällung 1.050 € kosten.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1763/2012

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Kopf / 67 / 6723

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Die Fällung des Baumes ist aus Sicherheitsgründen unumgänglich. Die Maßnahme kann aus freigegebenen Budgetmitteln finanziert werden.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

PN 1305 –Produktgruppe Öffentliches Grün-

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

1.050 Euro

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

keine

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

keine