Betreff
Verwaltungsgebührensatzung
- Satzung zur 6. Änderung der Verwaltungsgebührensatzung vom 22.06.1998
Vorlage
0172/2009
Aktenzeichen
112-51-01-ei
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Satzung wird in der als Anlage 2 beigefügten Fassung beschlossen.

 

gezeichnet:

Buchhorn                                                  Häusler

 

Begründung:

 

Die Besonderen Gebührensätze (Teil B) des Gebührentarifs zur Verwaltungs-gebührensatzung der Stadt Leverkusen sind wie folgt zu aktualisieren:

 

01          Oberbürgermeister, Rat und Bezirke

01.1       Abgabe des Mietspiegels für den nicht preisgebundenen Wohnraum für das Gebiet der Stadt Leverkusen

 

Die Tabelle mit der Auflistung der Schutzgebühr für den Mietspiegel seit 1994 wird ergänzt für 2009. Die Höhe der Schutzgebühr bleibt unverändert.

 

50       Soziales und Gesundheit

50.02 - 50.2.10.13    Heime, Heimmindestbauverordnung, Heimpersonal

 

Die gesamte Ziffer 50.02 bis einschließlich Unterziffer 50.2.10.13 wird ersatzlos gestrichen, weil sie nach dem Inkrafttreten des Wohn- und Teilhabegesetzes als Ersatz für das Heimgesetz hinfällig geworden ist.

Darüber hinaus sind in den letzten Jahren über die Position keine Erträge/Einzah-lungen mehr erzielt worden.

 

61.         Stadtplanung und Bauaufsicht

61.3       Lichtpause einer Bebauungsplanübersicht

61.4       Lichtpause eines Bebauungsplanblattes

61.5       Auszüge aus Landschaftsplan, Flächennutzungs- und Bebauungsplänen

61.6       Kopien der textlichen Festsetzung oder der Begründung zum Bebauungsplan

61.7       Druckexemplar sonstiger Gutachten

61.8       Bescheinigungen und Genehmigungen

61.10    Planungsrechtliche Auskünfte, Bestätigung über Sanierungsgebiet,
Erhaltungsgebiet o.ä.

 

Es erfolgt eine Erweiterung des Angebotes als digitale Version (pdf-Dokument). Darüber hinaus wurden die Gebühren erhöht.

 

66.         Tiefbau

66.1       Ausstellung von Bescheinigungen über das Bestehen einer Erschließungsbeitragspflicht nach den Vorschriften der §§ 127 ff BauGB

66.2       Ausstellung von Bescheinigungen über das Bestehen einer Erschließungsbeitragspflicht nach den Vorschriften der §§ 127 ff BauGB
mit erheblichem Aufwand

 

Die Gebühren der o.g. Tarifstellen für die Ausstellung der Bescheinigungen wurden unter Berücksichtigung des durchschnittlichen Zeitaufwandes und eines Verrechnungssatzes von 50 €/Stunde neu berechnet und erhöht.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Zu 01.1

Da sich die Höhe der Schutzgebühr nicht verändert, werden weder Mehr- noch
Mindereinnahmen erwartet.

 

Zu 50.2 - 50.2.10.13

Finanzielle Auswirkungen sind nicht zu erwarten.

 

Zu 61.3 - 61.8 und 61.10

Die Änderungen der Gebührensatzung beziehen sich auf relativ wenig Fälle, so dass weder mit Mehr- noch mit Mindereinnahmen zu rechnen ist.

 

Zu 66.1 und 66.2

In den meisten Fällen werden einfache Bescheinigungen ausgestellt. Die geplante Erhöhung der Gebühr auf 35 € entspricht ca. 16 %. Bei vergleichbarer Inanspruchnahme ist davon auszugehen, dass sich die Einnahmen aus den Gebühren bei diesen Positionen um 16 % erhöhen.