Beschlussentwurf:
Die Benutzungs- und Entgeltordnung für die Stadtbibliothek Leverkusen wird in der in den Anlagen 1 und 2 dargestellten Form beschlossen.
gezeichnet:
Buchhorn Häusler Adomat
Begründung:
Bei der praktischen Umsetzung der momentan gültigen Benutzungs- und Entgeltordnung im Bibliotheksbetrieb wurde deutlich, dass die Benutzungs- und Entgeltordnung hinsichtlich der Entgeltstruktur, der Verständlichkeit und der technischen Umsetzbarkeit, insbesondere bezüglich der Selbstverbuchung mittels Radiofrequenz-Technologie (RFID), optimiert werden muss.
Es erfolgte daher eine Überarbeitung der gesamten Benutzungs- und Entgeltordnung. Dabei wurden insbesondere Kundenbeschwerden, das Kundenverhalten sowie die Benutzungs- und Entgeltordnungen anderer Großstadtbibliotheken berücksichtigt. Im Ergebnis liegen nun eine Version für die Hauptstelle und die Schul- und Stadtteilbibliotheken Opladen und Schlebusch sowie eine Version für die Stadtteilbibliotheken Hitdorf und Steinbüchel vor.
Aufgrund
der gegenüber der momentan gültigen Fassung (Anlage 3) umfassenden
Überarbeitung wurden an Stelle der üblichen Zusammenfassung der Änderungen die
kompletten Neufassungen (Anlagen 1 und 2) beigefügt.
Überblick über die wesentlichen Änderungen:
1. Trennung der
Benutzungs- und Entgeltordnungen
Erstmalig wurde eine gesonderte Benutzungs- und Entgeltordnung für die Stadtteilbibliotheken Hitdorf und Steinbüchel entworfen. Diese Trennung der Benutzungs- und Entgeltordnungen hat mehrere Gründe:
Die Stadtteilbibliotheken Hitdorf und Steinbüchel werden ganz bzw. überwiegend von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern betrieben und durch die Stadtbibliothek mit zentralen Dienstleistungen und fachlicher Beratung unterstützt. In diesen Stadtteilbibliotheken werden nur geringe Öffnungszeiten und nur ein eingeschränktes Servicespektrum der Stadtbibliothek angeboten, beispielsweise ist keine Bestellung von Medien über den Leihverkehr möglich. Unter anderem aus diesen Gründen werden für die Benutzung dieser Stadtteilbibliotheken keine Benutzungsentgelte erhoben.
Die Stadtteilbibliotheken Hitdorf und Steinbüchel sind nicht an das Bibliotheksprogramm der Hauptstelle angeschlossen, d.h. Leserinnen und Leser müssen sich in den genannten Zweigstellen neu anmelden und erhalten einen Bibliotheksausweis, mit dem ausschließlich die Bestände der jeweiligen Stadtteilbibliothek entliehen werden können.
Um die Unterschiede deutlicher herauszustellen und für die Kundinnen und Kunden transparenter zu machen, ist eine Trennung der Benutzungs- und Entgeltordnungen sinnvoll.
2. Änderung der
Entgeltstruktur der Benutzungsentgelte
Die Stadtbibliothek Leverkusen erhebt seit der Einführung der „AV-Medien“ oder „Non-Books“ (CDs, CD-ROMs, DVDs und ähnliche AV-Medien) Einzelausleihentgelte in Höhe von zuletzt 1,00 € pro Medium. Die Ausleihe von AV-Medien soll ab Januar 2013 nicht mehr durch ein Einzelausleihentgelt pro Medium geregelt werden, sondern im neu vorgeschlagenen Premiumtarif enthalten sein. Die Erhöhung der Benutzungsentgelte im Premiumtarif um die in der Vorlage genannten Summen ist so kalkuliert, dass sich bei gleichzeitigem Wegfall der Einzelausleihentgelte die Einnahmesituation der Stadtbibliothek nicht verändert. Die Änderung der Entgeltstruktur ist vor dem Hintergrund der sich ändernden Mediennutzungsgewohnheiten, der fortschreitenden medialen und technischen Entwicklung sowie der zunehmend günstigeren Erwerbungskosten für AV-Medien zu sehen.
Es ist davon auszugehen, dass die Erhöhung der Benutzungsentgelte für die Ausleihe von AV-Medien von den Kundinnen und Kunden akzeptiert wird, da ihnen nach der Veränderung der Entgeltstruktur ein Bestand von momentan knapp 8.000
AV-Medien über den Premiumtarif zur Verfügung steht.
Gleichzeitig kann davon ausgegangen werden, dass der Bestand
an AV-Medien besser als bisher genutzt wird. Die Erfahrungen der
Stadtbibliothek Köln, die nach Abschaffung der Einzelausleihentgelte eine
erhebliche Nutzungssteigerung zu verzeichnen hatte, belegen dies nachdrücklich.
Der Wegfall von Einzelausleihentgelten eröffnet der Stadtbibliothek zudem die
Möglichkeit, ihre Medienverbuchung weiter zu optimieren und die Wartezeiten für
die Kundinnen und Kunden zu reduzieren. Bei der Ausleihe kostenpflichtiger Medien
mittels Selbstverbuchung müssen die entstandenen Entgelte anschließend am
Kassenautomat beglichen werden. Dies führt zu erneuten Wartezeiten und Verzögerungen
durch Münzeinwurf oder elektronische Zahlvorgänge. Mit einem Premiumtarif
können die Effekte der Selbstverbuchung optimal ausgeschöpft werden
Neben dem Premiumtarif soll ein Standardtarif eingeführt werden, der der bisherigen Höhe der Benutzungsentgelte entspricht. Mit dem Standardtarif sollen alle Medien, einschließlich Hörbücher, außer AV-Medien entliehen werden können. Durch diese Regelung erfolgt zwar nach wie vor eine Unterscheidung zwischen einzelnen Medienarten, der Zugang zu Literatur und Informationen in Printform wird jedoch so niederschwellig wie möglich gehalten. Der beitragsfreie Standardtarif für Kinder und Jugendliche soll weiterhin den kostenfreien Zugang zu Literatur ermöglichen und erfüllt damit den bildungs- und kulturpolitischen Auftrag der Stadtbibliothek zur Förderung der Lesekompetenz.
Zusätzlich sollen
ab Januar 2013 um 25 Prozent ermäßigte Benutzungsentgelte für Schüler, Studenten,
Auszubildende, FSJ- und Bundesfreiwilligendienstleistende bis zum vollendeten
27. Lebensjahr, Bezieher von Leistungen nach SGB II und SGB XII, Inhaber der
Ehrenamtskarte NRW, sowie Inhaber der Juleica eingeführt werden.
Insbesondere seit der Realisierung des Campus Leverkusen werden regelmäßig Ermäßigungen nachgefragt. Die Berücksichtigung von Ermäßigungen kann zu einem Anstieg der Zahl der aktiven Leserinnen und Leser führen und als Werbemittel eingesetzt werden.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
1769/2012 Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Lucia Werder/ Leiterin
Stadtbibliothek (KSL) / 0214/406-4200.
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung
Aufgabenart: freiwillige Aufgabe
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Konto 800900-„Entgelte Bibliothek“ im Wirtschaftsplan der KSL
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
keine
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
keine