Betreff
Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die KulturStadtLev, Teilbetrieb Stadtbibliothek
Vorlage
1769/2012
Aktenzeichen
411-00-00-sz
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Benutzungs- und Entgeltordnung für die Stadtbibliothek Leverkusen wird in der in den Anlagen 1 und 2 dargestellten Form beschlossen.

 

gezeichnet:

Buchhorn                               Häusler                                  Adomat

 

Begründung:

 

Bei der praktischen Umsetzung der momentan gültigen Benutzungs- und Entgeltordnung im Bibliotheksbetrieb wurde deutlich, dass die Benutzungs- und Entgeltordnung hinsichtlich der Entgeltstruktur, der Verständlichkeit und der technischen Umsetzbarkeit, insbesondere bezüglich der Selbstverbuchung mittels Radiofrequenz-Technologie (RFID), optimiert werden muss.

 

Es erfolgte daher eine Überarbeitung der gesamten Benutzungs- und Entgeltordnung. Dabei wurden insbesondere Kundenbeschwerden, das Kundenverhalten sowie die Benutzungs- und Entgeltordnungen anderer Großstadtbibliotheken berücksichtigt. Im Ergebnis liegen nun eine Version für die Hauptstelle und die Schul- und Stadtteilbibliotheken Opladen und Schlebusch sowie eine Version für die Stadtteilbibliotheken Hitdorf und Steinbüchel vor.

 

Aufgrund der gegenüber der momentan gültigen Fassung (Anlage 3) umfassenden Überarbeitung wurden an Stelle der üblichen Zusammenfassung der Änderungen die kompletten Neufassungen (Anlagen 1 und 2) beigefügt.

 

Überblick über die wesentlichen Änderungen:

 

1. Trennung der Benutzungs- und Entgeltordnungen

Erstmalig wurde eine gesonderte Benutzungs- und Entgeltordnung für die Stadtteilbibliotheken Hitdorf und Steinbüchel entworfen. Diese Trennung der Benutzungs- und Entgeltordnungen hat mehrere Gründe:

 

Die Stadtteilbibliotheken Hitdorf und Steinbüchel werden ganz bzw. überwiegend von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern betrieben und durch die Stadtbibliothek mit zentralen Dienstleistungen und fachlicher Beratung unterstützt. In diesen Stadtteilbibliotheken werden nur geringe Öffnungszeiten und nur ein eingeschränktes Servicespektrum der Stadtbibliothek angeboten, beispielsweise ist keine Bestellung von Medien über den Leihverkehr möglich. Unter anderem aus diesen Gründen werden für die Benutzung dieser Stadtteilbibliotheken keine Benutzungsentgelte erhoben.

 

Die Stadtteilbibliotheken Hitdorf und Steinbüchel sind nicht an das Bibliotheksprogramm der Hauptstelle angeschlossen, d.h. Leserinnen und Leser müssen sich in den genannten Zweigstellen neu anmelden und erhalten einen Bibliotheksausweis, mit dem ausschließlich die Bestände der jeweiligen Stadtteilbibliothek entliehen werden können.

 

Um die Unterschiede deutlicher herauszustellen und für die Kundinnen und Kunden transparenter zu machen, ist eine Trennung der Benutzungs- und Entgeltordnungen sinnvoll.

 

 

2. Änderung der Entgeltstruktur der Benutzungsentgelte

Die Stadtbibliothek Leverkusen erhebt seit der Einführung der „AV-Medien“ oder „Non-Books“ (CDs, CD-ROMs, DVDs und ähnliche AV-Medien) Einzelausleihentgelte in Höhe von zuletzt 1,00 € pro Medium. Die Ausleihe von AV-Medien soll ab Januar 2013 nicht mehr durch ein Einzelausleihentgelt pro Medium geregelt werden, sondern im neu vorgeschlagenen Premiumtarif enthalten sein. Die Erhöhung der Benutzungsentgelte im Premiumtarif um die in der Vorlage genannten Summen ist so kalkuliert, dass sich bei gleichzeitigem Wegfall der Einzelausleihentgelte die Einnahmesituation der Stadtbibliothek nicht verändert. Die Änderung der Entgeltstruktur ist vor dem Hintergrund der sich ändernden Mediennutzungsgewohnheiten, der fortschreitenden medialen und technischen Entwicklung sowie der zunehmend günstigeren Erwerbungskosten für AV-Medien zu sehen.

 

Es ist davon auszugehen, dass die Erhöhung der Benutzungsentgelte für die Ausleihe von AV-Medien von den Kundinnen und Kunden akzeptiert wird, da ihnen nach der Veränderung der Entgeltstruktur ein Bestand von momentan knapp 8.000

AV-Medien über den Premiumtarif zur Verfügung steht.

 

Gleichzeitig kann davon ausgegangen werden, dass der Bestand an AV-Medien besser als bisher genutzt wird. Die Erfahrungen der Stadtbibliothek Köln, die nach Abschaffung der Einzelausleihentgelte eine erhebliche Nutzungssteigerung zu verzeichnen hatte, belegen dies nachdrücklich. Der Wegfall von Einzelausleihentgelten eröffnet der Stadtbibliothek zudem die Möglichkeit, ihre Medienverbuchung weiter zu optimieren und die Wartezeiten für die Kundinnen und Kunden zu reduzieren. Bei der Ausleihe kostenpflichtiger Medien mittels Selbstverbuchung müssen die entstandenen Entgelte anschließend am Kassenautomat beglichen werden. Dies führt zu erneuten Wartezeiten und Verzögerungen durch Münzeinwurf oder elektronische Zahlvorgänge. Mit einem Premiumtarif können die Effekte der Selbstverbuchung optimal ausgeschöpft werden

 

Neben dem Premiumtarif soll ein Standardtarif eingeführt werden, der der bisherigen Höhe der Benutzungsentgelte entspricht. Mit dem Standardtarif sollen alle Medien, einschließlich Hörbücher, außer AV-Medien entliehen werden können. Durch diese Regelung erfolgt zwar nach wie vor eine Unterscheidung zwischen einzelnen Medienarten, der Zugang zu Literatur und Informationen in Printform wird jedoch so niederschwellig wie möglich gehalten. Der beitragsfreie Standardtarif für Kinder und Jugendliche soll weiterhin den kostenfreien Zugang zu Literatur ermöglichen und erfüllt damit den bildungs- und kulturpolitischen Auftrag der Stadtbibliothek zur Förderung der Lesekompetenz.

 

Zusätzlich sollen ab Januar 2013 um 25 Prozent ermäßigte Benutzungsentgelte für Schüler, Studenten, Auszubildende, FSJ- und Bundesfreiwilligendienstleistende bis zum vollendeten 27. Lebensjahr, Bezieher von Leistungen nach SGB II und SGB XII, Inhaber der Ehrenamtskarte NRW, sowie Inhaber der Juleica eingeführt werden.

Insbesondere seit der Realisierung des Campus Leverkusen werden regelmäßig Ermäßigungen nachgefragt. Die Berücksichtigung von Ermäßigungen kann zu einem Anstieg der Zahl der aktiven Leserinnen und Leser führen und als Werbemittel eingesetzt werden.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1769/2012 Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Lucia Werder/ Leiterin Stadtbibliothek (KSL) / 0214/406-4200.

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung

Aufgabenart: freiwillige Aufgabe

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Konto 800900-„Entgelte Bibliothek“ im Wirtschaftsplan der KSL

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

keine

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

keine

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

keine