Betreff
Abpollerung der Ringstraße am kleinen Kreisverkehr Kleingansweg
Vorlage
1770/2012
Aktenzeichen
660-sy
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Bis zum endgültigen Ausbau der Ringstraße wird diese entsprechend Variante 2 am kleinen Kreisverkehr in Höhe Ringstraße 147 für den Kraftfahrzeugverkehr mit Pollern abgesperrt.

 

Die betroffenen Anwohner werden durch die Verwaltung zeitnah vor Umsetzung über die Maßnahme informiert.

 

gezeichnet:

Buchhorn

 

Begründung:

 

Im Zuge der Beratung des Antrages der Fraktion BÜRGERLISTE (Nr. 0521/2010) hat der Rat in seiner Sitzung am 12.07.2010 zur Kenntnis genommen, dass die Zu- und Abfahrt über die Ringstraße baulich verhindert wird (z.B. durch Poller), bis die Ringstraße endgültig ausgebaut und damit für den Durchgangsverkehr auch befahrbar ist.

 

Die Bauarbeiten an dem neuen Teilstück der Ringstraße und den beiden Kreisverkehren gemäß Bebauungsplans Nr. 56/I "Hitdorf-West" sind voraussichtlich Ende September 2012 abgeschlossen. Für die Umsetzung der Abpollerung gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

 

 

Variante 1:

Sperrung des neuen Teilstückes der Ringstraße am kleinen Kreisverkehr in Höhe Ringstraße Nr. 151

 

Bei einer Sperrung der Ringstraße durch Poller in Höhe der Haus-Nr. 151 (s. Anlage 1) wird die Durchfahrt vom neuen Teilstück der Ringstraße in den älteren Teil der Ringstraße  und in den Kleingansweg in beiden Richtungen unterbunden.

 

Vor- und Nachteile:

 

*      Die gerade Verbindung Kleingansweg/ Ringstraße bleibt in der ursprünglichen Form erhalten, so wie sie auch vor der Neubebauung war

*     Die alten und auch die neuen Anwohner Kleingansweg müssen weiterhin über die schlecht ausgebaute Ringstraße fahren

*     Eine Verbindung zur Hitdorfer Straße ist erst wieder über die enge Concordiastraße möglich

*     Durch die zusätzliche Bebauung Kleingansweg wird mehr Verkehr auf die o.g. Straßen geführt

*     Der kleine Kreisverkehr steht für den Verkehr des neuen Teilstückes der Ringstraße nicht zur Verfügung. Anlieferungen per LKW und die Müllabfuhr müssen aufgrund fehlender Wendemöglichkeit im Kreisverkehr in privaten Einfahrten wenden

*     Der Anwohner der Ringstraße 149 hat seine Grundstückszufahrt unmittelbar im Kreisverkehr und müsste ebenfalls den Umweg über den älteren Teil der Ringstraße nehmen

 

 

Variante 2:

Sperrung der Ringstraße am kleinen Kreisverkehr in Höhe Ringstraße Nr. 147

 

Bei einer Sperrung der Ringstraße durch Poller in Höhe Haus-Nr. 147 (s. Anlage 2) wird die Durchfahrt vom älteren Teil der Ringstraße in den neuen Teilabschnitt und in den Kleingansweg in beiden Richtungen unterbunden.

 


Vor- und Nachteile:

 

 

*      Die alten und die neuen Anwohner Kleingansweg können die Hitdorfer Straße auf kurzem Wege über den neu gebauten Teilabschnitt der Ringstraße erreichen

*      Durch diese Form der Abpollerung wird zusätzlicher Verkehr aus dem Bereich Ringstraße/ Concordiastraße fern gehalten

*      Der kleine Kreisverkehr dient als Wendemöglichkeit für den neuen Abschnitt der Ringstraße. Die Inanspruchnahme privater Zufahrten durch große Fahrzeuge ist nicht notwendig

*      Die Zufahrt zur Ringstraße 149 ist nun über das neue Teilstück der Ringstraße möglich

*     Die alte Verbindung Kleingansweg/ Ringstraße wird unterbrochen und eine Neuorientierung ist erforderlich

 

 

Seitens der Verwaltung wird die Variante 2 mit einer Abpollerung der Ringstraße in Höhe Haus-Nr. 147 vorgeschlagen. Die Poller werden mit Abschluss der Baumaßnahme - voraussichtlich Ende September - aufgestellt. Die Kosten liegen bei ca. 750,- Euro.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.   1770/2012

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Syring, FB Tiefbau, 406-66 66

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Anordnung von Pollern auf der Ringstraße

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Öffentliche Verkehrsflächen, Produktgruppe 1205, Teilergebnisplan, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

ca. 750,- Euro

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

keine

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

keine