Beschlussentwurf:
Bis zum endgültigen Ausbau der Ringstraße wird diese entsprechend Variante 2 am kleinen Kreisverkehr in Höhe Ringstraße 147 für den Kraftfahrzeugverkehr mit Pollern abgesperrt.
Die betroffenen Anwohner werden durch die Verwaltung zeitnah vor Umsetzung über die Maßnahme informiert.
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Im Zuge der Beratung des Antrages der Fraktion BÜRGERLISTE (Nr. 0521/2010) hat der Rat in seiner Sitzung am 12.07.2010 zur Kenntnis genommen, dass die Zu- und Abfahrt über die Ringstraße baulich verhindert wird (z.B. durch Poller), bis die Ringstraße endgültig ausgebaut und damit für den Durchgangsverkehr auch befahrbar ist.
Die Bauarbeiten an dem neuen Teilstück der Ringstraße und den beiden Kreisverkehren gemäß Bebauungsplans Nr. 56/I "Hitdorf-West" sind voraussichtlich Ende September 2012 abgeschlossen. Für die Umsetzung der Abpollerung gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
Variante 1:
Sperrung des neuen
Teilstückes der Ringstraße am kleinen Kreisverkehr in Höhe Ringstraße Nr. 151
Bei einer Sperrung der Ringstraße durch Poller in Höhe der Haus-Nr. 151 (s. Anlage 1) wird die Durchfahrt vom neuen Teilstück der Ringstraße in den älteren Teil der Ringstraße und in den Kleingansweg in beiden Richtungen unterbunden.
Vor- und Nachteile:
Die gerade Verbindung Kleingansweg/ Ringstraße bleibt in der ursprünglichen Form erhalten, so wie sie auch vor der Neubebauung war
Die alten und auch die neuen Anwohner Kleingansweg müssen weiterhin über die schlecht ausgebaute Ringstraße fahren
Eine Verbindung zur Hitdorfer Straße ist erst wieder über die enge Concordiastraße möglich
Durch die zusätzliche Bebauung Kleingansweg wird mehr Verkehr auf die o.g. Straßen geführt
Der kleine Kreisverkehr steht für den Verkehr des neuen Teilstückes der Ringstraße nicht zur Verfügung. Anlieferungen per LKW und die Müllabfuhr müssen aufgrund fehlender Wendemöglichkeit im Kreisverkehr in privaten Einfahrten wenden
Der Anwohner der Ringstraße 149 hat seine Grundstückszufahrt unmittelbar im Kreisverkehr und müsste ebenfalls den Umweg über den älteren Teil der Ringstraße nehmen
Variante 2:
Sperrung der
Ringstraße am kleinen Kreisverkehr in Höhe Ringstraße Nr. 147
Bei einer Sperrung der Ringstraße durch Poller in Höhe Haus-Nr. 147 (s. Anlage 2) wird die Durchfahrt vom älteren Teil der Ringstraße in den neuen Teilabschnitt und in den Kleingansweg in beiden Richtungen unterbunden.
Vor- und Nachteile:
Die alten und die neuen Anwohner Kleingansweg können die Hitdorfer Straße auf kurzem Wege über den neu gebauten Teilabschnitt der Ringstraße erreichen
Durch diese Form der Abpollerung wird zusätzlicher Verkehr aus dem Bereich Ringstraße/ Concordiastraße fern gehalten
Der kleine Kreisverkehr dient als Wendemöglichkeit für den neuen Abschnitt der Ringstraße. Die Inanspruchnahme privater Zufahrten durch große Fahrzeuge ist nicht notwendig
Die Zufahrt zur Ringstraße 149 ist nun über das neue Teilstück der Ringstraße möglich
Die alte Verbindung Kleingansweg/ Ringstraße wird unterbrochen und eine Neuorientierung ist erforderlich
Seitens der Verwaltung wird die Variante 2 mit einer Abpollerung der Ringstraße in Höhe Haus-Nr. 147 vorgeschlagen. Die Poller werden mit Abschluss der Baumaßnahme - voraussichtlich Ende September - aufgestellt. Die Kosten liegen bei ca. 750,- Euro.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage
Nr. 1770/2012
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Syring, FB Tiefbau,
406-66 66
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Anordnung von Pollern auf der Ringstraße
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Öffentliche Verkehrsflächen, Produktgruppe 1205, Teilergebnisplan, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
ca. 750,- Euro
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
keine