Betreff
Weiterführung Glasverbot am Karnevalswochenende 2013 in Leverkusen-Schlebusch
Vorlage
1773/2012
Aktenzeichen
1-0-141
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.      Der Rat der Stadt Leverkusen spricht sich für die Fortführung des Glasverbotes in Schlebusch am Karnevalswochenende 2013 aus und stimmt der anliegenden Allgemeinverfügung sowie den in der Vorlage im Einzelnen beschriebenen flankierenden Maßnahmen zu.

 

2.      Eine Ausweitung des Glasverbotes auf weitere Stadtteile, insbesondere Hitdorf, erfolgt nicht.

 

3.      Die notwendigen Ressourcen werden dem zukünftig federführend zuständigen FB Recht und Ordnung im Rahmen des Haushaltes 2013 bereitgestellt.

 

gezeichnet:

 

 

Buchhorn                                           Häusler                                              Stein

Begründung:

 

  1. Ausgangslage

 

Am 12. Dezember 2011 hat der Rat der Stadt Leverkusen die Einführung des Glasverbotes in Leverkusen-Schlebusch für Donnerstag, den 16. Februar 2012, und Samstag, den 18. Februar 2012, beschlossen. Die flankierenden Maßnahmen wie Einrichtung der Sperrstellen und Aufstellen der Container sowie der Einsatz von Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes wurden im Rahmen des Glasverbotes umgesetzt.

 

Die Auswertungen und Nachbesprechungen mit den Sicherheitsbehörden und Veranstaltern haben gezeigt, dass das Konzept in der bisherigen Fassung übernommen werden kann, jedoch durch weitere flankierende Maßnahmen, die die Sicherheit der Besucher gewährleisten soll, ergänzt werden muss. Die Fläche am Lindenplatz war nach den Veranstaltungszeiträumen weitgehend glasfrei, jedoch in der unmittelbaren Nachbarschaft sammelte sich Müll und Glas. Für Entspannung an den Sperrstellen hat die Vorhaltung von Pappbechern, die seitens der Schlebuscher Werbe- und Fördergemeinschaft gesponsert wurde, gesorgt. Die Personalkapazitäten müssen im Bereich des Lindenplatzes erheblich aufgestockt werden, da zum Zeitraum Weiberfastnacht 11.00 – 19.00 Uhr der Agressionspegel durch den vermehrten Alkoholgenuss gestiegen ist und hier Personalbedarf besteht.

 

Mit dem Beschluss des Rates am 12. Dezember 2011 zur Einführung des Glasverbotes in Leverkusen-Schlebusch wurde auch der Auftrag an die Verwaltung beschlossen, eine Ausweitung auf andere Stadtteile – insbesondere auf Hitdorf – zu prüfen.

Dieser Prüfauftrag wurde in die Nachbesprechungen zum Glasverbot und den Karnevalszügen aufgenommen.

Nach übereinstimmender Bewertung der Polizei, der Hilfsorganisationen und der städtischen Dienststellen ist eine Ausweitung des Glasverbotes auf weitere Stadtteile nicht angezeigt. Die in Hitdorf, Opladen und Wiesorf in unterschiedlicher Intensität auftretenden Probleme sind mit der Situation in Schlebusch, speziell auf dem Lindenplatz, nicht vergleichbar.

 

Glas und Scherben sind in Hitdorf im Unterschied zu Schlebusch nach dem Karnevalszug zügig im Wesentlichen beseitigt. Einen für mehrere Tage als Daueraufenthalts- und  Treffpunkt dienenden Platz wie den Lindenplatz gibt es in Hitdorf nicht. Das Geschehen im Umfeld der katholischen Kirche konzentriert sich auf wenige Stunden am Karnevalsfreitag. Die Problematik in Hitdorf besteht vielmehr in einer teilweise erschreckend hohen Gewaltbereitschaft insbesondere von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, der nur mit polizeilichen Mitteln begegnet werden kann. Ein Glasverbot wäre hier nicht weiterführend.

 

 

 

 

 

 

 

Lindenplatz am Freitag, den                                 Fußgängerzone am Freitag, den

17. Februar 2012 um 7.30 Uhr                             17. Februar 2012 um 7.35 Uhr

 

 

  1. Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich für das Glasverbot wird auf folgende Gebiete festgelegt:

 

?     Fußgängerzone Schlebusch von der Einmündung Oulustraße (Lindenplatz) bis zur Einmündung Gregor-Mendel-Straße

?     Oulustraße von der Einmündung Münsters Gäßchen bis zur Einmündung von-Diergardt-Straße

?     Ladenfläche und Parkplatz parallel zum Hammerweg und bis zur Dechant-Fein-Straße

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Dauer des Glasverbotes wird in einer Allgemeinverfügung geregelt und orientiert sich an den Zeiten von 2012. (Anlage 1 Allgemeinverfügung)

 

Zeitraum:

 

Donnerstag, den 07. Februar 2013 von 8.00 – 21.00 Uhr

Samstag, den 09. Februar 2013 von 10.00 – 19.00 Uhr.

 

 

  1. Sperrmaßnahmen

 

Die Fußgängerzone ist über die Zufahrten aus der Dechant-Fein-Straße und Münsters Gäßchen erreichbar. Daneben führen noch mindestens vier offizielle Zuwegungen in den betroffenen Bereich und nicht zu vernachlässigen ist die Situation um die Kirche St. Andreas. Der Lindenplatz kann von der Oulustraße durch mehrere Zugänge erreicht werden und muss daher komplett mit Gitter abgesperrt werden. Der Zugang über die Häuserzeile von der Apotheke kommend war im Jahre 2012 problematisch, da dort keine Sperrung bestand und die Jugendlichen daraufhin diesen Bereich als Aufenthaltsort und Mülldeponie nutzten. Aus diesem Grunde wird die räumliche Beschränkung auf den Weg entlang der Apotheke und dem Juwelier und den zur Dechant-Fein-Straße gehörenden Parkplatz erweitert. Die Sperrung erfolgt auf dem Parkplatz und in dem Fußweg parallel zur Häuserfront. Auch dort wird entsprechendes Sicherheitspersonal eingesetzt.

Die Absperrung erfolgt mittels Gittern, die in den Zufahrten / Zugängen aufgestellt werden. Bei einer Breite von zwei Meter pro Gitter ergibt sich das Erfordernis von 140 Gittern. Da die Technischen Betriebe Leverkusen AöR (TBL) nur über ein bestimmtes Kontingent verfügt, und diese Gitter zu Karneval von den jeweiligen Karnevalszügen zum nächsten Veranstaltungsort transportiert werden, müssen die Gitter von einer externen Firma gemietet werden.

Die Ermittlung erfolgt in Form der beschränkten Ausschreibung mit drei Anbietern aus der Bieterdatei der Vergabestelle des Fachbereiches Recht und Ordnung.

 

Aus Sicherheitsgründen muss im Jahre 2013 die Oulustraße zwischen Einmündung Herbert-Wehner-Straße und Einmündung Dhünnberg gesperrt werden. In diesem Jahr ist es zu Vorfällen gekommen, die ein erhebliches Sicherheitsrisiko für Besucher und Einsatzkräfte darstellen. Es wurden Flaschen und Pyrotechnik von der Oulustraße aus in die Menschenmenge am Lindenplatz geworfen. Der Bereich zwischen Einmündung Herbert-Wehner Straße / Oulustraße und Münsters Gäßchen ist für Anlieger befahrbar, nach der Einmündung Münsters Gäßchen erfolgt dann die Vollsperrung bis Einmündung von-Diergardt-Straße. Auch der ÖPNV wird über Dhünnberg – Karl-Carstens-Ring- Herbert-Wehner Straße umgeleitet. Es müssen aber keine Ersatzhaltestellen eingerichtet werden, da auf dieser Umleitung ausreichende Haltestellen vorhanden sind.

(Anlage 2 Sperrplan)

 

Damit die Autofahrer nicht in die Sperrungen fahren, muss die Erweiterung der Maßnahme entsprechend kommuniziert werden. Es empfiehlt sich auch, die betroffenen Bereiche frühzeitig mit Hinweisbeschilderung zu versehen, so dass sich bereits im Vorfeld die Anwohner auf die neue Situation einstellen können.

Eine Absperrung mittels Gittern ohne entsprechende personelle Unterstützung ist aufgrund der Brisanz der Veranstaltung nicht durchführbar. Im Jahre 2012 wurde daher ein Sicherheitsunternehmen mit der Besetzung der Sperrstellen beauftragt. Diese Maßnahme hat sich bewährt, da die Mitarbeiter der Sicherheitsfirma entsprechend geschult sind und auch mit dem extrem aggressiven Klientel umgehen können. Für die weiteren Sperrstellen am Hammerweg und im Bereich um die Apotheke muss aufgestockt werden. Auch müssen im Bereich Lindenplatz die personellen Besetzungen erheblich verstärkt werden, da zu den Spitzenzeiten ab ca. 13.00 Uhr der Andrang ansteigt und auch die Gewaltbereitschaft steigt. Für die Sperrungen der Oulustraße muss Personal durch den Fachbereich Straßenverkehr gestellt werden, jedoch mit Unterstützung der externen Kräfte der Sicherheitsfirma.

 

Die überarbeitete Fassung des Sperrplanes wurde mit den Ordnungsbehörden FB Recht und Ordnung und Straßenverkehr, sowie der Polizei Köln / Leverkusen abgestimmt. Um Synergieeffekte nutzen zu können, wird empfohlen, wieder die Sicherheitsfirma zu beauftragen, die auch den Sicherheitsdienst der Stadt Leverkusen stellt. Die Kolleginnen und Kollegen des Fachbereichs Recht und Ordnung und der Sicherheitsfirma kennen sich und können im Ernstfall entsprechend reagieren. Sobald diese Vorlage beschlossen wird, ist ein entsprechendes Angebot der Firma einzuholen.

 

 

  1. Container

 

Die im Jahre 2012 aufgestellten Container waren ausreichend. Es können im nächsten Jahr weniger aufgestellt werden. Der Sperrplan wurde den Erfordernissen angepasst. Im Bereich Lindenplatz reicht ein großer Container und es hat sich bewährt in der Fußgängerzone Glascontainer einzusetzen. Die großen Container müssen jedoch außerhalb der Zeiten abgeschlossen werden, da bei den Kontrollgängen festgestellt wurde, dass diverse Anwohner ihren privaten Müll entsorgen wollten. Entsprechende rechtliche Schritte wurden eingeleitet. Es hat sich aber gezeigt, dass die Bevorratung der Container die Arbeit erheblich erleichterte. An den Sperrstellen müssen nur Gefäße für das Sammeln der Flaschen bereitstehen, damit beim Transport von der Sperrstelle zum Container kein Glasbruch verursacht wird. Die Container müssen am Mittwoch vor Weiberfastnacht aufgestellt werden. Es ist notwendig, die Aufstellung personell zu begleiten und auch beim Abtransport zu gegen zu sein.

Die Schlösser und Schlüssel aus dem Jahre 2012 können weiter verwendet werden.

 

 

  1. Pappbecher

 

Die von der Werbe- und Fördergemeinschaft Schlebusch gesponserten Pappbecher sind im Jahre 2012 nicht aufgebraucht worden, sondern werden in der Miselohestraße 4 gelagert. Für 2013 können diese wieder verwendet werden. Es sollten jedoch Behälter, die wasserdicht und hygienisch geeignet sind, angeschafft werden, damit an den Sperrstellen die Pappbecher gelagert werden können. Die Verteilung und Einsammlung sollte wieder über die Jobservice Beschäftigungsförderung Leverkusen (JSL) erfolgen, da der Transport von 1.000 Pappbecher einer logistische Unterstützung bedarf. Die Zusammenarbeit mit der JSL hat sich in 2012 bewährt und sollte daher fortgeführt werden.

 

 

  1. Reinigung der Flächen

 

Im Jahre 2012 haben die Technischen Betriebe Leverkusen (TBL) eine auswärtige Firma mit der Zwischenreinigung an Karnevalstagen beauftragt. Leider gab es an dem Donnerstag zunächst erhebliche Startschwierigkeiten. Für 2013 wird empfohlen, feste Reinigungsintervalle im Bereich Schlebusch am Donnerstag und Samstag und an den anderen Tagen zu den jeweiligen Karnevalszügen zu vereinbaren, um hier zeitnah und verursachungsgerechter agieren zu können. Des Weiteren sollte ein Ansprechpartner der TBL für den Einsatz telefonisch erreichbar sein, da die Durchführung des Glasverbotes und gleichzeitige Einsatzleitung für die Reinigung personell nicht realisierbar sind.

 

 

  1. Betreuung alkoholisierter Jugendliche / Kinder

 

Ein großes Problem stellten in diesem Jahr die Jugendlichen / Kinder dar, die entweder nicht so alkoholisiert waren, dass sie einem Krankenhaus zugeführt werden konnten, aber deren Eltern auch nicht erreichbar waren, um sie abholen zu können. Die Polizei ist nicht in der rechtlichen Lage, diese Kinder mit auf die Wache zu nehmen, ein weiterer Aufenthalt im Gefahrenbereich ist auch nicht angezeigt. In Rücksprache mit der Stadt Köln werden dort die Jugendlichen / Kinder in den Rettungszelten der Hilfsorganisationen untergebracht. Es müssen daher an den Karnevalstagen und an Weiberfastnacht entsprechende Rettungszelte aufgebaut werden, die mit entsprechendem Personal bestückt sind, um diese Jugendliche solange zu betreuen, bis sie wieder ausgenüchtert den Rückweg antreten können. Dies bedeutet jedoch, dass die Stadt Leverkusen die Kosten für diese Maßnahmen übernehmen muss, da keine andere alternative Maßnahme möglich ist. Eine Zuführung in ein Kinderheim oder ähnliche Auffangstation ist nicht durch das Einsatzpersonal vor Ort rechtlich möglich.

 

 

  1. Rechtliche Grundlage

 

Die rechtliche Grundlage für die Umsetzung des Glasverbotes stellt die Allgemeinverfügung dar, die entsprechend veröffentlicht werden muss. Diese Allgemeinverfügung regelt den zeitlichen und räumlichen Geltungsbereich, und umfasst auch die in diesem Bereich ansässigen Gastronomiebetriebe oder Kioske, die in dem festgelegten Zeitraum keinerlei Glasgefäße an Besucher ausgeben dürfen, die den Bereich der Fußgängerzone betreten wollen. Innerhalb der Gastronomiebetriebe können natürlich Gläser angeboten werden. (Anlage 1 Allgemeinverfügung)

 

 

  1. Kosten

 

Für die Maßnahmen im Jahre 2012 wurden Haushaltsmittel in Höhe von 20.000 Euro bereitgestellt. Die Sperrmaßnahmen müssen in 2013 ausgeweitet werden, um die Sicherheit der Besucher und auch der Einsatzkräfte zu gewährleisten. Es ist daher weiterhin erforderlich, dass Haushaltsmittel für das Glasverbot zur Verfügung gestellt werden müssen. Aufgrund der Erfahrungen aus dem Jahre 2012 sind für 2013 30.000 Euro vorzuhalten. Es ist derzeit nicht absehbar, wie hoch die Kosten ausfallen werden für:

 

·        140 Gitter incl. Absperrvorrichtungen wie Ketten oder Schlösser

·        Container von der AVEA

·        Gefäße für die Bevorratung der Pappbecher und Transport von Glas

·        Logistische Unterstützung durch die JSL

·        Personalkosten der Sicherheitsfirma und Ordner des FB Straßenverkehr

·        Rettungszelte und entsprechendes Personal für die Betreuung alkoholisierter Kinder und Jugendliche

 

 

  1. Zuständigkeit

 

Das Pilotprojekt im Jahre 2012 wurde personell durch das Dezernatsbüro des Dez. III durchgeführt. Aufgrund der zeitlichen Dauer und der ausgiebigen Vor- und Nachbereitungsarbeiten ist eine Verlagerung der Zuständigkeit in den Fachbereich Recht und Ordnung vorzunehmen. Hier können entsprechende Kollegen und Kolleginnen im Wechsel und Vertretung den erheblichen Zeitaufwand auffangen. Die Haushaltsmittel sind daher auch dem Fachbereich Recht und Ordnung zur Verfügung zu stellen.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1773/2012

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Söllner / Dez. III / 88 33..

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Weiterführung Glasverbot Karneval 2013, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Leverkusen zu den Karnevalsveranstaltungen in Leverkusen sicher zu stellen. Aufgabe der Gefahrenabwehr und somit im Rahmen des § 82 GO zur Erfüllung der Aufgaben notwendig.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

In 2012 Etatisierung von 20.000 Euro, Mittelanmeldung für  2013 über FB 30

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Sachkosten in Höhe von ca. 30.000 Euro gem. Auflistung in der Anlage

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Abhängig, ob die Maßnahme in der Form 2014 ff fortgesetzt wird

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

 

Begründung der einfachen/besonderen Dringlichkeit

 

Die Vorbereitungen zur Umsetzung des Glasverbots benötigen einen zeitlichen Vorlauf von mehreren Monaten, sodass eine Beschlussfassung im September-Turnus erforderlich ist.

 

 

Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke:

 

Entsprechend § 2 Abs. 4 a) der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen ist durch den Bürger- und Umweltausschuss am 30.08.12 zu entscheiden, ob die verspätet zugegangene Vorlage auf die Tagesordnung genommen wird.