Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II stimmt dem Ausfall des
Wochenmarktes Opladen an Weiberfastnacht zu.
gezeichnet:
Stein
Begründung:
Die Stadt Leverkusen betreibt die von ihr veranstalteten Wochenmärkte
als
öffentliche Einrichtung und führt regelmäßig jeden Donnerstag auf dem
Opladener Platz einen Wochenmarkt mit ca. 100 Ständen durch.
In der Vergangenheit sind auf dem Marktplatz an den Karnevalstagen ein
Festzelt und verschiedene Schaustellergeschäfte aufgebaut worden. In den beiden
letzten Jahren konnte das Festzelt bereits vor Beginn des Wochenmarktes
aufgebaut werden, da an Weiberfastnacht regelmäßig weniger Händler als sonst
den Opladener Markt beschicken. Die Schausteller konnten aber erst nach Beendigung
des Marktes ihre Geschäfte aufbauen.
In diesem Jahr haben ca. 50 Händler den Wochenmarkt angefahren.
Die Kosten für einen großen Karnevalsumzug betragen ca. 30.000 € und
werden privat finanziert. Durch den Wegfall des Wehrdienstes und damit
auch des Zivildienstes sind die Kosten für derartige Veranstaltungen kräftig
gestiegen.
In früheren Jahren konnte das THW für die Karnevalsumzüge bis zu 50
Helfer schicken, meist Zivildienstleistende. Heute sind es nur noch zehn THW -
Vertreter, die helfen, die 35 Sperrstellen rund um die Karnevalsumzüge zu
sichern.
Daher sind jetzt die Karnevalisten gezwungen, private Sicherheitsdienste
zu beauftragen, die wesentlich teurer sind und zusätzliche Kosten verursachen.
Aus diesen Gründen hat der Festausschuss Leverkusener Karneval die
Verwaltung gebeten, den Opladener Markt ausfallen zu lassen, damit das Festzelt
und auch die Karnevalskirmes bereits am Dienstag aufgebaut werden können. Die
Einnahmesituation würde sich nach Angaben des Festausschusses um ca. 5.000 € verbessern,
wenn die Schausteller früher ihre Geschäfte aufbauen könnten. Ohne diese
Einnahmen kann der Opladener Karnevalszug laut Festausschuss nicht stattfinden.
Bei der Beurteilung der zu bewertenden Fakten sind folgende
Interessenlagen gegeneinander abzuwägen: Zugunsten des Opladener Karnevalszuges
spricht, dass Tausende von Besuchern am Rosenmontag nach Opladen gehen, um sich
den Zug anzuschauen. Auf der anderen Seite ist die Situation der
Marktbeschicker zu sehen, die entsprechende Umsatzeinbußen zu verkraften haben,
wenn sie an Weiberfastnacht den Markt nicht anfahren können. Für die Stadt
bedeutet der einmalige Ausfall des Marktes einen Einnahmeverlust von etwa 750 €
an Marktstandsgebühren; dies dürfte bei der Abwägung allerdings nicht so sehr
ins Gewicht fallen.
Im Rahmen einer Interessenabwägung muss die Bezirksvertretung nun
entscheiden, ob der Leverkusener Karneval als langjährige
Brauchtumsveranstaltung höher zu bewerten ist als die Durchführung eines
einzelnen Markttages in Opladen.
Eine Verlegung des Marktes in die Fußgängerzone ist aus
Sicherheitsaspekten, Kostengründen und logistischen Gründen nicht möglich. Dies
hat die
Verlegung im Jahr 2009 eindeutig gezeigt, denn der Aufwand für die
damals
14 aufgebauten Marktstände stand in keinem Verhältnis zu der 5-stündigen
Marktveranstaltung inmitten von teilweise alkoholisierten Personen.
Wesentlich ist dabei, dass die Andienung der Geschäfte in der
Fußgängerzone weiterhin gewährleistet sein muss und insbesondere, dass die
Rettungswege freigehalten werden müssen. Für die Verwaltung würde dies einen
erhöhten Personal- und Kostenaufwand bedeuten, weil zwei weitere Mitarbeiter
des Fachbereiches Recht und Ordnung eingesetzt werden müssten, damit ein
ordnungsgemäßer Aufbau des Marktes erfolgen kann. Zusätzliche Kosten würden
entstehen, weil beispielsweise zusätzlich zwei Stromkästen aufgestellt werden müssten.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
1775/2012
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner/Fachbereich/Telefon: Herr Eitner/FB 30/Tel. 3030
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Die Stadt Leverkusen betreibt die von ihr veranstalteten Wochenmärkte als öffentliche Einrichtung. Die Bezirksvertretung entscheidet, ob der Markt an Weiberfastnacht ausfallen kann.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Finanzstelle: 30002050202 Produkt: 020502
Produktgruppe: 0205 Sachkonto: 431100
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Bei einem Ausfall des Markttages ist mit einem Einnahmeverlust von ca. 750 € an Marktstandsgebühren zu rechnen.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Siehe Punkt B
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Keine