Betreff
Markt in Opladen an Weiberfastnacht
Vorlage
1775/2012
Aktenzeichen
301-36-02
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II stimmt dem Ausfall des Wochenmarktes Opladen an Weiberfastnacht zu.

 

gezeichnet:

Stein

 

 

Begründung:

 

Die Stadt Leverkusen betreibt die von ihr veranstalteten Wochenmärkte als

öffentliche Einrichtung und führt regelmäßig jeden Donnerstag auf dem Opladener Platz einen Wochenmarkt mit ca. 100 Ständen durch.

 

In der Vergangenheit sind auf dem Marktplatz an den Karnevalstagen ein Festzelt und verschiedene Schaustellergeschäfte aufgebaut worden. In den beiden letzten Jahren konnte das Festzelt bereits vor Beginn des Wochenmarktes aufgebaut werden, da an Weiberfastnacht regelmäßig weniger Händler als sonst den Opladener Markt beschicken. Die Schausteller konnten aber erst nach Beendigung des Marktes ihre Geschäfte aufbauen.

 

In diesem Jahr haben ca. 50 Händler den Wochenmarkt angefahren.

 

Die Kosten für einen großen Karnevalsumzug betragen ca. 30.000 € und

werden privat finanziert. Durch den Wegfall des Wehrdienstes und damit auch des Zivildienstes sind die Kosten für derartige Veranstaltungen kräftig gestiegen.

 

In früheren Jahren konnte das THW für die Karnevalsumzüge bis zu 50 Helfer schicken, meist Zivildienstleistende. Heute sind es nur noch zehn THW - Vertreter, die helfen, die 35 Sperrstellen rund um die Karnevalsumzüge zu sichern.

Daher sind jetzt die Karnevalisten gezwungen, private Sicherheitsdienste zu beauftragen, die wesentlich teurer sind und zusätzliche Kosten verursachen.

 

Aus diesen Gründen hat der Festausschuss Leverkusener Karneval die Verwaltung gebeten, den Opladener Markt ausfallen zu lassen, damit das Festzelt und auch die Karnevalskirmes bereits am Dienstag aufgebaut werden können. Die Einnahmesituation würde sich nach Angaben des Festausschusses um ca. 5.000 € verbessern, wenn die Schausteller früher ihre Geschäfte aufbauen könnten. Ohne diese Einnahmen kann der Opladener Karnevalszug laut Festausschuss nicht stattfinden.

 

Bei der Beurteilung der zu bewertenden Fakten sind folgende Interessenlagen gegeneinander abzuwägen: Zugunsten des Opladener Karnevalszuges spricht, dass Tausende von Besuchern am Rosenmontag nach Opladen gehen, um sich den Zug anzuschauen. Auf der anderen Seite ist die Situation der Marktbeschicker zu sehen, die entsprechende Umsatzeinbußen zu verkraften haben, wenn sie an Weiberfastnacht den Markt nicht anfahren können. Für die Stadt bedeutet der einmalige Ausfall des Marktes einen Einnahmeverlust von etwa 750 € an Marktstandsgebühren; dies dürfte bei der Abwägung allerdings nicht so sehr ins Gewicht fallen.

 

Im Rahmen einer Interessenabwägung muss die Bezirksvertretung nun entscheiden, ob der Leverkusener Karneval als langjährige Brauchtumsveranstaltung höher zu bewerten ist als die Durchführung eines einzelnen Markttages in Opladen.

 

Eine Verlegung des Marktes in die Fußgängerzone ist aus Sicherheitsaspekten, Kostengründen und logistischen Gründen nicht möglich. Dies hat die

Verlegung im Jahr 2009 eindeutig gezeigt, denn der Aufwand für die damals

14 aufgebauten Marktstände stand in keinem Verhältnis zu der 5-stündigen Marktveranstaltung inmitten von teilweise alkoholisierten Personen.

 

Wesentlich ist dabei, dass die Andienung der Geschäfte in der Fußgängerzone weiterhin gewährleistet sein muss und insbesondere, dass die Rettungswege freigehalten werden müssen. Für die Verwaltung würde dies einen erhöhten Personal- und Kostenaufwand bedeuten, weil zwei weitere Mitarbeiter des Fachbereiches Recht und Ordnung eingesetzt werden müssten, damit ein ordnungsgemäßer Aufbau des Marktes erfolgen kann. Zusätzliche Kosten würden entstehen, weil beispielsweise zusätzlich zwei Stromkästen aufgestellt werden müssten.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1775/2012

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner/Fachbereich/Telefon: Herr Eitner/FB 30/Tel. 3030

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Die Stadt Leverkusen betreibt die von ihr veranstalteten Wochenmärkte als öffentliche Einrichtung. Die Bezirksvertretung entscheidet, ob der Markt an Weiberfastnacht ausfallen kann.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Finanzstelle: 30002050202            Produkt: 020502

Produktgruppe: 0205                      Sachkonto: 431100

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Bei einem Ausfall des Markttages ist mit einem Einnahmeverlust von ca. 750 € an Marktstandsgebühren zu rechnen.

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Siehe Punkt B

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Keine