Beschlussentwurf:
1.
Der Betriebsleitung des Sportpark Leverkusen wird
Entlastung erteilt.
2.
Der Jahresabschluss 2011 des
Sportpark Leverkusen gem. beigefügter Bilanz,
Gewinn- und Verlustrechnung wird
festgestellt, sowie der Lagebericht genehmigt
(siehe Anlage zur Vorlage).
Der Jahresverlust von 254.158,40 € wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
3.
Dem Betriebsausschuss Sportpark Leverkusen wird
Entlastung erteilt.
gezeichnet:
Buchhorn Häusler Adomat
Begründung:
Die Betriebsleitung des
Sportpark Leverkusen hat den Jahresabschluss und den Lagebericht 2011 nach den
Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(EigVO NW) aufgestellt.
Aufgrund des
Beschlusses vom 26.01.2012 des Betriebsausschuss Sportpark Leverkusen wurde die
Gesellschaft INTEGRITAS, Gesellschaft für Revision und Beratung mbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Langenfeld, mit
der Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA) beauftragt,
den Jahresabschluss zum 31.12.2011 unter Einbeziehung der Buchführung und dem
Lagebericht für dieses Wirtschaftsjahr gemäß §§ 316 ff. HGB zu prüfen.
Der uneingeschränkte
Bestätigungsvermerk zur Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes 2011
wurde von der Gesellschaft wie folgt erteilt:
„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den
Lagebericht des Eigenbetriebs Sportpark Leverkusen für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 geprüft.
Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach
den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen
der Satzung liegen in der Verantwortung des gesetzlichen Vertreters des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es,
auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den
Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht
abzugeben.
Wir
haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und unter Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu
planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die
Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit
erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse
über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld
der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung sowie die Erwartungen über mögliche
Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des
rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die
Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der
Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der
angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des
gesetzlichen Vertreters sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung
eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere
Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach
unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den
ergänzenden Bestimmungen der Satzung und
vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Der Lagebericht steht
in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild
von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der künftigen
Entwicklung zutreffend dar.“
Gemäß Vorlage R 629/14.
TA (Rat am 16.12.1996) muss der Prüfungsbericht des Wirtschaftsprüfers über den
Jahresabschluss 2011 den zuständigen politischen Gremien zur Beratung und
Beschlussfassung vorgelegt werden.
Für die Mitglieder des
Betriebsausschusses Sportpark Leverkusen sowie die Fraktionen und Gruppen des
Rates wird die entsprechende Anzahl von Kopien des Prüfungsberichtes des
Wirtschaftsprüfers – über den Fachbereich Oberbürgermeister, Rat und Bezirke -
zur Verfügung gestellt.
Hinweis zu Beschlussentwurf Ziffer 3
Die Mitglieder des Betriebsausschusses
Sportpark Leverkusen dürfen gemäß § 5
Abs. 2 EigVO NW in
Verbindung mit § 31 GO NRW an der Beratung und Beschlussfassung zu Ziffer 3 des
Beschlussentwurfes nicht mitwirken.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1778/2012
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Laux, SPL, 0214-8684030
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
siehe Anlagen zum Jahresabschluss 2011
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
siehe Anlagen zum Jahresabschluss 2011
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
siehe Anlagen zum Jahresabschluss 2011
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)