Betreff
Abberufung und Neubestellung eines Mitgliedes im Verwaltungsrat der Technische Betriebe der Stadt Leverkusen AöR
Vorlage
1781/2012
Aktenzeichen
201-01-80-01-va
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Der Rat der Stadt Leverkusen beruft aus dem Verwaltungsrat der Technische Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) als Mitglied ab:

 

Frau Manuela Andries

 

 

2.    Nach Beschlussfassung zu 1. bestellt der Rat der Stadt Leverkusen gem.
§ 114 a Abs. 8 i. V. m. § 50 Absätze 4 und 2 GO NRW nachfolgendes Mitglied in den Verwaltungsrat der TBL:

 

Herrn Frank Schmitz

 

 

gezeichnet:

Buchhorn

 

Begründung:

 

Mit Schreiben vom 14.08.2012 gibt die Fraktion Freie Wähler Leverkusen u. a. eine Umbesetzung im Verwaltungsrat der TBL bekannt. Danach ist Frau Manuela Andries als Mitglied im Verwaltungsrat der TBL abzuberufen.

 

Gem. § 114 a Abs. 8 GO NRW gilt für die Wahl von Mitgliedern in den Verwaltungsrat

§ 50 Absatz 4 GO NRW sinngemäß. Für den Fall des vorzeitigen Ausscheidens eines Bestellten aus einem Organ einer juristischen Person trifft § 50 Abs. 4 Satz 2 GO NRW die Nachfolgeregelung dergestalt, dass der Nachfolger für die verbleibende Restlaufzeit der Wahlperiode durch Mehrheitsbeschluss des Rates nach § 50 Abs. 2 GO NRW zu benennen ist.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.  1781/2012

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Vaßen/ Finanzen/02171-406-2040

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

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A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

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B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

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C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

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D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

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