Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung III stimmt der zeitnahen Fällung von zwei Linden im inneren Park des Schlosses Morsbroich im Sinne von § 10 Abs. 1 Ziffer 2 Buchstabe e) aa) der Hauptsatzung zu.
gezeichnet:
Adomat
Begründung:
Baumdaten:
Nummer: 00619
Baumart: Linde
Baumhöhe: 17 m
Stammdurchmesser: 85 cm (Umfang rd. 2,70 m)
Schäden:
Die Krone der Linde
wurde vor ca. 8 bis 10 Jahren gekappt. Durch die Kappung der Krone wurde dem
Baum viel Assimilationsfläche (Bereich der
beblätterten Kronen) entnommen.
Der Baum hat versucht den Kronenverlust durch Neubildung vieler kleiner Äste
aus schlafenden Augen (Proventivknospen) auszugleichen. Es ist davon
auszugehen, dass auch Wurzeln abgestorben sind, denn durch den Kronenverlust
war der Baum nicht in der Lage alle Wurzeln zu versorgen. Die verursachten
Schnittflächen (Kappstellen) sind zum Teil eingefault. Ein Stämmling zeigt
starke Rindenablösungen und Pilzfruchtkörper des Schuppigen Porlings in ca. 7 m
Höhe. Dieser Pilzbefall verursacht eine Weißfäule im Holz.
Die vorhandene
Stahlseilsicherung ist nicht mehr funktionsfähig, da diese entspannt und die
Befestigung am eingefaulten Stämmling nicht mehr gegeben ist.
Am Stamm ist ein
Blitzschaden an 2 Seiten zu erkennen. Hier ist das dahinter liegende Holz
freigelegt, von den Rändern beginnt die Kallusbildung und Bohrmehl durch Insekten
ist am Stammfuß vorhanden.
Ein weiterer
Rückschnitt wird die Situation des Baumes nicht mehr verbessern, denn dadurch
würde ihm weitere Assimilationsfläche genommen. Aufgrund der unmittelbaren Nähe
zum Restaurant (Abstand ca. 5 m, Sitzmöglichkeiten im Außenbereich), der Wege
sowie zum Gebäude ist von einer erhöhten berechtigten Sicherheitserwartung der Besucherinnen
und Besucher auszugehen. Zur Vermeidung von Sach- und/oder Personenschäden und
zum Nachkommen der Verkehrssicherungspflicht ist der Baum zu fällen. Eine
Nachpflanzung ist in Planung.
Baumdaten:
Nummer: 00620
Baumart: Linde
Baumhöhe: 17 m
Stammdurchmesser: 75 cm (Umfang rd. 2,35 m)
Schäden:
Die Krone der Linde
wurde vor ca. 8 bis 10 Jahren gekappt. Durch die Kappung der Krone wurde dem
Baum viel Assimilationsfläche entnommen. Der Baum hat versucht den
Kronenverlust durch Neubildung vieler kleiner Äste aus schlafenden Augen
(Proventivknospen) auszugleichen. Es ist davon auszugehen, dass auch Wurzeln
abgestorben sind, denn durch den Kronenverlust war der Baum nicht in der Lage
alle Wurzeln zu versorgen. Die verursachten Schnittflächen (Kappstellen) sind zum
Teil eingefault.
Am Kronenansatz ist
eine größere Einfaulung zu erkennen, die zum statischen Bruchversagen der
Stämmlinge führen kann. Am Stammfuß der Linde ist ein Befall vom
Brandkrustenpilz zu erkennen; etwa 1/3 des Stammumfanges ist betroffen. Der
Pilz verursacht sowohl eine Weißfäule als auch eine Moderfäule im Wurzelbereich
und an der Stammbasis. Die Holzzersetzung beginnt vom zentralen Bereich, so
dass die Wasser- und Nährstoffversorgung noch über längere Zeit gewährleitstet
wird. Dadurch wird der Anschein erweckt, dass der Baum aufgrund seiner
Belaubung noch gesund ist. Durch den Fortschritt der Fäule von innen nach außen
wird die Bruch- und Standsicherheit immer mehr nachteilig beeinflusst. Der Pilz
ist in der Lage, sich durch Wurzelkontakte von Baum zu Baum auszubreiten.
Aufgrund der
unmittelbaren Nähe zu den Hauptwegen sowie zum Gebäude ist von einer erhöhten
berechtigten Sicherheitserwartung der Besucherinnen und Besucher auszugehen.
Zur Vermeidung von Sach- und/oder Personenschäden, zum Nachkommen der
Verkehrssicherungspflicht sowie der Reduzierung der Ausbreitung des Pilzes über
Wurzelkontakte zu Nachbarbäumen (ebenfalls Linden), ist der Baum zu fällen. Eine
Nachpflanzung ist in Planung.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1782/2012
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Reichwaldt/KSL/4110
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Erfolgsplan KSL
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
1.750 € (brutto)
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)