Betreff
Fällung von zwei Linden im inneren Park des Schlosses Morsbroich
Vorlage
1782/2012
Aktenzeichen
410-3-4-10-rei
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung III stimmt der zeitnahen Fällung von zwei Linden im inneren Park des Schlosses Morsbroich im Sinne von § 10 Abs. 1 Ziffer 2 Buchstabe e) aa) der Hauptsatzung zu.

 

 

gezeichnet:

Adomat

Begründung:

 

Die Gründe für die Notwendigkeit der Fällungen ergeben sich aus der fachlichen Einschätzung der Baumkontrolleure des Fachbereichs Stadtgrün. Die beiden geschädigten und zu fällenden Linden befinden sich im stark frequentierten Innenbereich des Schlossparks. Sicherungsmaßnahmen -wie beispielsweise weiträumige Absperrungen- sind aus Platzgründen nicht möglich. Die Lage der Bäume ist der Anlage zu entnehmen.

 

Baumdaten:

Nummer:                                00619

Baumart:                                Linde

Baumhöhe:                            17 m

Stammdurchmesser:            85 cm (Umfang rd. 2,70 m)

 

Schäden:

Die Krone der Linde wurde vor ca. 8 bis 10 Jahren gekappt. Durch die Kappung der Krone wurde dem Baum viel Assimilationsfläche (Bereich der beblätterten Kronen) entnommen. Der Baum hat versucht den Kronenverlust durch Neubildung vieler kleiner Äste aus schlafenden Augen (Proventivknospen) auszugleichen. Es ist davon auszugehen, dass auch Wurzeln abgestorben sind, denn durch den Kronenverlust war der Baum nicht in der Lage alle Wurzeln zu versorgen. Die verursachten Schnittflächen (Kappstellen) sind zum Teil eingefault. Ein Stämmling zeigt starke Rindenablösungen und Pilzfruchtkörper des Schuppigen Porlings in ca. 7 m Höhe. Dieser Pilzbefall verursacht eine Weißfäule im Holz.

 

Die vorhandene Stahlseilsicherung ist nicht mehr funktionsfähig, da diese entspannt und die Befestigung am eingefaulten Stämmling nicht mehr gegeben ist.

Am Stamm ist ein Blitzschaden an 2 Seiten zu erkennen. Hier ist das dahinter liegende Holz freigelegt, von den Rändern beginnt die Kallusbildung und Bohrmehl durch Insekten ist am Stammfuß vorhanden.

 

Ein weiterer Rückschnitt wird die Situation des Baumes nicht mehr verbessern, denn dadurch würde ihm weitere Assimilationsfläche genommen. Aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Restaurant (Abstand ca. 5 m, Sitzmöglichkeiten im Außenbereich), der Wege sowie zum Gebäude ist von einer erhöhten berechtigten Sicherheitserwartung der Besucherinnen und Besucher auszugehen. Zur Vermeidung von Sach- und/oder Personenschäden und zum Nachkommen der Verkehrssicherungspflicht ist der Baum zu fällen. Eine Nachpflanzung ist in Planung.

 

Baumdaten:

Nummer:                                00620

Baumart:                                Linde

Baumhöhe:                            17 m

Stammdurchmesser:            75 cm (Umfang rd. 2,35 m)

 

Schäden:

Die Krone der Linde wurde vor ca. 8 bis 10 Jahren gekappt. Durch die Kappung der Krone wurde dem Baum viel Assimilationsfläche entnommen. Der Baum hat versucht den Kronenverlust durch Neubildung vieler kleiner Äste aus schlafenden Augen (Proventivknospen) auszugleichen. Es ist davon auszugehen, dass auch Wurzeln abgestorben sind, denn durch den Kronenverlust war der Baum nicht in der Lage alle Wurzeln zu versorgen. Die verursachten Schnittflächen (Kappstellen) sind zum Teil eingefault.

 

Am Kronenansatz ist eine größere Einfaulung zu erkennen, die zum statischen Bruchversagen der Stämmlinge führen kann. Am Stammfuß der Linde ist ein Befall vom Brandkrustenpilz zu erkennen; etwa 1/3 des Stammumfanges ist betroffen. Der Pilz verursacht sowohl eine Weißfäule als auch eine Moderfäule im Wurzelbereich und an der Stammbasis. Die Holzzersetzung beginnt vom zentralen Bereich, so dass die Wasser- und Nährstoffversorgung noch über längere Zeit gewährleitstet wird. Dadurch wird der Anschein erweckt, dass der Baum aufgrund seiner Belaubung noch gesund ist. Durch den Fortschritt der Fäule von innen nach außen wird die Bruch- und Standsicherheit immer mehr nachteilig beeinflusst. Der Pilz ist in der Lage, sich durch Wurzelkontakte von Baum zu Baum auszubreiten.

 

Aufgrund der unmittelbaren Nähe zu den Hauptwegen sowie zum Gebäude ist von einer erhöhten berechtigten Sicherheitserwartung der Besucherinnen und Besucher auszugehen. Zur Vermeidung von Sach- und/oder Personenschäden, zum Nachkommen der Verkehrssicherungspflicht sowie der Reduzierung der Ausbreitung des Pilzes über Wurzelkontakte zu Nachbarbäumen (ebenfalls Linden), ist der Baum zu fällen. Eine Nachpflanzung ist in Planung.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1782/2012

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Reichwaldt/KSL/4110

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

 

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

Erfolgsplan KSL

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

1.750 € (brutto)

 

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

 

keine

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit

 

Aus Sicherheitsgründen müssen die Bäume gefällt werden. Es ist nicht vertretbar, den nächsten Sitzungsturnus abzuwarten.