Beschlussentwurf:

 

1.      Der Absicht, bis zum Jahre 2016

 

-          die Gemeinschaftsgrundschule Löwenzahnschule an der Netzestr. und die Gemeinschaftsgrundschule Sternenschule an der Masurenstr. am Standort Netzestr. schulorganiosatorisch und räumlich zu einer 4zügigen Grundschule zusammenzuführen,

-          am jetzigen Schulstandort Masurenstr. eine 8gruppige Kindertagesstätte zu errichten,

-          die wegfallende und als abgängig zu bezeichnende Sporthalle Masurenstr. durch eine Neubaumaßnahme am Standort Netzestr. zu ersetzen,

-          die freizuziehenden Räume der jetzigen 2gruppigen Kindertagesstätte Netzestr. für eine schulische Nutzung wieder herzurichten

und

-          die durch die Aufgabe von Standorten freiwerdenden Grundstücksflächen zu veräußern,

 

wird zugestimmt.

 

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen

 

-          Beteiligungs- und Genehmigungsverfahren rechtzeitig einzuleiten

 

und

 

-          Planungs- und Baubeschlüsse zur Umsetzung des Grundsatzbeschlusses herbeizuführen.

 

 

3.      Investitionen, Aufwände und Erträge sind im Rahmen der nächsten Haushaltsberatungen bedarfsorientiert zu etatisieren.    

 

gezeichnet:

 

Buchhorn                                           Häusler                                  Adomat         

Oberbürgermeister                          Stadtkämmerer                    Beigeordneter

Begründung

 

 

1.      Entwicklung der Grundschulen und Kindertagesstätten in Rheindorf

 

Rheindorf ist Standort von drei städt. Grundschulen und sieben städt. Kindertagesstätten. Für die Entwicklung der Grundschulen und Kindertagesstätten haben die nachfolgenden Faktoren Bedeutung und bestimmen neben den finanzwirtschaftlichen Zwängen die Handlungsperspektiven.

 

 

2.       Schülerzahlenentwicklung 2015/2016

 

Unter Berücksichtigung der Geburtenzahlen und der bisherigen Anmeldungen an den drei Rheindorfer Grundschulen werden die Schülerzahlen von 708 auf 623 Kinder im Schuljahr 2015/2016 zurückgehen.

 

Vor dem Hintergrund der prognostizierten Schülerzahlen ist ein Grundschulstandort in Rheindorf verzichtbar. Die Schülerinnen und Schüler können in einer vierzügigen Gemeinschaftsgrundschule unterrichtet und die kath. Grundschule Burgweg weiterhin dreizügig geführt werden. In der Spitze bestehen auch für die Zukunft an den beiden Grundschulstandorten noch Aufnahmekapazitäten (Anlage 1).

 

Diese Prognose hat auch bei Einführung der von der Landesregierung beabsichtigten neuen Höchstzahl für die Grundschulklassenbildung auf kommunaler Ebene (kommunale Klassenrichtzahl), die im Ergebnis einen niedrigeren Klassenfrequenzwert zur Folge haben wird, Bestand.

 

Die Rheindorfer Grundschulen werden als offene Ganztagsschulen geführt.

225 Kinder besuchen im Schuljahr 2012/2013 die OGS Löwenzahnschule und die OGS Sternenschule. Dies entspricht einer Teilnehmerquote in Höhe von ca. 54%.

Die Verwaltung geht auch in den nächsten Jahren von einer weiteren Steigerung der Teilnehmerzahlen in Rheindorf aus. Dies ist ebenfalls in der Entwicklungsprognose entsprechend berücksichtigt.

 

 

3.      Ausbau und Entwicklung der Kindertagesstätten in Rheindorf

 

Nach dem Kinderbildungsgesetz hat jedes Kind einen Anspruch auf Bildung und Förderung seiner Persönlichkeit. Die Tageseinrichtungen für Kinder ergänzen die Förderung des Kindes in der Familie und unterstützen die Eltern in ihrem Erziehungsauftrag. Bildung und Erziehung sind Kernaufgaben der Tageseinrichtungen. Die Tageseinrichtungen führen diesen Auftrag nach träger- oder einrichtungsspezifischen pädagogischen Konzepten durch. Die Konzepte sind so zu gestalten, dass die unterschiedlichen Lebenslagen der Kinder und ihrer Eltern zu berücksichtigen sind. Dabei haben sich in letzter Zeit offene Konzepte bewährt, bei der die Kinder, besser als in festen Gruppenstrukturen, im Kontext der Gesamtnutzung der Einrichtung in allen Bereichen (motorisch, sprachlich, kognitiv, im Sozialverhalten etc.) optimal gefördert werden können.

 

Der Neubau einer 8-gruppigen Tageseinrichtung am Standort Masurenstr. bietet hier den Vorzug, ein offenes Konzept optimal umsetzen. Parallel bietet das großzügige Raumangebot ausreichend Möglichkeiten für individuellen Rückzug und spezielle Zuwendung zu Kindern mit besonderen Handicaps. Darüber hinaus können bei einer 8-gruppigen Einrichtung im Maximum, abhängig von den angebotenen Gruppenformen, 64 neue Plätze für Kinder unter drei Jahren geschaffen werden. Das sind 39 Plätze mehr als die drei Tageseinrichtungen Bodestr. (15 u3-Plätze), Weichselstr. (10 u3-Plätze) und Netzestr. (keine u3-Plätze) derzeit bieten.

 

Auch die Gesamtsituation für das Angebot an u3-Plätzen im Stadtteil Rheindorf ließe sich durch die Neubaumaßnahme deutlich verbessern. Derzeit gibt es in Rheindorf 126 u3-Plätze. Die Ausbauplanung sieht vor, in Rheindorf 177 u3-Plätze vorzuhalten. 

 

 

4.      Baulicher Zustand und Sanierungsbedarf in den Schulen und Kindertagesstätten

 

Die Standorte der Gemeinschaftsgrundschule Sternenschule (Masurenstraße) und der Kindertagesstätten an der Weichselstraße und der Bodestraße sind durch einen hohen gebäudlichen Sanierungsaufwand gekennzeichnet.

 

Die Gebäude an der Masurenstraße wurden in einer holländischen Fertigteilbauweise errichtet, die Kindertagesstätten an der Bodestraße und Weichselstraße sind in Containern untergebracht, die mit einem Alter von ca. 50 Jahren inzwischen als abgängig einzustufen sind.

 

Alle Gebäude weisen abgängige Bauelemente wie Fenster, Dächer und technische Anlagen auf. Es treten regelmäßige Durchfeuchtungen auf. Aufgrund der außenliegenden Tragkonstruktion bestehen Wärmebrücken, die eine energetische Sanierung grundsätzlich nicht ermöglichen. Das festgestellte Barackenklima (im Sommer zu heiß, im Winter zu kalt) kann nicht wesentlich verändert und der hohe Energieverbrauch nicht nachhaltig reduziert werden.

 

In der Konsequenz ist die zwingend erforderliche Sanierung auch unter energetischen Gesichtspunkten praktisch nicht realisierbar bzw. unwirtschaftlich.

 

An allen anderen Standorten ist der bauliche Zustand im Hinblick auf die genannten Bewertungsfaktoren unkritisch. Die energetische Sanierung des Schulstandortes Netzestraße ist in 2011 abgeschlossen worden.

 

 

5.      Untersuchung von Lösungsvarianten

 

Mit Blick auf die

 

-          dargelegten Entwicklungen,

-          künftigen fachlich-inhaltlichen und gebäudlichen sowie räumlichen Erfordernisse,

-          Umsetzung möglichst langfristig wirkender Optimierungsmaßnahmen,

-          innovative Ausschöpfung finanzwirtschaftlicher Handlungsspielräume

und

-          jeweiligen Standortkonsequenzen

 

wurden mehrere Lösungsansätze untersucht, die nachfolgend dargestellt sind:

 

 

Variante 1 – Anlage 2                                                                                             

 

Sanierung Schulgebäude Masurenstraße, Sanierung Kindertagesstätten Bodestraße und Weichselstraße

(aus baufachlicher Sicht ist diese Variante nicht realisierbar wg. Containerbauweise)

 

Baukosten                                                                                       rd.   7.300.000 €

 

Erlöse aus Grundstücksverkäufen                                                                   0 €

 

Zu finanzierende Investitionen auf dem Kapitalmarkt          rd.   7.300.000 €

 

 

Variante 2 – Anlage 3                                                                                                    

 

Gemeinsamer Standort GGS Löwenzahnschule und GGS Sternenschule an der Netze-straße, Neubau einer 8gruppigen Kindertagesstätte am Standort Masurenstraße, Neubau einer Sporthalle Netzestraße, Herrichtung der freiwerdenden 2gruppigen Kindertagesstätte Netzestr. für schulische Nutzung  

 

 

Baukosten                                                                                       rd.   6.000.000 €

 

Erlöse aus Grundstücksverkäufen                                           rd.   4.300.000 €

(Masurenstraße, Weichselstraße, Bodestraße)

 

Zu finanzierende Investitionen auf dem Kapitalmarkt          rd.   1.700.000 €

 

(ggf. besteht ein Rückzahlungsanspruch gegenüber dem Land NW aus Zuschüssen bei Aufgabe der Außensportanlage Masurenstr. in Höhe von rd. 60.000 €)

 

 

Variante 3 – Antrag der Fraktion BÜRGERLISTE vom 05.06.2012/Nr. 1670/2012

                                                                     (inzwischen zurückgezogen)

Anlage 4                                                                                                                 

 

Bedarfsorientierte Neubaumaßnahmen an den bisherigen Standorten und Bau einer Sporthalle    

 

Baukosten                                                                                       rd. 10.930.000 €

 

Erlöse aus Grundstücksverkäufen                                                                   0 €

 

Zu finanzierende Investitionen auf dem Kapitalmarkt          rd. 10.930.000 €

 

 

Variante 4  – Anlage 5

                                                                                                                 

Nutzung des 8-Klassentraktes der VHS an der Elbestraße durch die GGS Sternenschule (Antrag der Fraktion BÜRGERLISTE vom 26.07.2012/Nr. 1752/2012), Neubau einer Sporthalle an einem durch die Verwaltung zu benennenden Standort, Unterbringung der VHS in den vorhandenen Containern Gesamtschule Deichtorstraße an einem anderen Standort (auch außerhalb Rheindorf), Neubau einer 4-gruppigen Kita am heutigen Standort Bodestraße, Ausbau der vorhandenen Kita Netzestraße zur 4-gruppigen Einrichtung, Aufgabe des Standortes Weichselstraße

(aus baufachlicher Sicht ist diese Variante nicht realisierbar, da am Standort Elbestraße 21a die notwendige Erweiterungsfläche fehlt)

 

 

Baukosten                                                                                       rd.  7.500.000 €

 

Erlöse aus Grundstücksverkäufen                                           rd.  3.610.000 €

(Masurenstraße, Weichselstraße)

 

 

Zu finanzierende Investitionen auf dem Kapitalmarkt          rd.  3.890.000 €

 

Die Vor- und Nachteile der genannten Varianten sind der Anlage 6 im Überblick zusammengefasst.

 

 

6.      Lösungsvorschlag

 

In Abwägung und Bewertung der festgestellten Vor- und Nachteile sowie der finanziellen Konsequenzen aus den einzelnen Varianten schlägt die Verwaltung die Realisierung der

 

 

Variante 2 - Anlage 3                                                                                                      

 

Gemeinsamer Standort GGS Löwenzahnschule und GGS Sternenschule an der Netzestraße, 8-gruppige Kindertagesstätte am Standort Masurenstraße, Neubau einer Sporthalle an der Netzestraße, Herrichtung der freiwerdenden 2gruppigen Kindertagesstätte Netzestr. für schulische Zwecke  

 

 

in einem Zeitfenster bis zum Beginn des Schuljahres Schuljahrs 2016/2017 (01.08.2016) vor.

 

Mit diesem Maßnahmenpaket werden bauliche Mängel umfassend beseitigt, energetisch sinnvolle, den Aufwand insgesamt minimierende sowie langfristig wirkende, zeitgemäße Voraussetzungen im Kindertagesstätten- und Schulbereich geschaffen.

 

Diese umfassende Lösung ist mit den geringsten finanziellen Belastungen umsetzbar.

 

Das Raumprogramm der zukünftigen Schule an der Netzestraße erfüllt die Rahmenbedingung wie z. B. große Unterrichtsräume und ermöglicht Differenzierung und Förderung. Gleichzeitig werden zusätzliche Spielräume für die weitere Entwicklung in den Bereichen Ganztag, Inklusion, Klassenbildung und Ausstattung (u.a. Neue Medien) geschaffen (Anlage 7).

 

Insgesamt werden die derzeitige räumliche Situation und die pädagogischen Arbeitsmöglichkeiten der Schulen und der Kindertagesstätten deutlich verbessert.

 

Im Hinblick auf die weiteren Schulwege, die ein Teil der Schülerinnen und Schüler in Zukunft haben wird, werden bei Bedarf zusätzliche bzw. ergänzende Verkehrssicherungsmaßnahmen umgesetzt und Bustransporte (ÖPNV) im Wege von Einzelfallregelungen ermöglicht werden.

 

Die bestehenden und von den Schulen bisher entwickelten Angebote und Kooperationen sollen aufrechterhalten und weitergeführt werden.

           

Mit der Einrichtung der neuen Schule wird die technische Vernetzung des Gebäudes zur Einrichtung von Medienecken mit der weiteren Option des PC-Raumes (Modernisierungs- und Optimierungsmaßnahmen im Bereich elektronische Medien) vorangetrieben und gleichzeitig der Verwaltungs-, Unterrichts- und Außenbereich räumlich optimiert.

 

Die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen soll in dem bewährten intensiven Mitwirkungs-/Mitbestimmungsverfahren (Schul-, Eltern-, Lehrerkonferenzen, Arbeitsgespräche) von Lehrerinnen, Lehrern und Eltern begleitet werden. Dazu gehört ebenfalls der rechtzeitige und umfassende Einbezug der Erzieherinnen/Eltern der Kindertageseinrichtungen.

           

Bei der Zustimmung zur Umsetzung dieser Variante soll bis Mitte 2015 die 8-gruppige Kindertagesstätte am Standort Masurenstraße fertig gestellt werden.

 

Parallel zu dieser Bauphase wird bereits die neue Sporthalle an der Netzestraße errichtet.

 

Im Sommer 2015 können die Kindertagesstätten Netzestraße, Bodestraße und Weichselstraße in das neue Gebäude an der Masurenstraße umziehen.

 

In der zweiten Jahreshälfte 2015 werden die bisherigen Räume der Kindertagesstätte Netzestraße zu Unterrichtsräumen für die Grundschule hergerichtet.

 

Nach dem von der Verwaltung erstellten Zeitplan (Anlage 8) soll der Unterricht nach den Sommerferien 2016 am gemeinsamen Schulstandort Netzestraße aufgenommen werden können.

 

 

7.      Beteiligung der Schulkonferenzen

 

Das Verfahren zur Beteiligung der Schulkonferenzen wird nach entsprechender Beschlussfassung im Schulausschuss unverzüglich eingeleitet. Eingehende Stellung-nahmen werden im Rahmen des weiteren Beratungs- und Entscheidungsverfahren zeitnah vorgelegt. In das Beteiligungsverfahren soll die kath. Grundschule Burgweg einbezogen werden, da die Sicherstellung der schulischen Versorgung im Stadtteil Rheindorf unter Berücksichtigung des gesamten Grundschulangebotes beurteilt worden ist (anlassbezogene Schulentwicklungsplanung).

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.  1796/2012

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Broscheid, 40, 4010

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Umstrukturierung der Grundschulen und Kindertagesstätten in Rheindorf

 

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Siehe Kostenaufstellung der einzelnen Varianten.

 

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Die konkreten finanziellen Auswirkungen sind mit weiteren Planungsschritten zu konkretisieren und etatisieren.

 

 

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

-          geringere Betriebskosten

-          mindestens 30 % Energieeinsparung

 

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Begründung der einfachen/besonderen Dringlichkeit

 

Das Erreichen der in der Anlage 8 beschriebenen Zeitziele setzt eine Behandlung der Angelegenheit im laufenden Ratsturnus voraus.

 

 

 

 

Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke:

 

Entsprechend § 2 Abs. 4 a) der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen ist durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss am 30.08.12 zu entscheiden, ob die verspätet zugegangene Vorlage auf die Tagesordnung genommen wird.