Betreff
Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2011 (Jahresabschluss 2011)
Vorlage
1803/2012
Aktenzeichen
20-21-2011-kr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

1.        Der Rechnungsprüfungsausschuss stellt auf der Basis des Prüfberichts des Fachbereichs Rechnungsprüfung und Beratung vom 31. August 2012 in Form eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes mit Hinweis nach § 101 Abs. 4 GO NRW fest, dass

 

·      die durchgeführte Prüfung des Jahresabschlusses 2011 zu keinen Beanstandungen geführt hat,

 

·      der Jahresabschluss 2011 auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkennt- nisse den gesetzlichen Vorschriften, Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Be- stimmungen entspricht und

 

·      unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Leverkusen vermittelt.

 

2.        Der Rat der Stadt Leverkusen stellt den geprüften Jahresabschluss 2011 mit einer Bilanzsumme von 1.482.629.390,96 € fest und beschließt, den Jahresfehlbetrag 2011 in Höhe von 16.517.558,36 € durch die allgemeine Rücklage zu decken. Die allgemeine Rücklage beträgt damit 419.023.124,40 € zum 1. Januar 2012.

 

3.    Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt dem Oberbürgermeister nach § 96 Abs. 1 GO NRW Entlastung aus dem Jahresabschluss 2011.

 

Kenntnis genommen                            Gem. § 2 Abs. 5 S. 1 RPO

gemäß § 2 Abs. 5 S. 2 RPO               Der Leiter des Fachbereichs

Der Oberbürgermeister                       Rechnungsprüfung und Beratung

 

gezeichnet: Buchhorn                          gezeichnet: Johanns

 

 

Begründung:

 

1.      Prüfauftrag

 

Die Stadt Leverkusen hat nach § 95 der Gemeindeordnung (GO NRW) i. V. m. § 37 der Gemeindehaushaltsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GemHVO NRW) zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen, der ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage vermittelt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss – vorbehaltlich seiner Beschlussfassung am 17. September 2012 – und der Fachbereich Rechnungsprüfung und Beratung haben den Jahresabschluss der Stadt Leverkusen zum 31. Dezember 2011 gemäß § 101 GO NRW geprüft, das Ergebnis in einem Prüfungsbericht zusammengefasst und uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erteilt.

 

 

2.      Prüfergebnis

 

Der Jahresabschluss 2011 vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags und Finanzlage der Stadt Leverkusen und wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung erstellt.

 

Die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften und sonstige ortsrechtliche Bestimmungen wurden beachtet. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss und stellt die zum Zeitpunkt seiner Erstellung absehbaren Chancen und Risiken der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung zutreffend dar.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat keine Tatsachen ergeben, die einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk mit Hinweis und der Entlastung des Oberbürgermeisters durch den Rat entgegenstehen. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wird mit dem Hinweis nach § 101 Abs. 4 GO NRW versehen, dass die aus der Prüfung der Eröffnungsbilanz resultierenden Feststellungen der GPA NRW bis zum Redaktionsschluss nicht vollständig mit der Bezirksregierung ausgeräumt sind. Dieser Hinweis schränkt den Bestätigungsvermerk nicht ein.

 

Mit der Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2011 ist der Vorschlag verbunden, den Jahresfehlbetrag 2011 in Höhe von 16.517.558,36 € durch die allgemeine Rücklage zu decken.

 

Auf eine Stellungnahme nach § 101 Absatz 2 GO NRW zum vorliegenden Prüfbericht haben der Oberbürgermeister und der Stadtkämmerer verzichtet. 

 

Detaillierte Ausführungen zum Jahresabschluss 2011, zur Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung einschl. Lagebericht sind dem beigefügten Bericht über die Prüfung zu entnehmen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss wird sich in seiner Sitzung am 17. September 2012 mit dem Jahresabschluss 2011 befassen und sich ggfs. mit einem (im Entwurf beigefügten) Testat, das von der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu unterzeichnen wäre, dem Prüfungsergebnis anschließen.

 

 

3.      Wesentliche Eckdaten des Jahresabschlusses 2011

 

Der Lagebericht enthält nach Auffassung des Fachbereichs Rechnungsprüfung und Beratung folgende Kernaussagen, die mit den bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2011 gewonnenen Erkenntnissen in Einklang stehen und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermitteln, das die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellen:

 

-          Die Ertragslage der Stadt Leverkusen hat sich wesentlich besser entwickelt als geplant. Im Ergebnisplan hatte der Rat der Stadt Leverkusen für 2011 einen Jahresfehlbetrag von 100.187.050 € beschlossen. Der Jahresabschluss 2011 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 16.517.558,36 € ab.

 

Die Verbesserung gegenüber dem Haushaltsplan 2011 beträgt rd. 83,67 Mio. €.

 

-          Die Bilanzsumme beträgt zum 31.12.2011 rd. 1.482,6 Mio. € und hat sich gegenüber dem Vorjahr um rd. 52,82 Mio. € verringert. In der Bilanzsumme nicht mehr enthalten ist 2011 eine kreditfinanzierte Festgeldanlage in Höhe von 60 Mio. €.

 

-          Das Eigenkapital als Residualgröße zwischen dem Vermögen und den Schulden verringert sich zum Bilanzstichtag nach der Entnahme zur Abdeckung des Jahresfehlbetrages und beträgt rd. 419 Mio. €. Das entspricht einer Eigenkapitalquote von 28,26 %, die gegenüber dem Jahresabschluss 2010 nur geringfügig um 0,11 % gesunken ist.

 

Leverkusen beabsichtigt als am Stärkungspakt Stadtfinanzen teilnehmende Stadt ab 2018 die Vorlage ausgeglichener Haushalte. Der weitere Verzehr des Eigenkapitals wird bis dahin andauern, sich aufgrund der finanziellen Hilfe des Landes und der damit als Haushaltssanierungsplan verbundenen eigenen Konsolidierungsmaßnahmen aber deutlich verlangsamen.

 

-          Das Vermögen der Stadt Leverkusen entspricht der Bilanzsumme zum 31. Dezember 2011 und beträgt 1.482.629.390,96 €. Es besteht zu rd. 95,7 % aus Vermögensgegenständen des Anlagevermögens.

 

Innerhalb des Anlagevermögens bilden die Sachanlagen mit rd. 67,9 % bzw. eine Milliarde € den wertmäßigen Schwerpunkt. Hierzu zählen das Infrastrukturvermögen (z.B. Grund und Boden, Straßennetz), bebaute (z.B. Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen) und unbebaute Grundstücke.

 

Die Finanzanlagen (Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen, Ausleihungen und Wertpapiere) stellen mit fast 413 Mio. € rd. 27,8 % des bilanziellen Vermögens der Stadt Leverkusen dar.

 

-          Die Stadt Leverkusen war im Berichtszeitraum jederzeit in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig nachzukommen. Für die Inanspruchnahme der Liquiditätskredite betrug der durchschnittliche Zinssatz 2,6 % (2010: 2,96 %) für einen durchschnittlich gebundenen Liquiditätskredit von 180,6 Mio. € (2010: 207,3 Mio. €).

 

-          Trotz der angespannten Finanzlage beabsichtigt die Stadt Leverkusen bedeutende Investitionsprojekte zu realisieren. Die elf größten sind mit Gesamtkosten von 88,8 Mio. € veranschlagt, von denen alleine 64,4 Mio. € (ohne Grundstückserlöse und Fördermittel) auf das Bahngelände Opladen entfallen.

 

-          Als Vorgänge von besonderer Bedeutung bewertet die Stadt Leverkusen

 

·        die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder unter drei Jahren,

·        den offenen Ganztag in der Primarstufe (OGS),

·        den Stand der Vermarktung auf dem Gelände der neuen bahnstadt opladen,

·        die Umsetzung des Konjunkturpaketes II und

·        den Stärkungspakt Stadtfinanzen.

 

-          Die Kommunalfinanzen befinden sich trotz Aufschwung und konjunkturbedingter Steuermehreinnahmen noch immer in einer strukturellen Krise und die kommunalen Finanzierungssalden offenbaren noch immer hohe Defizite. Gleichzeitig sind hohe Kassenkredite ein deutlicher Hinweis auf hohe bzw. weiter steigende Ausgaben im Sozialbereich. 98 % aller Städte und Gemeinden in NRW können ihren Haushalt nicht mehr ausgleichen. Vielfach fehlen die Möglichkeiten, um nötige Zukunftsinvestitionen zu tätigen. Auch wenn das Land inzwischen den am stärksten in finanzielle Schieflage geratenen Städten hilft – eine generelle Neuordnung der Kommunalfinanzen und die Beachtung des Konnexitätsprinzips tun weiterhin Not.

 

Der von der Stadt Leverkusen eingeschlagene Weg, bis zum Jahr 2021 die Überschuldung zu verhindern, das Tempo der Neuverschuldung zu verlangsamen, wieder einen Haushaltsausgleich zu erreichen und damit letztlich das Eigenkapital zu stärken, ist zwar aufgrund externer Risikofaktoren und Entwicklungen kaum seriös zu prognostizieren, gleichwohl aber alternativlos.

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1803/2012

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Guido Krämer/14/0214/406-14 10

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Die Feststellung des Jahresabschlusses 2011 stellt nach § 96 GO NRW eine Pflichtaufgabe dar.

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Nicht erforderlich

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Keine unmittelbaren Auswirkungen aus der Vorlage. Die Vorlage stellt nur die Ergebnisse des Jahresabschlusses fest.

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Siehe B)

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit

 

Die Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2011 im Sommer 2012 ist ein Zielbeitrag 2012 zum Stadtziel Kommunale Haushaltskonsolidierung. Er macht es möglich, bei den Haushaltsplanberatungen 2013 bereits über festgestellte Ist-Zahlen des Haushaltsjahres 2011 zu verfügen – das ist ausdrücklicher Wunsch der Politik.

 

Nachdem die Beratung des Haushaltsentwurfs 2013 in den Beratungsturnus November/Dezember 2012 vorgezogen wurde, ist eine nachträgliche Aufnahme der Vorlage auch auf die Tagesordnung des Finanzausschusses am 17. September 2012 erforderlich, um dieses Ziel zu erreichen.

 

 

Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke:

 

Der Prüfbericht (Anlage) wird den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses und des Finanzausschusses sowie den Fraktionen, Rf. Tietz und Rh. Lindlar als Druckstück zur Verfügung gestellt.

 

Die weiteren Ratsmitglieder haben die Möglichkeit, diesen in den Fraktionsgeschäfts-stellen oder über Session einzusehen.