Beschlussentwurf:
1.
Der Rat der Stadt nimmt
die in der Begründung zur Vorlage aufgezeigten Änderungen des
Haushaltssanierungsplans 2012 bis 2021 (HSP) einschließlich dessen Anlagen und
den in der Begründung dargestellten Auswirkungen zustimmend zur Kenntnis und
beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung und der Fortschreibung auf der
Basis dieser Vorlage beigefügten Fassung.
2.
Ergebnisverbesserungen
des Jahres 2012, die in Höhe der unter Punkt 1 der Begründung zu dieser Vorlage
genannten Maßnahmen erzielt werden, dienen ausschließlich zur Verbesserung des
Jahresergebnisses 2012 und dürfen nicht als Deckungsmittel für andere Maßnahmen
eingesetzt werden.
3.
Der Rat nimmt zur
Kenntnis, dass die Teilnahme am Stärkungspaket gesetzliche Pflichten
beinhaltet, die unter Punkt 10 der Begründung zu dieser Vorlage dargestellt
sind.
gezeichnet:
Buchhorn Häusler
Begründung:
Der Rat der Stadt
Leverkusen hat in seiner Sitzung am 26.03.2012 (Vorlage Nr. 1550/2012) den
Haushaltssanierungsplan 2012 bis 2021 (HSP) beschlossen. Aufgrund neuer
Erkenntnisse (z. B. Tarifabschluss, Zinsentwicklung, Fiskalpakt, neue
Orientierungsdaten), der zwischenzeitlich vorhandenen Vergleichsmöglichkeiten
mit anderen Kommunen und der Forderungen der Kommunalaufsicht im Rahmen des
Prüfverfahrens wird der o.g. HSP angepasst.
Zwischenzeitlich
werden auch - im März noch nicht bekannte - Forderungen des Innenministeriums
in Bezug auf die produktorientierte Darstellung der Einzelmaßnahmen umgesetzt.
Insofern wird auf die Anlagen verwiesen. Im Einzelnen ergeben sich folgende
Änderungen:
1. Einarbeitung von Maßnahmen in zukünftige
Haushaltssatzungen und mittelfristige Finanzplanungen durch Aufnahme der Zeile
1a
Mit Verfügung vom
23.07.2012 hat die Kommunalaufsicht die Maßnahmen zu den Punkten
Ø Einsparung FB Gebäudewirtschaft
Ø Reduzierungen Kassenkreditzinsen
Ø Reduzierungen Zinsen für Investitionskredite
Ø Eckdaten zu Schlüsselzuweisungen
nicht als
geeignete Maßnahmen eines HSP gewertet und anheimgestellt, diese Punkte bereits
durch Reduzierung der Ansätze in der Ergebnis- und Finanzplanung zu
berücksichtigen. Die Verwaltung wird dies entsprechend umsetzen und in den Haushaltsplanentwurf 2013 einarbeiten.
Diese Verschiebungen sind bezogen auf die jährlich zu erreichenden
Konsolidierungsziele ergebnisneutral. Die Umsetzung 2013 ff wird durch Aufnahme
der Zeile 1a in den bestehenden HSP dokumentiert.
Für das Jahr 2012 spiegeln sich die
Verbesserungen in Bezug auf
·
Erhaltungsaufwand in der
Gebäudewirtschaft in Höhe von 2 Mio. €
·
Reduzierung der
Kassenkreditzinsen in Höhe von 4 Mio. €
·
Reduzierung der Zinsen
für Investitionskredite in Höhe von 1,71 Mio. €
·
Eckdaten zu
Schlüsselzuweisungen in Höhe von 0,67 Mio. €
dann im
Jahresabschluss 2012 wider und dürfen - siehe Beschlusspunkt 2 - ausschließlich
hierfür verwendet werden.
Zwangsläufig sind
die Zeilen 10 bis 12 und die Zeile 25a mit 0 € ausgewiesen und werden - da
diese Ersparnisse Bestandteil der jeweiligen Haushaltssatzung werden - bei der
nächsten Fortschreibung entfallen. Zur inhaltlichen Berechnung und weiteren
Begründung wird auf die Punkte 4 bis 6 dieser Vorlage verwiesen.
2. zusätzlicher Personalaufwand durch Einarbeitung
einer Zeile 1b
Die Zeile 1 des
HSP beinhaltet Personalkostensteigerungen von 1%; dies entspricht den
Orientierungsdaten des Landes. Nach
heutigem Sachstand wird der Ansatz 2012 (mit Einarbeitung von nur 1 % Steigerungen)
auch ausreichen, um das IST an Personalaufwand 2012 abzudecken.
Aufgrund des
zwischenzeitlich vorliegenden Tarifabschlusses im Beschäftigtenbereich und den
zu erwartenden Abschlüssen im Beamtenbereich wird ab 2013 ff im HSP ein
„Sicherungspuffer“ von zusätzlich 1.000.000 € + 2 % Steigerung jährlich
ausgewiesen.
Die Verwaltung
versteht die Orientierungsvorgabe des Innenministeriums so, dass es nach wie
vor die grundsätzliche Zielvorgabe einer Kommune sein muss, dass der
Stellenabbau die über einen Prozent hinausgehenden Personalkostensteigerungen
abfängt. Die Grenze dieser Regelungen sieht die Verwaltung dann, wenn z. B. der
Grundsatz des Verzichts auf betriebsbedingte Kündigungen durchbrochen werden
muss. Nur dann soll der „Sicherungspuffer“ in Anspruch genommen werden.
Auswirkung der Veränderung:
·
HSP alt: 0 €
·
HSP neu: -9,76 Mio. €
3. Zeile 2 Stärkungspakt:
Die Stadt
Leverkusen hat Ende Mai 2012 die erfreuliche Nachricht erhalten, dass sie zum
Kreis der insgesamt 27 Kommunen gehört, die an der zweiten Stufe des
Stärkungspakts Stadtfinanzen teilnehmen.
Die nach heutigem
Sachstand zu erwartenden Beträge wurden in Zeile 2 aufgenommen. Gleichzeitig
wurde in den Jahren 2019 und 2020 der gesetzlich geforderte degressive Abbau
der Hilfen ausgewiesen.
Die
Bezirksregierung geht in ihrer E- Mail vom 09.08.2012 für die Jahre 2012 und
2013 von nachfolgenden Beträgen aus, die in Zeile 2 des HSP aufgenommen werden.
Ø 2012: 1,815 Mio. €
Ø 2013: 3,211 Mio. €
Ab 2014 kann die
Stadt entsprechend der Veröffentlichung des Ministeriums für Inneres und
Kommunales NRW mit 12,8 Mio. € an Landeshilfen planen.
Auswirkung der Veränderung:
·
Ertrag HSP alt: 89,68 Mio. €
·
Ertrag HSP neu: 81,72 Mio. €
4. Zeile 10 Reduzierung Kassenkreditzinsen:
Das
Konsolidierungsziel „Reduzierung der
Zinsen für Kassenkredite“ wurde nach Erkenntnissen der aktuellen Marktlage,
aber weiterhin unter Einbeziehung eines „Sicherheitspuffers“ wie folgt
angepasst:
Jahr |
Kassenkredit |
Zinssatz |
Zinsen |
in Zeile
1 |
Konsolidierungsbetrag |
2012 |
180.000.000 € |
2,5% |
4.500.000 € |
8.500.000 € |
4.000.000 € |
2013 |
180.000.000 € |
2,5% |
4.500.000 € |
8.500.000 € |
4.000.000 € |
2014 |
180.000.000 € |
2,5% |
4.500.000 € |
8.500.000 € |
4.000.000 € |
2015 |
180.000.000 € |
3,0% |
5.400.000 € |
10.000.000 € |
4.600.000 € |
2016 |
180.000.000 € |
3,0% |
5.400.000 € |
10.000.000 € |
4.600.000 € |
2017 |
170.000.000 € |
3,0% |
5.100.000 € |
10.000.000 € |
4.900.000 € |
2018 |
160.000.000 € |
3,0% |
4.800.000 € |
10.000.000 € |
5.200.000 € |
2019 |
150.000.000 € |
3,0% |
4.500.000 € |
10.000.000 € |
5.500.000 € |
2020 |
140.000.000 € |
3,0% |
4.200.000 € |
10.000.000 € |
5.800.000 € |
2021 |
130.000.000 € |
3,0% |
3.900.000 € |
10.000.000 € |
6.100.000 € |
Eine erneute
Einschätzung des zukünftigen Zinsniveaus erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung
2013 und der mittelfristigen Finanzplanung 2014 bis 2016. In diesem
Zusammenhang wird die Zinsentwicklung permanent beobachtet und im Rahmen der
Aufstellung zukünftiger Haushalte bzw. bei Fortschreibung von HSP nach den dann
vorliegenden Erkenntnissen angepasst.
Eine
zwischenzeitlich erfolgte Abfrage bei vergleichbaren Kommunen ergab zum Stand
Juni 2012 folgendes Bild:
Jahr |
Mönchengladbach |
Remscheid |
Solingen |
|
Bottrop |
Bielefeld |
Herne
Leverkusen |
2012 |
1,50% |
|
|
|
1,83% |
|
2,50%
2,50 % |
2013 |
1,75% |
1,65% |
1,85% |
|
2,14% |
1,75% |
2,50%
2,50 % |
2014 |
2,00% |
2,25% |
1,95% |
|
2,40% |
2,50% |
2,50%
2,50 % |
2015 |
2,25% |
2,25% |
2,10% |
|
2,66% |
3,00% |
2,75%
3,00 % |
2016 |
2,25% |
2,65% |
2,40% |
|
2,75% |
3,00% |
2,75%
3,00 % |
2017 |
2,25% |
3,00% |
2,60% |
|
2,75% |
3,00% |
2,75%
3,00 % |
2018 |
2,25% |
3,25% |
2,75% |
|
2,75% |
3,00% |
2,75%
3,00 % |
2019 |
2,25% |
3,25% |
|
|
2,75% |
3,00% |
3,00%
3,00 % |
2020 |
2,25% |
3,25% |
|
|
2,75% |
3,00% |
3,00%
3,00 % |
2021 |
2,25% |
3,25% |
|
|
2,75% |
3,00% |
3,00%
3,00 % |
Auswirkung der Veränderung:
·
Einsparung HSP alt: 27,8
Mio. €
·
Einsparung HSP neu (siehe Punkt1)
0 Mio. €
·
Einarbeitung in Haushaltssatzung ab 2013 (siehe
Punkt 1): 44,7 Mio. €
·
Verbesserung des Jahresergebnisses 2012 ca. (siehe Punkt 1) 4
Mio. €
5. Zeile 11 Reduzierung Zinsaufwand
Investitionskredite:
Die Reduzierung
der Zinsen für Investitionskredite (hiervon Stadt rd. 59 % und 41 % Altkredite
TBL) wurde nach Erkenntnissen der aktuellen Marktlage wie folgt angepasst:
Jahr |
Investitionskr. |
Zinssatz |
Zinsen |
in Zeile1 enthalten |
Konsolidierungsbetrag |
2012 |
215.000.000 € |
4,5% |
9.675.000 € |
11.382.800 € |
1.707.800 € |
2013 |
215.000.000 € |
4,4% |
9.460.000 € |
10.359.300 € |
899.300 € |
2014 |
215.000.000 € |
4,3% |
9.245.000 € |
9.634.800 € |
389.800 € |
2015 |
215.000.000 € |
4,2% |
9.030.000 € |
9.309.200 € |
279.200 € |
2016 |
215.000.000 € |
4,2% |
9.030.000 € |
9.309.200 € |
279.200 € |
2017 |
215.000.000 € |
4,2% |
9.030.000 € |
9.309.200 € |
279.200 € |
2018 |
215.000.000 € |
4,0% |
8.600.000 € |
9.309.200 € |
709.200 € |
2019 |
215.000.000 € |
3,7% |
7.955.000 € |
9.309.200 € |
1.354.200 € |
2020 |
215.000.000 € |
3,7% |
7.955.000 € |
9.309.200 € |
1.354.200 € |
2021 |
215.000.000 € |
3,7% |
7.955.000 € |
9.309.200 € |
1.354.200 € |
Dabei wurde zu
Gunsten einer „defensiven Darstellung“ unterstellt, dass die Höhe der
Investitionskredite konstant bleibt. Dies vor dem Hintergrund, dass in den
letzten Jahren keine Investitionskreditaufnahmen seitens der Stadt getätigt
wurden.
Auswirkung der Veränderung:
·
Einsparung HSP alt: 5,90 Mio. €
·
Einsparung HSP neu (siehe Punkt1)
0 Mio. €
·
Einarbeitung in Haushaltssatzung ab 2013 (siehe
Punkt 1): 6,90 Mio. €
·
Verbesserung des Jahresergebnisses 2012 ca. (siehe Punkt 1) 1,70
Mio. €
6. Streichung der Position Einsparung in der Gebäudewirtschaft
im HSP
Wie unter 1.
erläutert, akzeptiert die Aufsicht die o. g. Position nicht als HSP-Maßnahme.
Insofern vermindert sich der HSP-Konsolidierungsbetrag um 2 Mio. € jährlich,
insgesamt 20 Mio. €.
Parallel wird ein
Betrag von 2 Mio. € / jährlich ab 2013, insgesamt 18 Mio. € in Zeile 1a
aufgenommen. Für 2012 wird die Verbesserung sich im Jahresergebnis
widerspiegeln, wobei bereits heute erkennbar ist, dass dieser
Verbesserungsbetrag deutlich überschritten wird.
Auswirkung der Veränderung:
·
Einsparung HSP alt: 20
Mio. €
·
Einsparung HSP neu (siehe Punkt 1)
0 Mio. €
·
Einarbeitung in Haushaltssatzung ab 2013 (siehe
Punkt 1) 18 Mio. €
·
Verbesserung Jahresergebnisses 2012 (siehe Punkt 1) größer als 2,0 Mio.
€
7. Position Eingliederungshilfe (Zeile 15a) /
Kompensation Erhöhung Grundsteuer ab 2018
Aufgrund der
Einigung in Sachen Fiskalpakt wird die Eingliederungshilfe zukünftig, d.h.
voraussichtlich ab 2014 vom Bund refinanziert. Die Verwaltung hatte die Absicht,
diese positiven Wirkungen in den HSP aufzunehmen. Es hätten sich - ohne die
diesbezüglich noch eintretenden mittelbaren positiven Ergebnisauswirkungen auf
die Stadt Leverkusen durch Reduzierung von Landschaftsumlagen - folgende
positive Ergebnisveränderungen ergeben:
·
Einsparung HSP alt: 0 €
·
Einsparung HSP neu: 20 Mio. €
Mit Verfügung vom 23.07.2012 hat die
Kommunalaufsicht diese Vorgehensweise unter Hinweis auf eine Vorgabe des
Ministeriums für Inneres und Kommunales abgelehnt. Die entsprechende Zeile ist aufgeführt, aber mit 0 € ausgewiesen. Sobald
eine gesetzliche Regelung vorliegt, wird ein Betrag von ca. 2,5 Mio. € /
jährlich in die Haushaltssatzung aufgenommen.
Bis zur
endgültigen gesetzlichen Regelung und der daraus resultierenden Entlastung der
Stadt wird als „Ersatz“ eine Erhöhung der Grundsteuer B ab 2018 von 590 pp auf
650 pp ausgewiesen. Dies entspricht 3,9 Mio. € / jährlich. (Die bisher geplante Erhöhung 2018 auf 610 pp
entspricht 1,3 Mio. € / jährlich.) Die Grundsteuer A wird entsprechend von 295
pp auf 325 pp angepasst.
Auf die zusätzliche Erhöhung der Grundsteuer wird
verzichtet, wenn die Ziele des HSP ohne Erhöhung erreicht werden, nämlich
beispielsweise durch Übernahme der Eingliederungshilfe durch den Bund.
8. Reduzierung der Ausschüttungen AVEA (Zeile 19)
Aufgrund der
zwischenzeitlich vorliegenden Erkenntnisse aus dem Jahresabschluss 2011, den
Gesprächen mit der Geschäftsführung und der Wirtschaftsplanung 2012 wird die
geplante Erhöhung der Ausschüttung angepasst und der „Startbetrag“ von 250.000
€ des Jahres 2013 in alle späteren Jahre übernommen.
Die Verwaltung
prognostiziert insgesamt Ausschüttungen der AVEA in Höhe von 1,9 Mio. € / Jahr,
wobei in der Haushaltsplanung lt. Zeile 1 = 1,65 Mio. € enthalten sind und je
250 T€ / Jahr im HSP als Erhöhungsbetrag ausgewiesen werden.
Auswirkung der Veränderung:
·
Einsparung HSP alt: 8,75
Mio. €
·
Einsparung HSP neu: 2,25 Mio.
€
9. Aufnahme der Position Eckdaten /
Schlüsselzuweisungen (Zeile 25a)
Die Verwaltung
hat Mitte Mai 2012 neue Orientierungsdaten / Steuerschätzungen für den
·
Gemeindeanteil Lohn- und
Einkommensteuer
·
Familienlastenausgleich
·
Beteiligung Umsatzsteuer
erhalten. Die
Einarbeitung erfolgt in Zeile 1 a.
Die Auswirkungen
auf Schlüsselzuweisungen aufgrund der Ertragssteigerungen nach Umsetzung der
Variante IV des Bahnstadtprojektes sind in Zeilen 23 bis 25 des HSP enthalten.
10. Sonstiges:
a)
Der Gesetzgeber fordert,
dass ein Haushaltsausgleich mit Hilfen des Landes spätestens in 2018 und ohne
Hilfen des Landes im Jahr 2021 erreicht wird. Es liegt in der Natur der Sache,
dass ein derart langer Prognosezeitraum mit erheblichen Unsicherheiten
verbunden ist.
Der HSP weist in den Jahren 2018 bis 2021 folgende (gerundete)
Ergebnisse aus:
Ø 2018: + 6 Mio.
€
Ø 2019: + 0,3 Mio. €
Ø 2020: + 4 Mio.
€
Ø 2021: + 5,1 Mio. €
Die o. g. Überschüsse dienen als Reserve, um von der Stadt nicht zu
beeinflussende und ergebnisbelastende Geschäftsvorfälle abzufedern.
Nach den gesetzlichen
Regeln des Stärkungspaktgesetzes muss die Fortschreibung dieses HSP zum
30.11.2012 erfolgen, wobei die geringfügige Fristüberschreitung bei paralleler
Beschlussfassung mit der Haushaltssatzung 2013 (geplant 10.12.2012) nach
telefonischer Auskunft der Bezirksregierung nicht beanstandet wird. Die
Verwaltung wird zeitnah einen Entwurf auf der Basis der dann aktuell
vorliegenden Erkenntnisse (z. B. 2. Modellrechnung, Gewerbesteuerentwicklung)
und unter Einarbeitung aller vorliegenden Ergebnisse der Haushaltplanberatungen
für das Jahr 2013 erstellen und dem Rat zur Beschlussfassung vorlegen.
b)
Die Verwaltung macht im
Zusammenhang mit der Erstellung von Plandaten darauf aufmerksam, dass in der
Vergangenheit regelmäßig vorsichtig geplant wurde. Ein Vergleich der
Planungen zu den tatsächlich durch Jahresabschlüsse festgestellten und
testierten Ergebnissen zeigt folgendes Bild:
Ø Haushaltsplan
2008 -
45,6 Mio. €
Jahresabschluss
2008 -
4,4 Mio. €
Verbesserung 41,2 Mio. €
Ø Haushaltsplan
2009 - 120,4 Mio. €
Jahresabschluss
2009 - 107,6 Mio. €
Verbesserung 12,8 Mio. €
Ø Haushaltsplan
2010 - 114,7 Mio. €
Jahresabschluss
2010 -
45,7 Mio. €
Verbesserung 69 Mio. €
Auch für 2011
wird nach heutigem Stand ein um über 80 Mio. € im Vergleich zur Planung
verbessertes Jahresergebnis erwartet. Diese voraussichtliche Verbesserung ist
in der Eigenkapitalentwicklung (Zeilen 29 u. 30) enthalten.
c)
Die Teilnahme am Stärkungspakt ist mit Pflichten für die Kommune verbunden,
die insbesondere in § 8 des Stärkungspaktgesetzes dokumentiert werden. Dieses
Gesetz sieht eine deutliche Verschärfung
in Bezug auf die Konsequenzen bei Nichtbeachtung von Zielvorgaben des HSP vor.
Lediglich bei nicht absehbaren und von der Gemeinde nicht zu beeinflussenden
erheblichen Veränderungen der finanziellen Situation kann die Bezirksregierung eine Anpassung des HSP genehmigen.
Die Zielvorgaben des als Anlage beigefügten HSP
sind, gerade in zukünftigen Jahren, ausgesprochen anspruchsvoll. Nur mit Hilfe
einer uneingeschränkten Haushaltsdisziplin lassen sich die im HSP dargestellten
Ziele
Ø Erreichung eines positiven Ergebnisses 2018 mit
Hilfen des Landes
Ø Erreichung eines positiven Ergebnisses ab 2021 ff
ohne Hilfen des Landes
auch im IST erreichen. Bei Nichterreichung ist – ohne Ermessen – der Einsatz eines
Staatskommissars nach § 124 GO NRW vorgesehen. Der Beauftragte hat die Stellung
eines Organs und kann – je nach Ausprägung der Befugnis – z. B. anstelle des
Rates als Ersatzorgan Handlungen für die Kommune vornehmen.
An dieser Stelle hilft der Hinweis nicht, dass es in der kommunalen
Praxis ohnehin nicht zu einer Bestellung eines Staatskommissars kommen wird.
Dies ist spekulativ, kann aber letztendlich dahingestellt bleiben. In der
Kommunikation mit der Kommunalaufsicht gilt nämlich ausschließlich der Wortlaut
des Gesetzes und die im Stärkungspaktgesetz angeordnete Ermessenreduzierung auf
null (Kommentierung zu § 124 GO NRW Rehn/Cronauage/von Lennep/Knirsch).
Insofern stellen die Vorschriften des Stärkungspaktgesetzes eine deutliche
Verschärfung zu den bisherigen Regelungen in Bezug auf die Voraussetzungen zur
Bestellung eines Staatskommissars dar.
Abschließend die
Information, dass entsprechend der Empfehlung der Kommunalaufsicht in Bezug auf
die Aufstellung / Umsetzung des HSP - für die Stadt Leverkusen unentgeltliche -
Beratungsleistungen der Gemeindeprüfungsanstalt Herne in Anspruch genommen
werden.
Anlage:
HSP mit graphischer und ergänzender
produktorientierter Darstellung der einzelnen Maßnahmen
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage
Nr. 1822/2012
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Geiser/ 20/ 20 00
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
s. Begründung
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
s. Begründung
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
s. Begründung
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
s. Begründung
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
s. Begründung
Begründung der
einfachen/besonderen Dringlichkeit
Die Verwaltung
hat bis Anfang September Fragen der Kommunalaufsicht beantwortet.
Zwischenzeitlich wurde verwaltungsintern – geplante Beschlussfassung mit der
Haushaltssatzung 2013 – mit den Arbeiten zur Erstellung der gesetzlichen
Fortschreibung (siehe Punkt 10 a) begonnen. Ohne „Basisgenehmigung“ ist nach
Auffassung der Verwaltung aber keine Fortschreibung möglich. Insofern empfiehlt
die Verwaltung eine Beschlussfassung des HSP 2012 bis 2021 in dieser Sitzung.