Beschlussentwurf:

 

1.      Der Rat der Stadt nimmt die in der Begründung zur Vorlage aufgezeigten Änderungen des Haushaltssanierungsplans 2012 bis 2021 (HSP) einschließlich dessen Anlagen und den in der Begründung dargestellten Auswirkungen zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung und der Fortschreibung auf der Basis dieser Vorlage beigefügten Fassung.

 

2.      Ergebnisverbesserungen des Jahres 2012, die in Höhe der unter Punkt 1 der Begründung zu dieser Vorlage genannten Maßnahmen erzielt werden, dienen ausschließlich zur Verbesserung des Jahresergebnisses 2012 und dürfen nicht als Deckungsmittel für andere Maßnahmen eingesetzt werden.

 

3.      Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Teilnahme am Stärkungspaket gesetzliche Pflichten beinhaltet, die unter Punkt 10 der Begründung zu dieser Vorlage dargestellt sind.

 

gezeichnet:

Buchhorn                                                                              Häusler

 

Begründung:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 26.03.2012 (Vorlage Nr. 1550/2012) den Haushaltssanierungsplan 2012 bis 2021 (HSP) beschlossen. Aufgrund neuer Erkenntnisse (z. B. Tarifabschluss, Zinsentwicklung, Fiskalpakt, neue Orientierungsdaten), der zwischenzeitlich vorhandenen Vergleichsmöglichkeiten mit anderen Kommunen und der Forderungen der Kommunalaufsicht im Rahmen des Prüfverfahrens wird der o.g. HSP angepasst.

 

Zwischenzeitlich werden auch - im März noch nicht bekannte - Forderungen des Innenministeriums in Bezug auf die produktorientierte Darstellung der Einzelmaßnahmen umgesetzt. Insofern wird auf die Anlagen verwiesen. Im Einzelnen ergeben sich folgende Änderungen:

 

1. Einarbeitung von Maßnahmen in zukünftige Haushaltssatzungen und mittelfristige Finanzplanungen durch Aufnahme der Zeile 1a

 

Mit Verfügung vom 23.07.2012 hat die Kommunalaufsicht die Maßnahmen zu den Punkten

 

Ø      Einsparung FB Gebäudewirtschaft

Ø      Reduzierungen Kassenkreditzinsen

Ø      Reduzierungen Zinsen für Investitionskredite

Ø      Eckdaten zu Schlüsselzuweisungen

 

nicht als geeignete Maßnahmen eines HSP gewertet und anheimgestellt, diese Punkte bereits durch Reduzierung der Ansätze in der Ergebnis- und Finanzplanung zu berücksichtigen. Die Verwaltung wird dies entsprechend umsetzen und in den Haushaltsplanentwurf 2013 einarbeiten. Diese Verschiebungen sind bezogen auf die jährlich zu erreichenden Konsolidierungsziele ergebnisneutral. Die Umsetzung 2013 ff wird durch Aufnahme der Zeile 1a in den bestehenden HSP dokumentiert.

 

Für das Jahr 2012 spiegeln sich die Verbesserungen in Bezug auf

 

·        Erhaltungsaufwand in der Gebäudewirtschaft in Höhe von 2 Mio. €

·        Reduzierung der Kassenkreditzinsen in Höhe von 4 Mio. €

·        Reduzierung der Zinsen für Investitionskredite in Höhe von 1,71 Mio. €

·        Eckdaten zu Schlüsselzuweisungen in Höhe von 0,67 Mio. €

 

dann im Jahresabschluss 2012 wider und dürfen - siehe Beschlusspunkt 2 - ausschließlich hierfür verwendet werden.

 

Zwangsläufig sind die Zeilen 10 bis 12 und die Zeile 25a mit 0 € ausgewiesen und werden - da diese Ersparnisse Bestandteil der jeweiligen Haushaltssatzung werden - bei der nächsten Fortschreibung entfallen. Zur inhaltlichen Berechnung und weiteren Begründung wird auf die Punkte 4 bis 6 dieser Vorlage verwiesen.

 

 

2. zusätzlicher Personalaufwand durch Einarbeitung einer Zeile 1b

 

Die Zeile 1 des HSP beinhaltet Personalkostensteigerungen von 1%; dies entspricht den Orientierungsdaten des Landes. Nach heutigem Sachstand wird der Ansatz 2012 (mit Einarbeitung von nur 1 % Steigerungen) auch ausreichen, um das IST an Personalaufwand 2012 abzudecken.

 

Aufgrund des zwischenzeitlich vorliegenden Tarifabschlusses im Beschäftigtenbereich und den zu erwartenden Abschlüssen im Beamtenbereich wird ab 2013 ff im HSP ein „Sicherungspuffer“ von zusätzlich 1.000.000 € + 2 % Steigerung jährlich ausgewiesen.

 

Die Verwaltung versteht die Orientierungsvorgabe des Innenministeriums so, dass es nach wie vor die grundsätzliche Zielvorgabe einer Kommune sein muss, dass der Stellenabbau die über einen Prozent hinausgehenden Personalkostensteigerungen abfängt. Die Grenze dieser Regelungen sieht die Verwaltung dann, wenn z. B. der Grundsatz des Verzichts auf betriebsbedingte Kündigungen durchbrochen werden muss. Nur dann soll der „Sicherungspuffer“ in Anspruch genommen werden. 

 

 

Auswirkung der Veränderung:

·        HSP alt:                                          0 €

·        HSP neu:                       -9,76 Mio. €

 

 

3. Zeile 2 Stärkungspakt:

 

Die Stadt Leverkusen hat Ende Mai 2012 die erfreuliche Nachricht erhalten, dass sie zum Kreis der insgesamt 27 Kommunen gehört, die an der zweiten Stufe des Stärkungspakts Stadtfinanzen teilnehmen.

 

Die nach heutigem Sachstand zu erwartenden Beträge wurden in Zeile 2 aufgenommen. Gleichzeitig wurde in den Jahren 2019 und 2020 der gesetzlich geforderte degressive Abbau der Hilfen ausgewiesen.

 

Die Bezirksregierung geht in ihrer E- Mail vom 09.08.2012 für die Jahre 2012 und 2013 von nachfolgenden Beträgen aus, die in Zeile 2 des HSP aufgenommen werden.

 

Ø      2012: 1,815 Mio. €

Ø      2013: 3,211 Mio. €

 

Ab 2014 kann die Stadt entsprechend der Veröffentlichung des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW mit 12,8 Mio. € an Landeshilfen planen.

 

Auswirkung der Veränderung:

·        Ertrag HSP alt:        89,68 Mio. €

·        Ertrag HSP neu:     81,72 Mio. €

 

 

4. Zeile 10 Reduzierung Kassenkreditzinsen:

 

Das Konsolidierungsziel  „Reduzierung der Zinsen für Kassenkredite“ wurde nach Erkenntnissen der aktuellen Marktlage, aber weiterhin unter Einbeziehung eines „Sicherheitspuffers“ wie folgt angepasst:

 

Jahr

Kassenkredit

Zinssatz

Zinsen

 in Zeile 1                               

Konsolidierungsbetrag

2012

180.000.000 €

2,5%

4.500.000 €

8.500.000 €

4.000.000 €

2013

180.000.000 €

2,5%

4.500.000 €

8.500.000 €

4.000.000 €

2014

180.000.000 €

2,5%

4.500.000 €

8.500.000 €

4.000.000 €

2015

180.000.000 €

3,0%

5.400.000 €

10.000.000 €

4.600.000 €

2016

180.000.000 €

3,0%

5.400.000 €

10.000.000 €

4.600.000 €

2017

170.000.000 €

3,0%

5.100.000 €

10.000.000 €

4.900.000 €

2018

160.000.000 €

3,0%

4.800.000 €

10.000.000 €

5.200.000 €

2019

150.000.000 €

3,0%

4.500.000 €

10.000.000 €

5.500.000 €

2020

140.000.000 €

3,0%

4.200.000 €

10.000.000 €

5.800.000 €

2021

130.000.000 €

3,0%

3.900.000 €

10.000.000 €

6.100.000 €

 

Eine erneute Einschätzung des zukünftigen Zinsniveaus erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2013 und der mittelfristigen Finanzplanung 2014 bis 2016. In diesem Zusammenhang wird die Zinsentwicklung permanent beobachtet und im Rahmen der Aufstellung zukünftiger Haushalte bzw. bei Fortschreibung von HSP nach den dann vorliegenden Erkenntnissen angepasst.

 

Eine zwischenzeitlich erfolgte Abfrage bei vergleichbaren Kommunen ergab zum Stand Juni 2012 folgendes Bild:

 

Jahr

Mönchengladbach

Remscheid

Solingen

 

Bottrop

Bielefeld

Herne        Leverkusen

2012

1,50%

 

 

 

1,83%

 

2,50%        2,50 %

2013

1,75%

1,65%

1,85%

 

2,14%

1,75%

2,50%        2,50 %

2014

2,00%

2,25%

1,95%

 

2,40%

2,50%

2,50%        2,50 %

2015

2,25%

2,25%

2,10%

 

2,66%

3,00%

2,75%        3,00 %

2016

2,25%

2,65%

2,40%

 

2,75%

3,00%

2,75%        3,00 %

2017

2,25%

3,00%

2,60%

 

2,75%

3,00%

2,75%        3,00 %

2018

2,25%

3,25%

2,75%

 

2,75%

3,00%

2,75%        3,00 %

2019

                    2,25%

3,25%

 

 

2,75%

3,00%

3,00%        3,00 %

2020

                    2,25%

3,25%

 

 

2,75%

3,00%

3,00%        3,00 %

2021

                    2,25%

3,25%

 

 

2,75%

3,00%

3,00%        3,00 %

 

Auswirkung der Veränderung:

 

·        Einsparung HSP alt:                                                                                 27,8 Mio. €

·        Einsparung HSP neu (siehe Punkt1)                                                        0 Mio. €

·        Einarbeitung in Haushaltssatzung ab 2013    (siehe Punkt 1):      44,7 Mio. €

·        Verbesserung des Jahresergebnisses 2012 ca. (siehe Punkt 1)        4 Mio. €

 

 

 

5. Zeile 11 Reduzierung Zinsaufwand Investitionskredite:

 

Die Reduzierung der Zinsen für Investitionskredite (hiervon Stadt rd. 59 % und 41 % Altkredite TBL) wurde nach Erkenntnissen der aktuellen Marktlage wie folgt angepasst:

 

Jahr

Investitionskr.

 Zinssatz

Zinsen

in Zeile1 enthalten

Konsolidierungsbetrag

2012

215.000.000 €

4,5%

9.675.000 €

11.382.800 €

1.707.800 €

2013

215.000.000 €

4,4%

9.460.000 €

10.359.300 €

899.300 €

2014

215.000.000 €

4,3%

9.245.000 €

9.634.800 €

389.800 €

2015

215.000.000 €

4,2%

9.030.000 €

9.309.200 €

279.200 €

2016

215.000.000 €

4,2%

9.030.000 €

9.309.200 €

279.200 €

2017

215.000.000 €

4,2%

9.030.000 €

9.309.200 €

279.200 €

2018

215.000.000 €

4,0%

8.600.000 €

9.309.200 €

709.200 €

2019

215.000.000 €

3,7%

7.955.000 €

9.309.200 €

1.354.200 €

2020

215.000.000 €

3,7%

7.955.000 €

9.309.200 €

1.354.200 €

2021

215.000.000 €

3,7%

7.955.000 €

9.309.200 €

1.354.200 €

 

Dabei wurde zu Gunsten einer „defensiven Darstellung“ unterstellt, dass die Höhe der Investitionskredite konstant bleibt. Dies vor dem Hintergrund, dass in den letzten Jahren keine Investitionskreditaufnahmen seitens der Stadt getätigt wurden.

 

 

Auswirkung der Veränderung:

·        Einsparung HSP alt:                                                                                 5,90  Mio. €

·        Einsparung HSP neu (siehe Punkt1)                                                   0       Mio. €

·        Einarbeitung in Haushaltssatzung ab 2013    (siehe Punkt 1):      6,90  Mio. €

·        Verbesserung des Jahresergebnisses 2012 ca. (siehe Punkt 1)  1,70  Mio. €

 

 

6. Streichung der Position Einsparung in der Gebäudewirtschaft im HSP

 

Wie unter 1. erläutert, akzeptiert die Aufsicht die o. g. Position nicht als HSP-Maßnahme. Insofern vermindert sich der HSP-Konsolidierungsbetrag um 2 Mio. € jährlich, insgesamt 20 Mio. €.

 

Parallel wird ein Betrag von 2 Mio. € / jährlich ab 2013, insgesamt 18 Mio. € in Zeile 1a aufgenommen. Für 2012 wird die Verbesserung sich im Jahresergebnis widerspiegeln, wobei bereits heute erkennbar ist, dass dieser Verbesserungsbetrag deutlich überschritten wird.

 

Auswirkung der Veränderung:

·        Einsparung HSP alt:                                                                                      20 Mio. €

·        Einsparung HSP neu (siehe Punkt 1)                                                         0 Mio. €

·        Einarbeitung in Haushaltssatzung ab 2013    (siehe Punkt 1)             18 Mio. €

·        Verbesserung Jahresergebnisses 2012 (siehe Punkt 1) größer als 2,0 Mio. €

 

 

7. Position Eingliederungshilfe (Zeile 15a) / Kompensation Erhöhung Grundsteuer ab 2018

 

Aufgrund der Einigung in Sachen Fiskalpakt wird die Eingliederungshilfe zukünftig, d.h. voraussichtlich ab 2014 vom Bund refinanziert. Die Verwaltung hatte die Absicht, diese positiven Wirkungen in den HSP aufzunehmen. Es hätten sich - ohne die diesbezüglich noch eintretenden mittelbaren positiven Ergebnisauswirkungen auf die Stadt Leverkusen durch Reduzierung von Landschaftsumlagen - folgende positive Ergebnisveränderungen ergeben: 

 

·        Einsparung HSP alt:                            0 €

·        Einsparung HSP neu:                 20 Mio. €

 

Mit Verfügung vom 23.07.2012 hat die Kommunalaufsicht diese Vorgehensweise unter Hinweis auf eine Vorgabe des Ministeriums für Inneres und Kommunales abgelehnt. Die entsprechende Zeile ist aufgeführt, aber mit 0 € ausgewiesen. Sobald eine gesetzliche Regelung vorliegt, wird ein Betrag von ca. 2,5 Mio. € / jährlich in die Haushaltssatzung aufgenommen.

 

Bis zur endgültigen gesetzlichen Regelung und der daraus resultierenden Entlastung der Stadt wird als „Ersatz“ eine Erhöhung der Grundsteuer B ab 2018 von 590 pp auf 650 pp ausgewiesen. Dies entspricht 3,9 Mio. € / jährlich.  (Die bisher geplante Erhöhung 2018 auf 610 pp entspricht 1,3 Mio. € / jährlich.) Die Grundsteuer A wird entsprechend von 295 pp auf 325 pp angepasst.

 

Auf die zusätzliche Erhöhung der Grundsteuer wird verzichtet, wenn die Ziele des HSP ohne Erhöhung erreicht werden, nämlich beispielsweise durch Übernahme der Eingliederungshilfe durch den Bund. 

 

 

8. Reduzierung der Ausschüttungen AVEA (Zeile 19)

 

Aufgrund der zwischenzeitlich vorliegenden Erkenntnisse aus dem Jahresabschluss 2011, den Gesprächen mit der Geschäftsführung und der Wirtschaftsplanung 2012 wird die geplante Erhöhung der Ausschüttung angepasst und der „Startbetrag“ von 250.000 € des Jahres 2013 in alle späteren Jahre übernommen.

 

Die Verwaltung prognostiziert insgesamt Ausschüttungen der AVEA in Höhe von 1,9 Mio. € / Jahr, wobei in der Haushaltsplanung lt. Zeile 1 = 1,65 Mio. € enthalten sind und je 250 T€ / Jahr im HSP als Erhöhungsbetrag ausgewiesen werden.

 

Auswirkung der Veränderung:

·        Einsparung HSP alt:         8,75 Mio. €

·        Einsparung HSP neu:       2,25 Mio. €

 

 

9. Aufnahme der Position Eckdaten / Schlüsselzuweisungen (Zeile 25a)

 

Die Verwaltung hat Mitte Mai 2012 neue Orientierungsdaten / Steuerschätzungen für den

 

·        Gemeindeanteil Lohn- und Einkommensteuer

·        Familienlastenausgleich

·        Beteiligung Umsatzsteuer

 

erhalten. Die Einarbeitung erfolgt in Zeile 1 a.

 

Die Auswirkungen auf Schlüsselzuweisungen aufgrund der Ertragssteigerungen nach Umsetzung der Variante IV des Bahnstadtprojektes sind in Zeilen 23 bis 25 des HSP enthalten.

 

 

10. Sonstiges:

 

a)     Der Gesetzgeber fordert, dass ein Haushaltsausgleich mit Hilfen des Landes spätestens in 2018 und ohne Hilfen des Landes im Jahr 2021 erreicht wird. Es liegt in der Natur der Sache, dass ein derart langer Prognosezeitraum mit erheblichen Unsicherheiten verbunden ist.

 

Der HSP weist in den Jahren 2018 bis 2021 folgende (gerundete) Ergebnisse aus: 

 

Ø      2018:                    +    6    Mio. €

Ø      2019:                    + 0,3   Mio. €

Ø      2020:                    +    4    Mio. €

Ø      2021:                    + 5,1   Mio. €

 

Die o. g. Überschüsse dienen als Reserve, um von der Stadt nicht zu beeinflussende und ergebnisbelastende Geschäftsvorfälle abzufedern.

 

Nach den gesetzlichen Regeln des Stärkungspaktgesetzes muss die Fortschreibung dieses HSP zum 30.11.2012 erfolgen, wobei die geringfügige Fristüberschreitung bei paralleler Beschlussfassung mit der Haushaltssatzung 2013 (geplant 10.12.2012) nach telefonischer Auskunft der Bezirksregierung nicht beanstandet wird. Die Verwaltung wird zeitnah einen Entwurf auf der Basis der dann aktuell vorliegenden Erkenntnisse (z. B. 2. Modellrechnung, Gewerbesteuerentwicklung) und unter Einarbeitung aller vorliegenden Ergebnisse der Haushaltplanberatungen für das Jahr 2013 erstellen und dem Rat zur Beschlussfassung vorlegen.

 

 

 

 

b)     Die Verwaltung macht im Zusammenhang mit der Erstellung von Plandaten darauf aufmerksam, dass in der Vergangenheit regelmäßig vorsichtig geplant wurde. Ein Vergleich der Planungen zu den tatsächlich durch Jahresabschlüsse festgestellten und testierten Ergebnissen zeigt folgendes Bild:

 

Ø      Haushaltsplan 2008                      -   45,6 Mio. €

Jahresabschluss 2008                 -     4,4 Mio. €

Verbesserung                                  41,2 Mio. €

 

Ø      Haushaltsplan 2009                      - 120,4 Mio. €

Jahresabschluss 2009                 - 107,6 Mio. €

Verbesserung                                 12,8 Mio. €

 

Ø      Haushaltsplan 2010                      - 114,7 Mio. €

Jahresabschluss 2010                 -   45,7 Mio. €

Verbesserung                                    69 Mio. €

 

Auch für 2011 wird nach heutigem Stand ein um über 80 Mio. € im Vergleich zur Planung verbessertes Jahresergebnis erwartet. Diese voraussichtliche Verbesserung ist in der Eigenkapitalentwicklung (Zeilen 29 u. 30) enthalten.

 

c)      Die Teilnahme am Stärkungspakt ist mit Pflichten für die Kommune verbunden, die insbesondere in § 8 des Stärkungspaktgesetzes dokumentiert werden. Dieses Gesetz sieht eine deutliche Verschärfung in Bezug auf die Konsequenzen bei Nichtbeachtung von Zielvorgaben des HSP vor. Lediglich bei nicht absehbaren und von der Gemeinde nicht zu beeinflussenden erheblichen Veränderungen der finanziellen Situation kann die Bezirksregierung eine Anpassung des HSP genehmigen.

 

Die Zielvorgaben des als Anlage beigefügten HSP sind, gerade in zukünftigen Jahren, ausgesprochen anspruchsvoll. Nur mit Hilfe einer uneingeschränkten Haushaltsdisziplin lassen sich die im HSP dargestellten Ziele

 

Ø      Erreichung eines positiven Ergebnisses 2018 mit Hilfen des Landes

Ø      Erreichung eines positiven Ergebnisses ab 2021 ff ohne Hilfen des Landes

 

auch im IST erreichen. Bei Nichterreichung ist – ohne Ermessen – der Einsatz eines Staatskommissars nach § 124 GO NRW vorgesehen. Der Beauftragte hat die Stellung eines Organs und kann – je nach Ausprägung der Befugnis – z. B. anstelle des Rates als Ersatzorgan Handlungen für die Kommune vornehmen.

 

An dieser Stelle hilft der Hinweis nicht, dass es in der kommunalen Praxis ohnehin nicht zu einer Bestellung eines Staatskommissars kommen wird. Dies ist spekulativ, kann aber letztendlich dahingestellt bleiben. In der Kommunikation mit der Kommunalaufsicht gilt nämlich ausschließlich der Wortlaut des Gesetzes und die im Stärkungspaktgesetz angeordnete Ermessenreduzierung auf null (Kommentierung zu § 124 GO NRW Rehn/Cronauage/von Lennep/Knirsch). Insofern stellen die Vorschriften des Stärkungspaktgesetzes eine deutliche Verschärfung zu den bisherigen Regelungen in Bezug auf die Voraussetzungen zur Bestellung eines Staatskommissars dar.

 

 

Abschließend die Information, dass entsprechend der Empfehlung der Kommunalaufsicht in Bezug auf die Aufstellung / Umsetzung des HSP - für die Stadt Leverkusen unentgeltliche - Beratungsleistungen der Gemeindeprüfungsanstalt Herne in Anspruch genommen werden. 

 

 

 

Anlage:

HSP mit graphischer und ergänzender produktorientierter Darstellung der einzelnen Maßnahmen

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.  1822/2012

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Geiser/ 20/ 20 00

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

s. Begründung

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

s. Begründung

 

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

 

s. Begründung

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

 

s. Begründung

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

s. Begründung

 

Begründung der einfachen/besonderen Dringlichkeit

 

Die Verwaltung hat bis Anfang September Fragen der Kommunalaufsicht beantwortet. Zwischenzeitlich wurde verwaltungsintern – geplante Beschlussfassung mit der Haushaltssatzung 2013 – mit den Arbeiten zur Erstellung der gesetzlichen Fortschreibung (siehe Punkt 10 a) begonnen. Ohne „Basisgenehmigung“ ist nach Auffassung der Verwaltung aber keine Fortschreibung möglich. Insofern empfiehlt die Verwaltung eine Beschlussfassung des HSP 2012 bis 2021 in dieser Sitzung.