Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen beruft gem.
§ 113 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 8 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages der LPG aus
der Gesellschafterversammlung der LPG ab:
1.1 als Mitglied: Herrn Martin Steinkühler
1.2 als stellvertretendes Mitglied: Herrn Sebastian Newiadomsky
2. Nach Beschlussfassung zu 1. bestellt der
Rat der Stadt Leverkusen gem.
§ 113 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 4 und 2 GO NRW i. V. m. § 8 Satz 1 des
Gesellschaftsvertrages der LPG in die Gesellschafterversammlung der LPG:
2.1 als Mitglied: Herrn Sebastian Newiadomsky
2.2 als stellvertretendes Mitglied: Herrn Martin Steinkühler
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Mit Schreiben vom 04.09.2012 gibt die CDU-Fraktion eine Umbesetzung in der Gesellschafterversammlung der LPG bekannt.
Nach § 113 Abs. 1 Satz 3 GO NRW haben die vom Rat bestellten Vertreter in Organen von juristischen Personen ihr Amt auf Beschluss des Rates jederzeit niederzulegen. Eine entsprechende Regelung trifft § 8 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages der LPG für die Mitglieder sowie stellvertretenden Mitglieder in der Gesellschafterversammlung.
Für den Fall des vorzeitigen Ausscheidens eines Bestellten aus einem Organ einer juristischen Person trifft § 50 Abs. 4 Satz 2 GO NRW die Nachfolgeregelung dergestalt, dass der Nachfolger für die verbleibende Restlaufzeit der Wahlperiode durch Mehrheitsbeschluss des Rates nach § 50 Abs. 2 GO NRW zu benennen ist.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1825/2012
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Hohn / FB 20 / 2042
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
./.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
./.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
./.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
./.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
./.