Betreff
Abberufung und Neubestellung eines Mitgliedes in der Gesellschafterversammlung der Leverkusener Parkhaus-Gesellschaft mbH (LPG)
Vorlage
1825/2012
Aktenzeichen
201-01-80-ho
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.        Der Rat der Stadt Leverkusen beruft gem. § 113 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 8 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages der LPG aus der Gesellschafterversammlung der LPG ab:

1.1     als Mitglied:                                       Herrn Martin Steinkühler

 

1.2     als stellvertretendes Mitglied:          Herrn Sebastian Newiadomsky

 

 

2.        Nach Beschlussfassung zu 1. bestellt der Rat der Stadt Leverkusen gem.
§ 113 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 4 und 2 GO NRW i. V. m. § 8 Satz 1 des Gesellschaftsvertrages der LPG in die Gesellschafterversammlung der LPG:

2.1     als Mitglied:                                       Herrn Sebastian Newiadomsky

 

2.2     als stellvertretendes Mitglied:          Herrn Martin Steinkühler

 

 

gezeichnet:

Buchhorn

 

Begründung:

 

Mit Schreiben vom 04.09.2012 gibt die CDU-Fraktion eine Umbesetzung in der Gesellschafterversammlung der LPG bekannt.

 

Nach § 113 Abs. 1 Satz 3 GO NRW haben die vom Rat bestellten Vertreter in Organen von juristischen Personen ihr Amt auf Beschluss des Rates jederzeit niederzulegen. Eine entsprechende Regelung trifft § 8 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages der LPG für die Mitglieder sowie stellvertretenden Mitglieder in der Gesellschafterversammlung.

 

Für den Fall des vorzeitigen Ausscheidens eines Bestellten aus einem Organ einer juristischen Person trifft § 50 Abs. 4 Satz 2 GO NRW die Nachfolgeregelung dergestalt, dass der Nachfolger für die verbleibende Restlaufzeit der Wahlperiode durch Mehrheitsbeschluss des Rates nach § 50 Abs. 2 GO NRW zu benennen ist.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1825/2012

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Hohn / FB 20 / 2042

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

./.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

./.

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

./.

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

./.

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

./.