Betreff
Haushaltssatzung 2012
Vorlage
1826/2012
Aktenzeichen
20-ge
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt stimmt der Änderung der Haushaltssatzung 2012 entsprechend der in der Begründung dargestellten Form zu.

 

gezeichnet:

 

 

Buchhorn

Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke:

 

Entsprechend § 18 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 4 a) der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen ist durch den Finanzausschuss am 17.09.12 zu entscheiden, ob die verspätet zugegangene Vorlage auf die Tagesordnung genommen wird.

 

 

 

Begründung:

 

Mit E-Mail vom 13.09.2012 bittet die Kommunalaufsicht um Änderung des § 7 der Haushaltssatzung 2012:

 

Die alte Fassung (Beschlussfassung des Rates vom 26.03.2012) des § 7

 

„Nach dem Haushaltssanierungsplan ist der Haushaltsausgleich im Jahre 2018 wieder hergestellt. Die dafür im Haushaltssanierungsplan enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplans umzusetzen.“

 

wird daher durch die neue Fassung

 

„Nach dem Haushaltssanierungsplan wird der Haushaltsausgleich unter Einbeziehung der Konsolidierungshilfe erstmals im Haushaltsjahr 2018 und von diesem Zeitpunkt an jährlich erreicht. Der Haushaltsausgleich ohne Konsolidierungshilfe wird im Haushaltsjahr 2021 erreicht. Die dafür im Haushaltssanierungsplan enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplans umzusetzen.“

 

ersetzt.

 

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.  1826/2012

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Geiser/ FB 20/ 20 00…….

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

s. Begründung

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

 

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

keine

 

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

keine

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

keine

 

 

Begründung der besonderen Dringlichkeit:

 

Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Begründung zur Vorlage.