Betreff
Teilnahme am European Energy Award®
- Energiepolitischer Arbeitsplan (EAP)
Vorlage
1828/2012
Aktenzeichen
5-0-01-ko
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Dem im Rahmen des European Energy Award® erstellten „Energiepolitischer Ar-beitsplan der Stadt Leverkusen“ (Anlage 1) wird zugestimmt.

 

2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die Umsetzung der Einzelmaßnahmen zusätzliche Haushaltsmittel erforderlich sind. Die Umsetzung einzelner Maßnahmen, soweit sie mit Kosten verbunden sind, steht deshalb unter dem Vorbehalt der jährlichen Etat- und Konsolidierungsbeschlüsse des Rates.

 

gezeichnet:

 

 

Buchhorn                                           Stein              

 

Begründung:

 

In seiner Sitzung am 29.06.2009 beschloss der Rat die Teilnahme der Stadt Lever-kusen an dem Qualitätsmanagement und Zertifizierungsverfahren „European Energy Award®“ (Vorlage Nr. R. 1593/16. TA).

 

Mit Vorlage Nr. 1180/2011 „Klimaschutz/Energiepolitik – Sachstand und weitere Vorge-hensweise“ wurde die Verwaltung beauftragt, den im Rahmen der Teilnahme am Euro-pean Energy Award® zu entwickelnden Energiepolitischen Arbeitsplan (EAP) dem Rat zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.

 

Im EAP sind die energiepolitischen Ziele der Stadt Leverkusen durch einen verbindli-chen Projekt- und Maßnahmenplan mit entsprechender Prioritätensetzung für die nächsten drei Jahre konkretisiert. Unter dem Finanzierungsvorbehalt erfolgt auf Basis des EAP die projektorientierte Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1828/2012

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Ute Kommoß / Dez. III / 406-88 39

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Da die entstehenden Aufwendungen grundsätzlich freiwillig sind, ist eine Umsetzung der Maßnahmen nur dann möglich, wenn diese Bestandteil eines genehmigten Haushaltssanierungsplans (HSP) sind. Im Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage lag eine Genehmigung des HSP für 2012 noch nicht vor.

 

Da die Verwaltung die Rahmenbedingungen, die zur Genehmigung eines HSP vom Gesetzgeber vorgegeben werden, in 2012 erfüllt bzw. ab 2013 ff erfüllen wird, geht die Verwaltung davon aus, dass die Umsetzung nach entsprechender Genehmigung erfolgen kann.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Positionen des Maßnahmenplans (Anlage der Vorlage):

 

Position 1.3.1, Aufstellung Landschaftsplan

24.000 €

Finanzstelle PN 0905, Produkt 090501, Produktgruppe 0905

 

Position 2.1.1, Weiterer Aufbau der Gebäudeinformationen im Rahmen des BMU-Klimateilkonzepts für ausgewählte 100 Gebäude

8.200 €

Finanzstelle PN 0170, Produkt 017001, Produktgruppe 0170

 

Position 6.3.3, Neuinitiierung des Projekts „KLASSE“ (jetzt energieLux)

3.000 €

Finanzstelle PN1405, Produkt 140501 und 140502, Produktgruppe 1405

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

s. Anlage

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

s. Anlage

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

s. Anlage

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit: