- Energiepolitischer Arbeitsplan (EAP)
Beschlussentwurf:
1. Dem im Rahmen des European Energy Award® erstellten „Energiepolitischer Ar-beitsplan der Stadt Leverkusen“ (Anlage 1) wird zugestimmt.
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die Umsetzung der Einzelmaßnahmen zusätzliche Haushaltsmittel erforderlich sind. Die Umsetzung einzelner Maßnahmen, soweit sie mit Kosten verbunden sind, steht deshalb unter dem Vorbehalt der jährlichen Etat- und Konsolidierungsbeschlüsse des Rates.
gezeichnet:
Buchhorn Stein
Begründung:
In seiner Sitzung am 29.06.2009 beschloss der Rat die Teilnahme der Stadt Lever-kusen an dem Qualitätsmanagement und Zertifizierungsverfahren „European Energy Award®“ (Vorlage Nr. R. 1593/16. TA).
Mit Vorlage Nr. 1180/2011 „Klimaschutz/Energiepolitik – Sachstand und weitere Vorge-hensweise“ wurde die Verwaltung beauftragt, den im Rahmen der Teilnahme am Euro-pean Energy Award® zu entwickelnden Energiepolitischen Arbeitsplan (EAP) dem Rat zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.
Im EAP sind die energiepolitischen Ziele der Stadt Leverkusen durch einen verbindli-chen Projekt- und Maßnahmenplan mit entsprechender Prioritätensetzung für die nächsten drei Jahre konkretisiert. Unter dem Finanzierungsvorbehalt erfolgt auf Basis des EAP die projektorientierte Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
1828/2012
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Ute Kommoß / Dez. III / 406-88 39
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Da die entstehenden
Aufwendungen grundsätzlich freiwillig sind, ist eine Umsetzung der Maßnahmen
nur dann möglich, wenn diese Bestandteil eines genehmigten
Haushaltssanierungsplans (HSP) sind. Im Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage
lag eine Genehmigung des HSP für 2012 noch nicht vor.
Da die Verwaltung
die Rahmenbedingungen, die zur Genehmigung eines HSP vom Gesetzgeber vorgegeben
werden, in 2012 erfüllt bzw. ab 2013 ff erfüllen wird, geht die Verwaltung
davon aus, dass die Umsetzung nach entsprechender Genehmigung erfolgen kann.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Positionen des
Maßnahmenplans (Anlage der Vorlage):
Position 1.3.1, Aufstellung Landschaftsplan
24.000 €
Finanzstelle PN 0905,
Produkt 090501, Produktgruppe 0905
Position 2.1.1, Weiterer Aufbau der Gebäudeinformationen
im Rahmen des BMU-Klimateilkonzepts für ausgewählte 100 Gebäude
8.200 €
Finanzstelle PN
0170, Produkt 017001, Produktgruppe 0170
Position 6.3.3, Neuinitiierung des Projekts „KLASSE“
(jetzt energieLux)
3.000 €
Finanzstelle
PN1405, Produkt 140501 und 140502, Produktgruppe 1405
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
s. Anlage
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
s. Anlage
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
s. Anlage
Begründung der
einfachen Dringlichkeit: