Betreff
Ortsdurchfahrtsgrenze Hitdorf-West
Vorlage
1841/2012
Aktenzeichen
660-1416-mr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat beschließt den Antrag auf Verlegung der Ortsdurchfahrtsgrenze Hitdorf-West im Verlauf der Landesstraße L293 bis 30m (aus Richtung Monheim) vor den neuen Kreisverkehr Ringstraße.

 

gezeichnet:

Häusler

(i. V. des Oberbürgermeisters)

 

Begründung:

 

Derzeit wird die Ringstraße im Westens Hitdorfs an die Hitdorfer Straße mit einem neuen Kreisverkehr angeschlossen. Er befindet sich außerhalb der heutigen Ortsdurchfahrt. Da durch zusätzliche bauliche Maßnahmen (Überquerungshilfe, Parkplatzzufahrt) der Charakter einer freien Strecke aufgehoben wird, wurde zwischen Stadt, Landesbetrieb Straßenbau NRW und dem Bauträger eine Verlegung der Ortsdurchfahrtsgrenze vereinbart. Der Bebauungsplan und der Erschließungsvertrag sind entsprechend gestaltet worden.

 

Die alte Ortsdurchfahrtsgrenze lag am ersten Haus aus Richtung Monheim bei km 1,073. Die neue Ortsdurchfahrtsgrenze soll circa bei alt-km 1,244 liegen, wobei sich die Länge durch die Verlegung und den neuen Kreisverkehr vergrößert.

 

Gemäß § 5 Absatz 2 des Straßen- und Wegegesetzes NRW setzt der Landesbetrieb im Einvernehmen mit der Gemeinde und dem Regierungspräsidenten die Ortsdurchfahrt fest.