Betreff
Abstufung der B51 zur Landesstraße
Vorlage
1842/2012
Aktenzeichen
660-B51-mr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt die zukünftige Abstufung der gesamten B51 innerhalb des Stadtgebietes Leverkusen zur Landesstraße zur Kenntnis.

 

gezeichnet:

Häusler

(i. V. des Oberbürgermeisters)

 

Begründung:

 

Der Landesbetrieb Straßenbau hat in Absprache mit dem Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung des Landes NRW ein Umstufungskonzept für autobahnparallele Bundesstraßen erarbeitet.

Nach B8 (I.Stufe) und B232 soll nun die B51 zwischen Köln-Mülheim und der Anschlussstelle an der A1 in Burscheid zur Landesstraße abgestuft werden.

Damit ist der gesamte Verlauf innerhalb der Stadt Leverkusen betroffen:

-          Mülheimer Straße

-          Bergische Landstraße (Dhünnbrücke bis Höhe Lindenplatz)

-          Oulustraße (bis Herbert-Wehner-Straße)

-          Herbert-Wehner-Straße (Oulu- bis Bergische Landstraße)

-          Bergische Landstraße (ab Herbert-Wehner-/Odenthaler Straße)

-          Berliner Straße

 

Eine Änderung der Straßenbaulast tritt nicht ein. Sie bleibt auf der freien Strecke beim Landesbetrieb Straßenbau, bzw. innerhalb der Ortsdurchfahrt bei der Stadt.

 

Nach Bundesfernstraßengesetz §2 Absatz 6 entscheidet die oberste Landesstraßenbaubehörde über die Umstufung.