- Planungs- und Baubeschluss zum 1. Bauabschnitt
Beschlussentwurf:
Dem Bau eines Rad- und Fußweges auf der ehem. Trasse der Kursbuchstrecke 411 zwischen Opladen (Imbacher Weg) und Burscheid wird zugestimmt.
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Bis in die 1980er Jahre wurde die historische Bahnlinie 411 („Balkantrasse“) vom Bahnhof Opladen über Burscheid und Wermelskirchen bis Remscheid-Lennep noch für den Personennahverkehr genutzt. Im Jahre 1991 erfolgte die vollständige Stilllegung der Trasse.
Am Rande des Bergischen Landes bietet diese Brache eine ideale Voraussetzung für einen Radwanderweg. Der Ausbau der Trasse als "Alleenradweg Balkantrasse" ist in Burscheid, Wermelskirchen und Remscheid abgeschlossen. Der Rad- und Fußweg der genannten Städte wurde am 22.04.2012 eröffnet.
Ein Lückenschluss auf Leverkusener Stadtgebiet mit der Anbindung an bereits
vorhandene überregionale Radwege auf ehem. Bahntrassen
schafft ein komfortables Radwegenetz für alle Nutzergruppen vom Rhein bis ins
Bergische Land/ Sauerland.
1. Beschlusslage:
Die politischen Gremien haben bislang folgende Beschlüsse gefasst:
Rat am 24.08.2009:
- Die Verwaltung wird beauftragt, für eine dauerhafte Verfügbarkeit der Balkantrasse zwecks zukünftiger Nutzung als Rad- und Wanderweg Sorge zu tragen.
- Sollte die Aufrechterhaltung der Option auf eine zukünftige Nutzung der Trasse als Rad- und Wanderweg mit nennenswerten Kosten verbunden sein, so wird die Verwaltung beauftragt, diese zu benennen und dem Rat erneut zur Entscheidung vorzulegen.
- Die Verwaltung prüft, unter welchen Randbedingungen sich ein Bürgerverein gründen könnte, um so durch bürgerschaftliches Engagement die Kosten für Herstellung und Betrieb der Balkantrasse als Rad- und Wanderweg durch bürgerschaftliches Engagement mitzutragen.
Rat am 12.07.2010:
Der Rat beschließt die Fortschreibung des Radwegroutenkonzeptes im Zusammenhang mit der Entwicklung der neuen bahnstadt opladen. Hierbei ist die Balkantrasse in die Fahrradwegweisung aufzunehmen.
Rat am 4.10.2010:
Die
Verwaltung wird beauftragt, zum Ausbau des Leverkusener Teilstücks der
ehemaligen Kursbuchstrecke 411 (Balkanexpress) als Rad- und Wanderweg bei der
Bezirksregierung Köln unverzüglich einen Einplanungsantrag zur Aufnahme in das
entsprechende Förderprogramm des Landes NRW zu stellen. Der Antrag muss
spätestens am 31.12.2010 bei der Bezirksregierung Köln gestellt sein.
Der Stadt
Leverkusen entstehen hierbei keinerlei Kosten und sie geht hiermit auch für die
Zukunft keinerlei Kostenverpflichtungen ein.
Rat am
12.12.2011:
- Die Bahntrasse der ehemaligen Bahnlinie von Opladen nach Remscheid-Lennep, im Volksmund „Balkantrasse“ genannt, wird auch auf dem Leverkusener Stadtgebiet als Alleenradweg hergestellt und schließt eine Netzlücke im überregionalen Radwegenetz.
- Die Stadt Leverkusen
erwirbt dazu von der Bahnflächenentwicklungsgesellschaft den auf dem Leverkusener Stadtgebiet liegenden Teil der Bahntrasse zum Neubau des Alleenradweges unter Berücksichtigung eines finanziellen Ausgleichs zur Übernahme und Herrichtung der Brückenbauwerke für den Betrieb eines Radweges (unterlassene Instandsetzung) durch die Bahn und mit Rücktrittsklausel bei ausbleibender Landesförderung,
stellt bis zum nächsten Stichtag 31. Mai 2012 einen Zuschussantrag bei der Bezirksregierung Köln zur Förderung des Grunderwerbs und des Ausbaus,
schließt mit dem „Verein der Freunde und Förderer der Balkantrasse Leverkusen e.V.“ (Förderverein Balkantrasse) einen Vertrag über die Freistellung von zusätzlichen Kosten durch Bau und künftigen Betrieb des Radweges, überträgt ihm die Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht und räumt dem Verein mit sofortiger Wirkung das Betreten der Trasse und die Möglichkeit ein, mit ersten Arbeiten zur Freiräumung zu beginnen.
- Entsprechende Einzelheiten der Finanzierung sind in den Haushalt 2012 der Stadt Leverkusen aufzunehmen.
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II am 13.03.2012
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II spricht sich in der derzeitigen Namensdiskussion für den neuen Radweg auf der ehemaligen Bahnstrecke Opladen - Lennep für die Beibehaltung der bereits geläufigen Bezeichnung „Balkantrasse“ aus.
2. Aktueller Sachstand:
8. Oktober 2010
Seitens der Verwaltung wird bei der Bezirksregierung Köln die Einplanung des Alleenradwegs Balkantrasse beantragt und mit dem Baubeginn 2013 eingeplant.
12. Dezember 2011
Der Rat beschließt die Vorlage „Grunderwerb Bahntrasse Bergisch Neukirchen - Opladen (sog. Balkantrasse) von der DB Netz AG“ (Nr. 1366/2011) einstimmig.
22. Dezember 2011
Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Verein der „Freunde und Förderer der Balkantrasse Leverkusen e.V.“ über den Betrieb und die Unterhaltung der „Balkantrasse“
Mit diesem Vertrag hat die Stadt alle mit der Straßenbaulast zusammenhängenden Aufgaben, soweit dies gesetzlich zulässig ist, auf den Förderverein übertragen.
7. September 2012
Der durch den Förderverein erstellte Finanzierungsantrag zum 1. Bauabschnitt der Balkantrasse mit Beginnjahr 2013 wird der Bezirksregierung Köln übergeben.
Gleichzeitig wird der Einplanungsantrag für den in späteren Jahren vorgesehenen 2. Bauabschnitt der Balkantrasse (Lückenschluss zur neue bahnstadt opladen) eingereicht.
3. Planung des Rad- und Fußweges auf der
Balkantrasse:
Die vorliegende Entwurfsplanung
umfasst den Bau eines Rad- und Fußweges auf der ehemaligen Bahntrasse der
Kursbuchstrecke 411 von Opladen nach Burscheid. In unmittelbarer Nähe der
ehemaligen Bahntrasse verläuft die Burscheider Straße/ Rennbaumstraße. Die
Burscheider Straße und die Rennbaumstraße sind im Stadtgebiet Leverkusen
Hauptverkehrsstraßen, im klassifizierten Netz stellen sie die Landstraße L291 (ehemalig B232) dar.
Die L291 ist eine
wichtige Verbindung im regionalen Straßenverkehrsnetz. Sie dient zum einen der
Erschließung der Ortsteile Opladen, Bergisch-Neukirchen und Pattscheid sowie
der großräumigen Verbindung von Leverkusen nach Burscheid mit der Anbindung an
die BAB A1. Ein Radweg ist an dem betroffenen Abschnitt nicht vorhanden.
Die geplante
Maßnahme ist nicht Bestandteil von Bedarfs- und Ausbauplänen, sondern eine
Initiative des Landes als Sonderprogramm „Alleenradwege auf stillgelegten
Bahnstrecken“ und steht in Verbindung mit der Fortführung des Radweges im Bereich
der Städte Remscheid, Wermelskirchen und Burscheid.
Die Abschnitte im
Bereich der Städte Burscheid, Remscheid, Wermelskirchen wurden inzwischen
fertig gestellt und am 22.04.2012 eröffnet.
Die hier gewählte
Bezeichnung Rad- und Fußweg begründet sich mit dem v.g. Sonderprogramm des
Landes. Die Nutzung von Rollstuhlfahren, Skatern etc. soll jedoch nicht
ausgeschlossen werden. Aus diesem Grund wird in den Plänen die Bezeichnung Rad-
und Fußweg gewählt.
Straßenbauliche
Beschreibung
Die Länge des
geplanten Rad- und Fußweges beträgt rund 5.510 m (von Bahnkilometer 34,910 bis
Bahnkilometer 40,420). Der Querschnitt sieht eine Regelbreite von 4,00 m vor.
Beidseitig werden Bankette in einer Breite von jeweils 0,25 m angeordnet. Der
geplante Radweg verläuft komplett auf der stillgelegten Bahntrasse
(Balkantrasse), Kursbuchstrecke 411.
Die Verknüpfung
bzw. Anbindung des öffentlichen Verkehrsnetzes erfolgt an sieben
Verknüpfungspunkten (Anlage 1 – 7). Die Anbindungen an das öffentliche
Straßennetz sind im Übersichtsplan (Anlage 8) blau gekennzeichnet.
.
Beginnend an der
Dechant-Krey-Straße in östliche Richtung bis zur Stadtgrenze Burscheid ergeben
sich folgende Zugänge zur Balkantrasse.
Verknüpfungspunkt 1
An der
Dechant-Krey-Straße befindet sich die erste Anbindung an das regionale Radverkehrsnetz.
Hier ist eine höhengleiche Anbindung an den Imbacher Weg vorgesehen.
Verknüpfungspunkt 2
Im weiteren Verlauf
der Strecke wird die Rennbaumstraße unterquert. Hier sind keine Brückensanierungsarbeiten
im Rahmen des Rad- und Fußweges erforderlich. Gleichzeitig erfolgt hier mit
Hilfe einer leichten Rampe die Anbindung der Oberen Straße.
Verknüpfungspunkt 3
Im weiteren Verlauf
überquert die Trasse die Neukronenberger Straße, Zum Claashäuschen und die
Ölbachstraße. Die Bauwerke sind Gewölbebrücken aus Ziegelmauerwerk, die im
Rahmen der Maßnahme saniert und ertüchtigt werden.
Im Bereich der
Ölbachstraße liegt der ehemaliger Bahnhof/ Haltepunkt des Ortsteils
Bergisch-Neukirchen. Hier erfolgt eine weitere Anbindung über eine fast
höhengleiche Zufahrt (kurze Rampe) für den Ortsteil Bergisch-Neukirchen.
In der weiteren Führung
überquert die Trasse die Straßen Grundermühlenweg und die Atzlenbacher Straße.
Die Bauwerke sind Gewölbebrücken aus Ziegelmauerwerk, die im Rahmen der
Maßnahme saniert werden müssen.
Verknüpfungspunkt 4
Im Bereich der
Atzlenbacher Straße wird eine Anbindung der Ortschaft „Atzlenbach“ geplant. Die
Anbindung erfolgt als Böschungsrampe.
Ca. 300 m weiter
wird ein Viehdurchlass erstellt, der die Verbindung der großen Weideflächen
(umfangreiche Milchviehhaltung) in diesem Bereich ermöglicht. Im weiteren
Verlauf kreuzt ein Wirtschaftsweg höhengleich den Radweg.
Verknüpfungspunkt 5
Rund 200 m weiter
ist der nächste Verknüpfungspunkt an die Straße „Auf dem Bohnbüchel“ geplant.
Hier werden der westliche Bereich der Ortsteils Pattscheid und die Ortslage
Neuenkamp angeschlossen.
Als nächste
Maßnahme überquert der Rad- und Fußweg die Straßen Oberölbach und die
Stichstraße Burscheider Straße. Die Bauwerke sind Gewölbebrücken aus
Ziegelmauerwerk (mit Anteilen von Betonwänden), die im Rahmen der Maßnahme
saniert werden müssen.
Weitere 500 m
weiter befindet sich der Bereich des ehemaligen Bahnhofes Pattscheid. Das
historische Gebäude des Bahnhofes mit Güterhalle ist vorhanden und in einem
sehr gut sanierten Zustand. Auch die Bahnsteiganlage besteht noch.
Verknüpfungspunkt 6
Anschließend
unterquert der Rad- und Fußweg die Straße Romberg. Die Ortslage Romberg und der
östliche Bereich des Ortsteils Pattscheid werden hier über eine Rampe
angeschlossen. Die Straßenbrücke Romberg ist abgängig und wird teilweise durch
den Neubau eines Dammes ersetzt. Die Planung der TBL AöR sieht hier vor, dass
ein Durchlass mittels einer Metallröhre eingebaut wird, um eine
fahrradfreundliche Durchfahrt zu gewährleisten. Die Kosten für diese Maßnahme
sind bereits seit dem Haushaltsjahr 2009 im städtischen Haushalt eingestellt
und damit nicht Bestandteil der Zuschussmaßnahme.
Verknüpfungspunkt 7
Kurz vor der
Stadtgrenze Leverkusen/ Burscheid überquert der Rad- und Fußweg einen
Fußweg-Tunnel. Auf dem Fußweg verläuft ein überregionaler Wanderweg. Hier
erfolgt eine Anbindung an den Wanderweg. Eine behindertengerechte Anbindung ist
aufgrund der Topographie hier nicht durchführbar.
Unmittelbar hinter
dem Brückenbauwerk verläuft die Stadtgrenze zu Burscheid. Die weitere Führung
des Rad- und Fußweges auf der stillgelegten Bahntrasse obliegt der Planung der
Stadt Burscheid die zeitgleich durchgeführt wird.
Notwendigkeit
der Baumaßnahme
Auf Grund der
Aufnahme der vorhandenen Bahntrasse in das Handlungsprogramm der
BahnflächenEntwicklungGesellschaft NRW (BEG) wurde entschieden, den Rad- und
Fußweg auf der Bahntrasse von Opladen nach Remscheid im Rahmen des Alleenradwegprogrammes
des Landes NRW zu verwirklichen.
Es wird somit ein
Alleenradweg von Opladen über Burscheid und Wermelskirchen nach Lennep
realisiert, der in Bergisch Born an den neuen Bahntrassenradweg
(Wasserquintett) nach Marienheide anschließt.
Der derzeit durchgehend fehlende Radweg innerhalb des
Planungsabschnittes an der L291 führt dazu, dass der Radfahrer in diesem
Bereich auf der Straße fahren muss. Da die L291 eine hohe Verkehrsbelastung
aufweist und gleichzeitig relativ hohe Geschwindigkeiten gefahren werden, führt
dies generell zu gefährlichen Situationen.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die momentane
Anbindung der kleinen Ortslagen untereinander und die Verbindung zum
Ortszentrum ohne durchgängigen Rad- und Fußweg eine unbefriedigende und
verkehrsgefährdende Situation darstellt.
Da der geplante Rad- und Fußweg sich in einer
besonderen Lage befindet und neben der überregionalen auch eine sehr starke
regionale Bedeutung besitzt, wurde gemäß der neuen Richtlinie für
Radverkehrsanlagen (ERA) in Abstimmung mit der Zuschussbehörde eine Breite von
4,0 m gewählt.
Durch die einzelnen Ortslagen sowie der überregionalen
Verbindung nach Burscheid bzw. Remscheid und dem hierdurch entstehenden
Verkehrsaufkommen ist es erforderlich geworden, eine sichere Andienung an das
überörtliche Radverkehrsnetz insbesondere in die Stadtzentren anzubieten.
Zukünftig wird, auch wegen höherer Energiekosten, mit
weiteren ÖPNV Nutzungen und mit einem erhöhtem Radverkehrsaufkommen zu rechnen
sein. Somit sind Infrastrukturmaßnahmen, welche dem Rad- und Fußgängerverkehr
dienen, eine zukunftsorientierte Investition.
Neben der
Freizeitnutzung hat der geplante Rad- und Fußweg auch eine große Bedeutung für
den Schülerverkehr. Es gibt rd. 700 - 800 Schüler aus Burscheid die
weiterführende Schulen in Leverkusen/ Opladen besuchen. Es ist davon
auszugehen, dass der Rad- und Fußweg eine sichere Alternative für Schüler
bedeutet.
Durch den Bau des Rad- und Fußweges wird auch der
Verkehrsfluss auf der L291 abschnittsweise verbessert, da weniger Radverkehr
innerhalb der Streckenabschnitte ohne Radwege überholt werden muss.
Des Weiteren werden
im Zuge der beschriebenen Maßnahme weitere Projekte im Rahmen des
Alleenradwegeprogramms auf alten Bahntrassen realisiert. Durch den Bau und der
damit verbundenen Vernetzung bietet sich eine große Chance, das Freizeit- und
Erholungsangebot für die Region deutlich zu steigern. Es ergibt sich eine
Mobilitätschance, die auch unter ökologischen Aspekten als sinnvoll anzusehen
ist.
Radtouren auf Bahntrassen erfreuen sich immer größerer
Beliebtheit. Aufgrund ihrer Bauweise sind sie perfekt für Freizeit- und
Genussradler geeignet. Die Trasse führt durch eine landschaftlich attraktive
Gegend und beinhaltet eine Vielzahl von interessanten Bauwerken. Bis heute
gelten die Bauten als architektonische und ingenieurtechnische Meisterleistung
und diese geben den Blick frei auf grüne Täler, idyllisch gelegene Ortschaften
und die Kulturgeschichte der Region.
Die alte Trasse
zeichnet sich durch geringe Steigungen aus, denn die schweren Züge, die noch
vor einigen Jahren auf den Schienen rollten, konnten keine Steigungen mit mehr
als 3% bezwingen. Genau diese Bauweise ist es, die Bahntrassen für Radfahrer so
reizvoll macht, denn sie haben die Gewissheit, dass die Freude am Radfahren
nicht durch steile Anstiege getrübt wird. Radwege auf Bahntrassen sind deshalb
vor allem für Familien mit Kindern attraktiv.
Das Radfahren wird
wenig oder gar nicht durch Verkehrslärm beeinträchtigt.
Des Weiteren müssen
deutlich weniger Straßen höhengleich gekreuzt werden als bei herkömmlichen
Radwegen. Dies wiederum führt zu einem völlig entspannten Radeln.
Der Rad- und Fußweg
auf der stillgelegten Bahntrasse ermöglicht der Region eine große Chance das
Freizeit- und Erholungsangebot deutlich zu steigern.
Technische Gestaltung der Baumaßnahme
Die Trassierung des Rad- und Fußweges erfolgt, wie
schon erwähnt, durchgehend auf der vorhandenen alten Bahntrasse der
Kursbuchstrecke 411 Remscheid - Wermelskirchen - Burscheid - Opladen und weist
somit die gleichen Entwurfsparameter auf. Die Trasse zeichnet sich durch eine
Führung mit großen Radien aus.
Die räumliche Linienführung entspricht ebenfalls der
Bahntrasse. Es ergibt sich somit eine Führung des Radweges abseits der
Landstraße L291.
Die Längsneigung bzw. Gradiente entspricht ebenfalls
den bestehenden Neigungsverhältnissen der vorhandenen Bahntrasse und weist
somit sehr geringe Steigungen auf. Ausnahmen bilden hier die geplanten Rampen
zu den Verknüpfungspunkten und Anbindungen. Hier wird ein Längsgefälle von
maximal 6 % angestrebt.
Die Breite des
Radweges wurde entsprechend der ERA auf 4,00 m festgesetzt. Aufgrund der inzwischen gesammelten
Erfahrungen aus den Städten Wermelskirchen und Burscheid ist eine Radwegbreite
von 3,0 m nicht ausreichend. Da im Leverkusener Radweg-Abschnitt neben Opladen
(70.000 Einwohner) auch weitere große Stadtteile (Bergisch-Neukirchen und
Pattscheid) angebunden werden, ist davon auszugehen, dass in der Spitzenstunde
die Anzahl der Fußgänger und Radfahrer rd. 100 bis 200 beträgt.
Die Stärke des Wegeaufbaus wird in Anlehnung an die
RStO 01 für den Straßenoberbau festgelegt. Es wird davon ausgegangen, dass eine
ausreichend starke Schicht des Schottermaterials zur Verfügung steht. Eine
stichprobenartige Untersuchung des vorhandenen Aufbaus wurde durchgeführt und
bestätigte die Annahme.
Des Weiteren wird davon ausgegangen, dass der
Schotteraufbau nicht zu stark mit organischen Anteilen durchsetzt ist. Bei
stark mit organischen Stoffen (Laub, Äste) belasteten Bereichen müsste die
oberste Schicht des vorhandenen Schotters abgetragen und anschließend die
verbleibende Schotterschicht (Bahnschotter) in einer Stärke von rund 30 cm
durchgefräst werden. Bei zu geringen Schotterstärken wäre Material zuzuführen.
Die hieraus erstellte Schottertragschicht besitzt die
erforderlichen Baueigenschaften.
Die vorhandenen Baustoffe werden somit zu 100 %
wiederverwendet.
Anschließend erfolgt der Oberbau mit einer
Asphaltschicht in konventioneller Bauweise.
Der Oberbau der bituminös befestigten Flächen wird
demnach wie folgt geplant.
2,5 cm
Asphaltbeton
8 cm
Asphalttragschicht
30 cm
Schottertragschicht (Recycling)
-------------------------------------------
40,5 cm Gesamtaufbau
Im Bereich der Verknüpfungspunkte, in denen auf Grund
der Anrampungen kein altes Schottermaterial zur Verfügung steht, wird ein
Ausbau in herkömmlicher Bauweise vorgesehen. Die Dicke des Straßenaufbaus hier entspricht
dem Aufbau der Gesamttrasse.
Anbindungen / Kreuzungen
Verknüpfungspunkt 1: Imbacher Weg (Anlage 1)
Niveaugleiche Anbindung an das öffentliche
Straßenverkehrsnetz in Form eines kurzen Verbindungsweges. Ein Grunderwerb ist nicht erforderlich.
Verknüpfungspunkt 2: Obere Straße (Anlage 2)
Anbindung an das öffentliche Straßenverkehrsnetz der
Straße Obere Straße durch den Bau einer kleinen Rampe. Hieraus ergibt sich dann
über die Obere Straße eine direkte Verbindung zur L291. Ein Grunderwerb ist nicht erforderlich.
Verknüpfungspunkt 3: Ölbachstraße (Anlage 3)
Anbindung an das öffentliche Straßenverkehrsnetz der
Straße Ölbachstraße durch den Bau einer kleinen Rampe im Bereich der ehemaligen
Haltestelle. Ein Grunderwerb ist nicht
erforderlich.
Verknüpfungspunkt 4: Atzlenbacher Straße (Anlage 4)
Anbindung an das öffentliche Straßenverkehrsnetz der
Straße Atzlenbacher Straße durch den Bau einer längeren Böschungsrampe. Hierfür
ist Grunderwerb in einem geringen
Umfang noch erforderlich. Der Grunderwerb soll durch Flächentausch bzw.
Gestattung erfolgen.
Verknüpfungspunkt Wirtschaftsweg Oberölbach
Kreuzung eines Wirtschaftsweges durch Anpassung des
landwirtschaftlichen Weges.
Hieraus ergibt sich ein gemeinsames Höhenniveau
welches eine niveaugleiche Kreuzung des Rad- und Fußweges ermöglicht.
Verknüpfungspunkt 5: Auf dem Bohnbüchel (Anlage 5)
Anbindung an das öffentliche Straßenverkehrsnetz der
Straße „Auf dem Bohnbüchel“ durch den Bau einer längeren Rampe. Hierfür ist Grunderwerb in einem geringen Umfang noch erforderlich.
Der Grunderwerb soll durch Flächentausch bzw. Gestattung erfolgen.
Verknüpfungspunkt 6: Romberg (Anlage 6)
Anbindung an das öffentliche Straßenverkehrsnetz der
Straße Romberg durch den Bau einer längeren Rampe sowie einer kürzeren
steileren Verbindung im Bereich Bahnhof Pattscheid (Hier ergibt sich dann eine
direkte Verbindung zur L291).
Grunderwerb ist im Bereich
der längeren Rampe nicht erforderlich. Im
Bereich der Verbindung durch den Bahnhof ist ein Wegerecht vorhanden.
Verknüpfungspunkt 7: Stadtgrenze (Anlage 7)
Anbindung an die Burscheider
Straße L291 über einen überregionalen Wanderweg in Form einer kurzen Rampe. Der
Abzweig erfolgt vor dem Tunnelbauweg. Ein
Grunderwerb ist nicht erforderlich.
Altlasten
Im Rahmen der Voruntersuchungen wurde durch das Büro
Landplus ein Untersuchung für Schotter und Nebenflächen erstellt. Danach kann
der vorhandene Schotter grundsätzlich zur Errichtung des geplanten Rad- und Fußweges
verwertet werden, und vor Ort verbleiben. Der Schotter ist in die
Zuordnungsklasse Z 1.2 nach LAGA einzustufen.
Im Bereich der freien Strecke sowie der weitgehend
ungenutzten Nebenflächen (Böschungsbereiche, Brachland) wurden gemäß des
vorliegenden Untersuchungsberichts, - mit Ausnahme im Bereich Bahnhof
Pattscheid und einer wilden Müllkippe in Höhe Streckenkilometer 35,0 - keine
besonderen Altlastverdachtsflächen im Stadtgebiet Leverkusen ausgewiesen,
sodass bei der derzeitigen Nutzung kein weiterer Handlungsbedarf gesehen wird.
Da in evtl. kontaminierten Bereichen nach derzeitigem Stand keine Erdmassen
entnommen werden, entfällt auch die Entsorgung.
Ein Verdacht auf das Vorliegen nutzungsbedingter
Verunreinigungen des tieferen Untergrundes bzw. des gewachsenen Bodens besteht
entsprechend im Bereich der freien Strecke und der ungenutzten Nebenflächen
nicht.
In einigen Bereichen ist es vorgesehen, die oberste
Schicht des vorhandenen Aufbaus mit ihren humosen Anteilen seitlich
abzuschieben (ca. 5-10 cm). Anschließend wird der verbleibende Bahnschotter in
eine Tragschicht verarbeitet.
In den Rampenbereichen sind teilweise Auffüllungen und
Abtragungen erforderlich. Nach Möglichkeit wird ein Massenausgleich angestrebt.
Entwässerung
Die Entwässerung des Radweges erfolgt über die
Schulter in die Bankette bzw. unbefestigten Seitenflächen. Die derzeitige
Entwässerungssituation bleibt somit erhalten. Es sind keine baulichen
Entwässerungsanlagen notwendig.
Brückenbauwerke
Die Folgenutzung der Bahntrasse als Rad- und Fußweg
erfordert die Herrichtung der bestehenden Bauwerke. Die Planung und die
Abstimmung zur Ertüchtigung der Brücken erfolgt in Abstimmung zwischen den
zuständigen Fachabteilungen der Stadt und dem Förderverein. Grundsätzlich wurde
jedes Brückenbauwerk hinsichtlich einer Herrichtung begutachtet (neue Geländer,
etc.).
Straßenausstattung
Nach Herstellung der Trasse wird im Rahmen einer
Begehung festgelegt in welchen Abschnitten eine Sicherung des Rad- und Fußweges
durch Absturzsicherungen erforderlich wird. Für den unmittelbaren Bereich der
Bauwerke/ Brücken sind Geländer (Bauweise wie Burscheid und Wermelskirchen,
Ausführung als Stahlpfosten-Holzplanken-Konstruktion) geplant.
Der Förderverein wird im Zusammenhang mit der
Baumaßnahme verschiedene Bereiche mit Sitzbänken und Mülleimern ausstatten
(über Sponsoring). Die Ausstattung ist daher nicht in der Kostenberechnung
erfasst.
Eine Beleuchtung des Streckenabschnittes ist wie bei
der bereits fertiggestellten Balkantrasse nicht geplant.
4.
Kosten und Finanzierung der Baumaßnahme:
Die gesamten
Baukosten belaufen sich gemäß der beiliegenden Kostenberechnung nach AKS (Anlage
9) auf rund 1,872 Mio. Euro.
Kostenträger der
beschriebenen Baumaßnahme sind das Land NRW und der Förderverein Balkantrasse
in Verbindung mit der Stadt Leverkusen.
Zur Finanzierung wurde bei der Bezirksregierung Köln im September 2012 ein Förderantrag gestellt; die beantragte Zuwendung beträgt 1.519.056 Euro. Ein Bescheid liegt noch nicht vor. Im städt. Haushalt stehen Mittel für die Jahre 2013 und 2014 über insgesamt 1.872.000 € zur Verfügung (sh. S. 2)
Darüber hinaus besteht ein Ansatz von 266.000 € für die Brückensanierung Romberg.
Die Kosten für den Rad- und Fußweg lösen keine Beitragspflicht aus.
5. Weiterer Ablauf der Baumaßnahme
Nach Vorlage des Bewilligungsbescheides wird mit den Baumaßnahmen in 2013 begonnen. Der Abschluss aller Maßnahmen ist für 2014 geplant.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
1846/2012
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Syring/ Tiefbau / 406 –
66 66
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Bau eines Rad- und Fußweges auf der ehem. Trasse der Kursbuchstrecke 411
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Finanzstellen: 2000 016501 2010 (Grunderwerb)
6672 120502 1113 (Baukosten)
Mittelveranschlagung: 2013 2014
Grunderwerb: 531.000 € 0 €
Baukosten : 400.000 € 941.000 € (VE 2013)
_______ ________
931.000 € 941.000 € 1.872.000 €
Zuweisungen Land 700.000 € 819.000 €
Anteile Dritter 172.000 € 181.000 € * 1.872.000 €
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
keine
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
*Eigenleistung des Fördervereins durch finanzielle Beteiligung und „Muskelhypothek“.