Betreff
Widmung Stichstraße Weyerweg
Vorlage
1851/2012
Aktenzeichen
660-3371-mr
Art
Beschlussvorlage
Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt, im Stadtteil Lützenkirchen die Stichstraße des Weyerweges gegenüber der Einmündung Auf dem Bruch nach § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW als Gemeinde- / Anliegerstraße zu widmen.
gezeichnet:
Häusler
(i. V. des Oberbürgermeisters)
Begründung:
Die Stichstraße wurde 1990 in den Bebauungsplan 36/III aufgenommen. Sie wurde zwischen 2003 und 2011 neu angelegt.
Sie ist entsprechend dem Bebauungsplan für den öffentlichen Verkehr zu widmen.