Betreff
Widmung Stichstraße Weyerweg
Vorlage
1851/2012
Aktenzeichen
660-3371-mr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt, im Stadtteil Lützenkirchen die Stichstraße des Weyerweges gegenüber der Einmündung Auf dem Bruch nach § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW als Gemeinde- / Anliegerstraße zu widmen.

 

gezeichnet:

Häusler

(i. V. des Oberbürgermeisters)

 

 

Begründung:

 

Die Stichstraße wurde 1990 in den Bebauungsplan 36/III aufgenommen. Sie wurde zwischen 2003 und 2011 neu angelegt.

Sie ist entsprechend dem Bebauungsplan für den öffentlichen Verkehr zu widmen.