Beschlussentwurf:
Die Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Gewerbesteuer in der Stadt Leverkusen wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.
gezeichnet:
Häusler
(gleichzeitig in Vertretung
des Oberbürgermeisters)
Begründung:
Aus Anlass der Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2013 und der Anpassung des Haushaltssanierungsplans 2012-2021 schlägt die Verwaltung vor, den Hebesatz für die Gewerbesteuer wie folgt neu festzusetzen:
Hebesatz
alt Hebesatz
neu
2013 460
% 475 %
Neben den auf der Ausgabenseite erforderlichen Einsparungen ist es gleichermaßen geboten, haushaltswirtschaftliche Verbesserungen auch auf der Einnahmenseite zu erzielen. Die Gewerbesteuer gehört neben dem Anteil an der Lohn- und Einkommensteuer zu den wichtigsten Einnahmequellen der Stadt und dient damit in besonderer Weise der Finanzierung der gemeindlichen Aufgaben.
Vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierung ist eine Erhöhung der Gewerbesteuer unvermeidlich. Mit einer moderaten Steigerung um lediglich 15 Prozentpunkte bewegt sich die Steuererhöhung in einem für die ansässigen Gewerbebetriebe vertretbaren Rahmen. Dabei ist anzumerken, dass im Jahr 2011 von insgesamt ca. 5.600 Gewerbesteuerpflichtigen in Leverkusen ca. 2.800 (50 %) auch tatsächlich Gewerbesteuer zahlten.
Der Gewerbesteuerhebesatz wurde in Leverkusen zuletzt im Jahre 2003 von 450 % auf 460 % erhöht.
Eine Übersicht der Gewerbesteuerhebesätze 2013 der kreisfreien Stärkungspaktkommunen in NRW ist als Anlage 2 beigefügt.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1852/2012
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Miesterfeldt, FB 20, Tel
2160
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Erhöhung der Gewerbesteuer
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Gewerbesteuer 970016050102/1605/401300
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Mehreinnahmen für den städtischen Haushalt ca. 2,3 Mio €.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
2014 und folgende Jahre Mehreinahmen für den städtischen Haushalt zwischen 2,3 Mio € und 3,0 Mio €.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)