Betreff
Forstwirtschaftsplan 2013
Vorlage
1853/2012
Aktenzeichen
322-13-05-13-Ar
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Den im Forstwirtschaftsplan 2013 aufgeführten und von der Unteren Forstbehörde durchzuführenden Arbeiten wird zugestimmt.

 

Die Bezirksvertretungen nehmen den Forstwirtschaftsplan im Zuge der Anhörung zur Kenntnis.

 

gezeichnet:

Stein

 

Begründung:

 

Die Stadt Leverkusen ist Mitglied der Forstbetriebsgemeinschaft Leichlingen / Leverkusen, wirtschaftlicher Verein. Die Bewirtschaftung der im städtischen Eigentum befindlichen Waldbestände wurde durch den Betriebsleitungs- und Beförsterungsvertrag auf das Regionalforstamt Bergisches Land, Untere Forstbehörde, übertragen.

 

Auf der Grundlage des zur Zeit geltenden Forsteinrichtungswerkes (10-jährige forstliche Betriebsplanung) hat die Untere Forstbehörde die 2013 durchzuführenden Bewirtschaftungsmaßnahmen geplant und der Stadt in Form des beigefügten Forstwirtschaftsplanes zur Genehmigung vorgelegt.

 

Weitere Auskünfte und Erläuterungen zu den Einzelmaßnahmen werden auf Wunsch in den Sitzungen durch Herrn Forstamtmann Zimmermann vom Regionalforstamt Bergisches Land erteilt.

 

Nach diesem Bewirtschaftungsplan sind folgende Erträge und Aufwendungen für das Jahr 2013 vorgesehen:

 

Erträge:

Verkaufserlöse                                                                                                          € 4.000

 

Aufwendungen:

Unterhaltungskosten                                                                                     € 33.500

 

Die Steigerung der Ausgaben zum Vorjahr (+3.500 €) ergibt sich zum einen bei den Wegebaumaßnahmen, da zusätzlich Freischneidearbeiten berücksichtigt werden müssen, die in früheren Jahren teilweise durch die TBL erledigt wurden.

 

Außerdem ist der Beitrag zur Forstbetriebsgemeinschaft gestiegen, da die geänderte Entgeltordnung des Landes erhöhte Kosten für den Betriebsleitungs- und Beförsterungsvertrag einfordert.

 

Das Gesamtbudget für den städtischen Wald wird nicht überschritten, da die Mehrausgaben nach den Erfahrungen der letzten Jahre durch Minderausgaben bei der Verkehrssicherungspflicht städtischer Waldränder ausgeglichen werden.

 

Die Einzelaufstellung der Ausgaben sowie die Hiebsorte und einzelne Kulturmaßnahmen sind in der Anlage aufgeführt.

 

Ab 2013 wird bei Ausstellung der Holz-Sammelscheine aus Gründen des Naturschutzes folgende Beschränkung aufgenommen: „Einschlag von stehendem Holz nur bis zum 28.Februar, Aufarbeitung und Abtransport nur bis zum 31. März erlaubt.“

 

Das schriftliche Einverständnis der Verwaltung zum Forstwirtschaftsplan 2013 wird nach entsprechender Beschlussfassung durch den Ausschuss für Bürger und Umwelt erklärt. Der Beirat für Natur und Landschaft diskutiert die vorliegende Planung in der Sitzung am 06.11.12.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1853/2012

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner Frau Arand / Fachbereich Umwelt/ Telefon: 3240 /

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Pflichtaufgabe § 35 Landesforstgesetz NRW

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Finanzstelle 3200 1405 0101 / 140501/ 1405

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

33.500 €

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

33.500 €

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)