Beschlussentwurf:
1. Die Trägerschaft für die von der Wohnungsgesellschaft Leverkusen GmbH (WGL) im Rahmen der 2. Tranche neu errichteten Tageseinrichtungen für Kinder wird wie folgt vorgesehen:
Tageseinrichtung für Kinder Träger _________________
Am Steinberg Caritasverband Leverkusen e. V.
Borkumstraße 3 Stadt Leverkusen
Burgweg Kirchlicher Verbund zum Betrieb evangelischer Tageseinrichtungen und Familienzentren im Kirchenkreis Leverkusen
Feldsiefer Weg Stadt Leverkusen
Kerschensteinerstraße Stadt Leverkusen
Kolberger Straße AWO Kita gGmbH Leverkusen
2. Die Überlassung der Tageseinrichtungen für Kinder an freie Träger erfolgt auf der Grundlage der Betriebskostenförderung nach den Vorschriften des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz).
3. Der von den freien Trägern nach dem Kinderbildungsgesetz zu tragende Trägeranteil wird von der Stadt Leverkusen übernommen, die insoweit eine 100%ige Finanzierung gewährleistet.
4. Den freien Trägern wird bei entsprechender Forderung eine Verwaltungskostenpauschale oder ähnliches in Höhe von max. 3 % der Betriebskosten der neuen Tageseinrichtungen für Kinder gewährt.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den freien Trägern die notwendigen vertraglichen Vereinbarungen zu treffen.
gezeichnet:
Häusler Adomat
(zugleich i. V. des Oberbürgermeisters)
Begründung:
Im Rahmen der bisherigen
Erörterungen zum u3-Ausbau in Leverkusen ist verschiedentlich angesprochen
worden, dass die Trägerschaft von neu errichteten Tageseinrichtungen für Kinder
auch von freien Trägern übernommen werden könnte. Erste generelle Gespräche sind
diesbezüglich geführt worden, erste Rückmeldungen liegen vor. Weitergehende
Erörterungen sind vor dem Hintergrund der seinerzeit noch nicht gegebenen
Entscheidungen/Klarheit zur Finanzierung und den Standorten im Einzelnen noch
nicht erfolgt. Mit der Vorlage Nr. 1615/2012 hat der Rat in seiner Sitzung am
14.05.12 beschlossen, dass die Wohnungsgesellschaft Leverkusen GmbH (WGL) im
Rahmen eines ÖPP-/PPP-Projektes die folgenden sieben Tageseinrichtungen für
Kinder für die Stadt Leverkusen baut:
Am Steinberg (8
Gruppen, 64 u3-Plätze, 56 ü3-Plätze)
Borkumstraße 3 (6
Gruppen, 48 u3-Plätze, 42 ü3-Plätze)
Burgweg (4 Gruppen,
32 u3-Plätze, 28 ü3-Plätze)
Feldsiefer Weg (4
Gruppen, 32 u3-Plätze, 28 ü3-Plätze)
Kerschensteinerstraße
(6 Gruppen, 48 u3-Plätze, 42 ü3-Plätze)
Kolberger Straße (4
Gruppen, 32 u3-Plätze, 28 ü3-Plätze)
Kreuzhof (6
Gruppen, 48 u3-Plätze, 42 ü3-Plätze).
Auf dieser
konkreten Grundlage ist mit Schreiben vom 12.07.12 mit den Trägern bzw.
Trägervertretern erneut Kontakt aufgenommen worden, um die Frage der Übernahme
der Trägerschaft einer/mehrerer der vorstehenden Tageseinrichtungen für Kinder
und die erwarteten Konditionen abzuklären. Zweckmäßiger Weise ist für die
Zuschrift auf den Adressatenkreis der Teilnehmer/innen der Arbeitsgemeinschaft
nach § 78 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII, Tageseinrichtungen für Kinder zurückgegriffen
worden.
Zwischenzeitlich
hat sich von der Sachgrundlage her eine Veränderung dergestalt ergeben, dass
aktuell der Standort Kreuzhof aufgrund der Seveso II-Problematik nicht
umgesetzt werden kann, so dass es bei sechs neuen Tageseinrichtungen für Kinder
verbleibt.
Zum erbetenen
Rückmeldetermin 10.08.12 sind folgende Rückmeldungen erfolgt:
a) Caritasverband
Leverkusen e. V. (Schreiben vom 16.07.12)
Es besteht Interesse an der Übernahme der Trägerschaft für die neue
Tageseinrichtung für Kinder Am Steinberg.
Erwartet wird eine 100%ige Förderung bzw. die Übernahme des
Trägeranteils durch die Stadt Leverkusen. Weiterhin wird eine Beteiligung an
den zusätzlichen Gemein- und Verwaltungskosten durch die Stadt Leverkusen
angestrebt, ohne konkrete Bezifferung der Höhe.
b) PariSozial Bergisches Land gGmbH, 51465
Bergisch Gladbach (Schreiben vom 26.07.12)
Es besteht Interesse an der Übernahme der Trägerschaft für eine der
neuen viergruppigen Tageseinrichtungen für Kinder (Red. Anmerkung: Burgweg,
Feldsiefer Weg, Kolberger Straße).
Erwartet wird eine 100%ige Förderung bzw. die Übernahme des
Trägeranteils durch die Stadt Leverkusen, sowie die Beteiligung der Stadt an
den Kosten der Einrichtung Erstausstattung.
c) Kirchlicher Verbund zum Betrieb
evangelischer Tageseinrichtungen und Familienzentren im Kirchenkreis Leverkusen
(Schreiben vom 06.08.12)
Es
besteht Interesse an der Übernahme der Trägerschaft für bis zu zwei der neuen Tageseinrichtungen
für Kinder. In Frage kommen dabei aus dortiger Sicht die Tageseinrichtung für
Kinder Burgweg und ggf. eine weitere Einrichtung, z. B. Am Steinberg. Nicht in
Frage kommen aktuell die Tageseinrichtungen für Kinder Feldsiefer Weg und
Kolberger Straße.
Erwartet
wird eine 100 %ige Förderung bzw. die Übernahme des Trägeranteils durch die
Stadt Leverkusen, sowie die Übernahme eines Verwaltungskostenanteils durch die
Stadt, ohne konkrete Bezifferung der Höhe.
d) AWO Kita gGmbH Leverkusen (Schreiben vom
07.08.12)
Es
besteht Interesse an der Übernahme der Trägerschaft der Tageseinrichtung für
Kinder Kolberger Straße oder Feldsiefer Weg.
Erwartet
wird eine 100%ige Förderung bzw. die Übernahme des Trägeranteils durch die
Stadt Leverkusen, sowie die Gewährung einer Verwaltungskostenpauschale in Höhe
von 3 % der Betriebskosten durch die Stadt Leverkusen.
e) FRÖBEL
Köln gGmbH, 50668 Köln (Schreiben vom 08.08.12)
Es
besteht Interesse an der Übernahme der Trägerschaft für jede der neuen Tageseinrichtungen
für Kinder.
Erwartet
wird die Übernahme des hälftigen Trägeranteils durch die Stadt Leverkusen (4,5
% der Betriebskosten), sowie eine Unterstützung durch die Stadt bei der
Ausstattung des Betreuungsbereiches für Kinder unter 3 Jahren und bei
entsprechenden Anträgen auf mögliche Fördermittel des Landes oder Bundes.
f) DRK
Kreisverband Leverkusen e. V. (Mail vom 08.08.12)
Mitteilung,
dass bedingt durch Urlaubszeit und andere Termine erst Ende September 2012 eine
Rückmeldung hinsichtlich einer möglichen Trägerschaft gegeben werden kann.
Am
25.09.12 ist diesbezüglich noch einmal telefonisch mit dem DRK Kontakt
aufgenommen worden. Die daran anschließende, am 04.10.12 eingegangene
Rückschrift führt aus, dass generell eine Übernahme einer zusätzlichen
Kindertageseinrichtung vorstellbar ist, wenn neben den KiBiz-Pauschalen der
sogenannte Trägeranteil übernommen wird, zuzüglich einer
Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 5 % seitens der Stadt Leverkusen.
Hinsichtlich eines konkreten Standortes soll bis Ende Oktober eine Mitteilung folgen.
Allerdings wird darauf hingewiesen, dass das Betreiben einer weiteren
Kindertageseinrichtung nur erfolgen kann, wenn das entsprechende Personal auch
gefunden wird.
Aus Sicht der
Verwaltung war bisher bei den Erörterungen im Rat der Stadt Leverkusen und
seinen Gremien die Tendenz gegeben, freien Trägern die Trägerschaft über die
neuen Tageseinrichtungen für Kinder teilweise zu übertragen, allerdings sollte
es sich nach hiesiger Auffassung, und so sind bisher auch die verschiedenen
Äußerungen aus dem politischen Raum interpretiert worden, um örtliche Träger
handeln. Auswärtige gGmbH sollten aus Sicht der Verwaltung keine
Berücksichtigung finden.
Die örtlichen
Freien Träger sind zur Übernahme der Trägerschaft nur bereit, wenn eine 100%ige
Finanzierung erfolgt, d. h. der Trägeranteil durch die Stadt Leverkusen
übernommen, sowie des Weiteren eine Verwaltungskostenpauschale o. ä., teilweise
noch in nicht bestimmter Höhe, gewährt wird. Mit Blick auf bisherige anderweitige
Regelungen sollte aus Sicht der Verwaltung, so denn überhaupt, eine
Verwaltungskostenpauschale max. in Höhe von 3 % der Gesamtbetriebskosten
gewährt werden.
Finanziell
betrachtet ist aufgrund der gegebenen Landesförderung, die je nach Trägerschaft
in unterschiedlicher prozentualer Höhe zu den Gesamtbetriebskosten erfolgt,
selbst bei einer 100%igen Finanzierung einer Tageseinrichtung für Kinder, d. h.
der Übernahme des Trägeranteils, und der Gewährung einer 3%igen
Verwaltungskostenpauschale durch die Stadt Leverkusen bei einer Trägerschaft
durch einen freien Träger ein insgesamt positives finanzielles Ergebnis für den
städtischen Etat gegeben. Das Ergebnis im Einzelfall ist dabei aktuell nicht
darstellbar, da es aufgrund der Finanzierungsstruktur abhängig ist vom
vorgehaltenen Betreuungsangebot, sowohl von den Gruppenformen, als auch den
Betreuungszeiten her. Die entsprechenden Festlegungen werden erst jeweils mit
der Jugendhilfeplanung und der bis zum 15.03. eines jeden Jahres notwendigen
verbindlichen Meldung für das kommende Kindergartenjahr an den
Landschaftsverband Rheinland, Landesjugendamt getroffen. Beispielhaft ist eine
Berechnung für eine neue Tageseinrichtung für Kinder mit angenommenen
Gruppenformen und Betreuungszeiten erfolgt und als Anlage 1 beigefügt.
Dem positiven
finanziellen Ergebnis steht dabei entgegen, dass hinsichtlich der Belegung der
vorgehaltenen Plätze im Hinblick auf die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf
einen Betreuungsplatz in einer Tageseinrichtung für Kinder, der sich ausschließlich
gegen die Stadt Leverkusen richtet, eine nicht so unmittelbare
Steuerungs-/Zugriffsmöglichkeit gegeben ist, wie bei einer Tageseinrichtung für
Kinder in städtischer Trägerschaft. Selbst bei einer anzustrebenden
diesbezüglichen vertraglichen Regelung ist letztendlich die Trägerautonomie
unveränderbarer Fakt.
Auf der Grundlage
der vorstehenden Ausführungen würde sich folgendes Szenario für die neuen
Tageseinrichtungen für Kinder ergeben:
Am Steinberg
(8 Gruppen, 64
u3-Plätze, 56 ü3-Plätze)
Träger:
Caritasverband Leverkusen e. V.
Die evtl.
angestrebte Trägerschaft durch den Kirchlichen Verbund zum Betrieb
evangelischer Tageseinrichtungen und Familienzentren im Kirchenkreis Leverkusen
findet keine Umsetzung.
Borkumstraße 3
(6 Gruppen, 48
u3-Plätze, 42 ü3-Plätze)
Träger: Stadt
Leverkusen
Burgweg
(4 Gruppen, 32
u3-Plätze, 28 ü3-Plätze)
Träger: Kirchlicher
Verbund zum Betrieb evangelischer Tageseinrichtungen und Familienzentren im
Kirchenkreis Leverkusen
Feldsiefer Weg
(4 Gruppen, 32
u3-Plätze, 28 ü3-Plätze)
Träger: Stadt
Leverkusen
Die alternativ zur
Tageseinrichtung für Kinder Kolberger Str. angestrebte Trägerschaft durch die
AWO Kita gGmbH Leverkusen findet keine Umsetzung.
Kerschensteinerstraße
(6 Gruppen, 48
u3-Plätze, 42 ü3-Plätze)
Träger: Stadt
Leverkusen
Kolberger Straße
(4 Gruppen, 32
u3-Plätze, 28 ü3-Plätze)
Träger: AWO Kita
gGmbH Leverkusen
Die
Trägerschaftsanfrage der PariSozial Bergisches Land gGmbH, 51465
Bergisch-Gladbach, und der FRÖBEL Köln gGmbH, 50668 Köln, finden keine
Berücksichtigung.
Hinsichtlich einer
evtl. Trägerschaft des DRK Kreisverbandes Leverkusen e. V. wird die von dort bis
Ende Oktober 2012 avisierte konkretisierende Mitteilung bei Vorliegen in die
Beratungen eingebracht.
Der Beschlussentwurf
sieht eine Beteiligung der Bezirksregierung Köln als Aufsichtsbehörde im
Hinblick auf die Gewährung der freiwilligen Leistungen (Übernahme des
Trägeranteils, Verwaltungskostenpauschale) nicht vor, da die Verwaltung davon
ausgeht, dass die Genehmigung des Haushaltssanierungsplanes erfolgt und
dementsprechend in diesem Einzelfall keine Beteiligung der Bezirksregierung
Köln mehr erforderlich ist.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1854/2012
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Wolfgang Mark, 51,
02171/406-5110
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Übertragung der Trägerschaft neuer Tageseinrichtungen für Kinder an freie Träger, verbunden mit einer Vollfinanzierung und der Gewährung einer 3%igen Verwaltungskostenpauschale.
Die Übernahme des Trägeranteils und die Verwaltungskostenpauschale ist formal eine freiwillige Leistung. Trotz Gewährung ist für die Stadt Leverkusen aufgrund der unterschiedlichen Höhe der Landesförderung jedoch keine Haushaltsmehrbelastung gegenüber einer eigenen Trägerschaft gegeben, die im Hinblick auf die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Alter von unter 3 Jahren eine Pflichtaufgabe ist.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Produkt 060502, Produktgruppe 0605.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Die konkrete Höhe der Aufwendungen ist abhängig vom Betreuungsangebot, das im Rahmen der jährlichen Jugendhilfeplanung mit der verbindlichen Meldung an den Landschaftsverband Rheinland, Landesjugendamt zum 15.03. jeden Jahres für das ab dem 01.08. beginnende nachfolgende Kindergartenjahr neu festgelegt wird.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
s. B.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
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