Betreff
Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
- Sport-Marketing GmbH (SPM)
- Liquidation der Gesellschaft
Vorlage
1855/2012
Aktenzeichen
kos
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt gem. § 113 Abs. 1 GO NRW den von ihm bestellten Vertretern in der Gesellschafterversammlung der SPM Weisung, einer Vorlage zuzustimmen, dass die Gesellschaft zum 31.12.2012, 24:00 Uhr, aufgelöst wird und damit in das Liquidationsstadium eintritt.

 

gezeichnet:

Häusler                                                                     Adomat

(gleichzeitig in Vertretung

des Oberbürgermeisters)

 

 

Begründung:

 

Die Sport-Marketing GmbH (SPM) wurde zum 22.06.1995 zeitgleich mit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Sportpark Leverkusen (SPL) gegründet und in das Handelsregister aufgenommen. Aufgabe und Ziel der SPM sollte es sein, den Betriebszweck des SPL durch die Übernahme von Marketing und Betreiberaufgaben zu fördern.

 

100 %iger Gesellschafter ist der SPL mit einem Eigenanteil von 25.564,59 €. Die SPM hat bis zum heutigen Zeitpunkt ihre aktive Arbeit nicht aufgenommen.

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat mit Vorlage Nr. 0192/2009 der Verwaltung einen Prüfauftrag zur Liquidation der SPM erteilt. Zur Prüfung des Ratsauftrages ist eine

Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitarbeitern der Verwaltung, gebildet worden.

 

Nach Abschluss der Überprüfung kommt die Arbeitsgruppe zum Ergebnis, dass die SPM heute entbehrlich geworden ist und damit aus Sicht der Verwaltung ihre Daseinsberechtigung verloren hat. Auch ist eine Ausgliederung des SPL bzw. von Teilbetrieben des SPL in die SPM heute nicht mehr umsetzbar, da dies an sehr viele Bedingungen geknüpft ist und sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen seit Gründung der GmbH grundlegend verändert haben. Die Arbeitsgruppe empfiehlt daher, die SPM zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu liquidieren.

 

Nach § 13 des Gesellschaftsvertrages erfolgt die Liquidation durch den Geschäftsführer, sofern diese nicht durch Beschluss der Gesellschafterversammlung einer anderen Person übertragen wird.

 

Während der Liquidationsphase behält die Gesellschafterversammlung – unter Beachtung der Vorschriften über die Liquidation der Gesellschaft – ihre Funktion.

 

Die endgültige Löschung der SPM wird nach der Verständigung mit Schuldnern und Gläubigern über Forderungen und Verbindlichkeiten schnellstmöglich erfolgen.

 

Die vorhandenen Finanzmittel der SPM dienen der Begleichung der bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber dem SPL und der im Liquidationszeitraum 2012ff noch entstehenden Verbindlichkeiten. Ein eventuell darüber hinaus bestehender Finanzmittelbestand wird an den SPL ausgezahlt.

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.  1855/2012

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Kostka, SPL, 0214-8684013

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

 

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

-

 

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

-       siehe Vorlage

 

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Keine

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Keine