Betreff
Verkehrsführung Clemens-Winkler-Straße
Vorlage
1866/2012
Aktenzeichen
20-01-lou
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Die Verkehrsführung auf der Clemens-Winkler-Straße wird gemäß Variante 2
    erprobungshalber für 12 Monate geändert.

 

2. Danach wir auf der Basis des von der Verwaltung vorzulegenden

    Erfahrungsberichts eine abschließende Entscheidung zur zukünftigen

    Verkehrsführung getroffen.

 

gezeichnet:

Stein

 

 

Begründung:

 

1. Sachverhalt

 

Die Clemens-Winkler-Str. befindet sich im Parkraumbewirtschaftungsgebiet Wiesdorf und ist als reine Bewohnerstraße ausgeschildert. Die Häuser Nr. 26 – 44 / 31 – 49 sind derzeit mit Kraftfahrzeugen nur über die Dhünnstr. zu erreichen. Eine weitere Zufahrtsmöglichkeit über die Van’t-Hoff-Str. ist dauerhaft abgepollert, um hier Durchgangsverkehre zu unterbinden. Das Parken ist hier nur für Bewohner erlaubt.

 

Aufgrund der Beschwerde eines Anwohners konnte festgestellt werden, dass insbesondere abends (vor allem an Wochenenden sowie am vergünstigten Kinotag) oder bei innerstädtischen Großveranstaltungen (z. B. Weihnachtsmarkt, verkaufsoffene Sonntage, Stadtteilfeste) Kraftfahrzeuge in das Teilstück der Straße zwischen der Dhünnstr. und Van’t-Hoff-Str. einfahren, um hier verbotswidrig zu parken. Oftmals finden die Bewohner dann kaum oder keine Parkmöglichkeiten in ihrem eigenen Quartier vor.

 

2. Lösung

 

Die 39 betroffenen Haushalte in diesem Teilabschnitt der Clemens-Winkler-Str. wurden vom FB Straßenverkehr im Zeitraum von Mitte Juli bis Ende August 2012 zu ihrer Meinung bzgl. den 3 nachfolgend denkbaren Varianten einer zukünftigen Verkehrsführung befragt.

26 Haushalte (ca. 67 %) haben sich an der Umfrage beteiligt.

 

Variante 1:

Die heutige Verkehrsführung wird beibehalten.

 

Umfrageergebnis: 7 Haushalte (ca. 18 %) sprachen sich für eine unveränderte Verkehrsführung aus.

 

Variante 2:

Die Clemens-Winkler-Str. ab Dhünnstr. wird künftig durch herausnehmbare Poller dauerhaft gesperrt. Lediglich die Feuerwehr / Rettungsdienste haben im Einsatzfall die Möglichkeit, den Bereich zu passieren. Die Abpollerung an der Van’t-Hoff-Str. wird entfernt. Die Bewohner erreichen ihr Quartier dann nur noch über die Van’t-Hoff-Str. Die Zufahrt ist auch für Müllfahrzeuge bzw. entsprechend große andere LKW auf diesem Weg möglich.

 

Umfrageergebnis: 15 Haushalte (ca. 39 %) sprachen sich für diese Variante aus.

4 Haushalte bevorzugen eine dauerhafte Änderung,

2 Haushalte plädieren für eine 6-monatige Probephase,

9 Haushalte plädieren für eine 12-monatige Probehase.

 

Variante 3:

Die Verkehrsführung gem. Variante 2 erfolgt nur bei Großveranstaltungen in der Innenstadt von Freitagmittag bis Montagvormittag, z. B. in der verkaufsintensiven Advents- bzw. Vorweihnachtszeit bis Neujahr, an verkaufsoffenen Sonntagen, bei Stadtteilfesten etc. Im Einzelfall können auch spontane Sperrungen unter der Woche erfolgen, z. B. an verkaufsintensiven Vorweihnachtstagen.

 

Umfrageergebnis: 4 Haushalte (ca. 10 %) sprachen sich für diese Variante aus.

 

Die Verwaltung empfiehlt eine Änderung der Verkehrsführung aufgrund des Umfrageergebnisses gem. Variante 2. Die Probephase sollte 12 Monate betragen, um so die Auswirkungen während aller Veranstaltungen und Wetterlagen feststellen zu können.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1866/2012 Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Louis / 36 / 36 80.

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.).

 

Die Kosten bei Variante 2, z. B. für Umbeschilderungsmaßnahmen, das Setzen neuer Bodenhülsen inkl. Klapp-Poller in der Clemens-Winkler-Str. bzw. die Entfernung vorhandener Poller in der Van’t-Hoff-Str., belaufen sich voraussichtlich auf ca. 2.500 €. Mögliche Folgekosten in Höhe von ca. 500,00 € würden im Rahmen eines entsprechenden Rückbaus für den Fall verursacht, dass sich diese Verkehrsführung letztlich als nicht sinnvoll erweisen sollte.

 

Die Kosten bei Variante 3 für entsprechende Personaleinsätze belaufen sich zusätzlich zu den Kosten für Variante 2 (jedoch ohne Folgekosten) pro Absperrmaßnahme auf ca. 250,00 €. Bei mind. 12 Sperrmaßnahmen pro Jahr betragen die Gesamtkosten hierfür pro Jahr nochmals ca. 3.000,00 €.

 

Die Umsetzung der Maßnahme gem. Variante 2 oder 3 steht unter dem Vorbehalt der Finanzmittelfreigabe durch die Bezirksregierung Köln gem. § 82 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Lediglich die anfallenden Kosten für o. g. temporäre Sperrmaßnahmen bei Variante 3 würden haushaltsrechtlich als „konsumtive“ Ausgaben gelten, die aus dem laufenden Haushalt finanzierbar wären.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Kostenstelle / Innenauftrag 36000230012005, Sachkonto 782700

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

dto.

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

dto.

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

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