Beschlussentwurf:
1. Die Verkehrsführung auf der
Clemens-Winkler-Straße wird gemäß Variante 2
erprobungshalber für 12 Monate geändert.
2. Danach wir auf
der Basis des von der Verwaltung vorzulegenden
Erfahrungsberichts eine abschließende Entscheidung
zur zukünftigen
Verkehrsführung getroffen.
gezeichnet:
Stein
Begründung:
1. Sachverhalt
Die
Clemens-Winkler-Str. befindet sich im Parkraumbewirtschaftungsgebiet Wiesdorf
und ist als reine Bewohnerstraße ausgeschildert. Die Häuser Nr. 26 – 44 / 31 –
49 sind derzeit mit Kraftfahrzeugen nur über die Dhünnstr. zu erreichen. Eine
weitere Zufahrtsmöglichkeit über die Van’t-Hoff-Str. ist dauerhaft abgepollert,
um hier Durchgangsverkehre zu unterbinden. Das Parken ist hier nur für Bewohner
erlaubt.
Aufgrund der
Beschwerde eines Anwohners konnte festgestellt werden, dass insbesondere abends
(vor allem an Wochenenden sowie am vergünstigten Kinotag) oder bei
innerstädtischen Großveranstaltungen (z. B. Weihnachtsmarkt, verkaufsoffene
Sonntage, Stadtteilfeste) Kraftfahrzeuge in das Teilstück der Straße zwischen
der Dhünnstr. und Van’t-Hoff-Str. einfahren, um hier verbotswidrig zu parken.
Oftmals finden die Bewohner dann kaum oder keine Parkmöglichkeiten in ihrem
eigenen Quartier vor.
2. Lösung
Die 39 betroffenen Haushalte in diesem
Teilabschnitt der Clemens-Winkler-Str. wurden vom FB Straßenverkehr im Zeitraum
von Mitte Juli bis Ende August 2012 zu ihrer Meinung bzgl. den 3 nachfolgend
denkbaren Varianten einer zukünftigen Verkehrsführung befragt.
26 Haushalte (ca. 67 %) haben
sich an der Umfrage beteiligt.
Variante 1:
Die heutige
Verkehrsführung wird beibehalten.
Umfrageergebnis: 7 Haushalte (ca. 18 %) sprachen sich für eine unveränderte Verkehrsführung aus.
Variante 2:
Die
Clemens-Winkler-Str. ab Dhünnstr. wird künftig durch herausnehmbare Poller
dauerhaft gesperrt. Lediglich die Feuerwehr / Rettungsdienste haben im
Einsatzfall die Möglichkeit, den Bereich zu passieren. Die Abpollerung an der
Van’t-Hoff-Str. wird entfernt. Die Bewohner erreichen ihr Quartier dann nur
noch über die Van’t-Hoff-Str. Die Zufahrt ist auch für Müllfahrzeuge bzw.
entsprechend große andere LKW auf diesem Weg möglich.
Umfrageergebnis: 15 Haushalte (ca. 39 %) sprachen sich für diese Variante aus.
4 Haushalte
bevorzugen eine dauerhafte Änderung,
2 Haushalte
plädieren für eine 6-monatige Probephase,
9 Haushalte
plädieren für eine 12-monatige Probehase.
Variante 3:
Die Verkehrsführung
gem. Variante 2 erfolgt nur bei Großveranstaltungen in der Innenstadt
von Freitagmittag bis Montagvormittag, z. B. in der verkaufsintensiven Advents-
bzw. Vorweihnachtszeit bis Neujahr, an verkaufsoffenen Sonntagen, bei
Stadtteilfesten etc. Im Einzelfall können auch spontane Sperrungen unter der
Woche erfolgen, z. B. an verkaufsintensiven Vorweihnachtstagen.
Umfrageergebnis: 4 Haushalte (ca. 10 %) sprachen sich für diese Variante aus.
Die Verwaltung
empfiehlt eine Änderung der Verkehrsführung aufgrund des Umfrageergebnisses
gem. Variante 2. Die Probephase sollte 12 Monate betragen, um so die
Auswirkungen während aller Veranstaltungen und Wetterlagen feststellen zu
können.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
1866/2012 Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Louis / 36 / 36 80.
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.).
Die Kosten bei Variante 2, z. B. für Umbeschilderungsmaßnahmen,
das Setzen neuer Bodenhülsen inkl. Klapp-Poller in der Clemens-Winkler-Str.
bzw. die Entfernung vorhandener Poller in der Van’t-Hoff-Str., belaufen sich
voraussichtlich auf ca. 2.500 €.
Mögliche Folgekosten in Höhe von ca. 500,00
€ würden im Rahmen eines entsprechenden Rückbaus für den Fall verursacht,
dass sich diese Verkehrsführung letztlich als nicht sinnvoll erweisen sollte.
Die Kosten bei Variante 3 für entsprechende Personaleinsätze
belaufen sich zusätzlich zu den Kosten für Variante 2 (jedoch ohne Folgekosten)
pro Absperrmaßnahme auf ca. 250,00 €. Bei mind. 12 Sperrmaßnahmen
pro Jahr betragen die Gesamtkosten hierfür pro Jahr nochmals ca. 3.000,00 €.
Die Umsetzung der Maßnahme gem. Variante 2 oder 3 steht unter dem
Vorbehalt der Finanzmittelfreigabe durch die Bezirksregierung Köln gem. § 82
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Lediglich die
anfallenden Kosten für o. g. temporäre Sperrmaßnahmen bei Variante 3 würden
haushaltsrechtlich als „konsumtive“ Ausgaben gelten, die aus dem laufenden
Haushalt finanzierbar wären.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Kostenstelle / Innenauftrag 36000230012005, Sachkonto 782700
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
dto.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
dto.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
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