Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I stimmt der Fällung der
Rosskastanie in dem Park vor der Doktorsburg zu.
gezeichnet:
Stein
Begründung:
Die Kastanie steht
neben einem Gehweg in der Parkanlage. Ihre Nebenkrone, die nicht in den
Kronenverband integriert ist, überragt diesen. Der Baum weist Totholz auf, die
Vitalität schätzt der Gutachter als befriedigend ein. Die erheblichen Schäden
durch Pilzbefall (Riesensporling) am Stamm und Stammfuß ohne Anzeichen von
Kompensationswachstum weisen auf eine Gefährdung der Standsicherheit hin.
Deshalb wurde ein
externer Gutachter mit der Prüfung der Standsicherheit beauftragt.
Der Gutachter kam zu
dem Ergebnis, dass die Standsicherheit erheblich gemindert und keine
ausreichenden Sicherheitsreserven vorhanden sind. (s. Anlage 1).
Um dieser Gefährdung
zu begegnen, müsste die Baumkrone extrem zurückgeschnitten werden.
Der starke Kronenrückschnitt würde dem Baum
jedoch viel zum Leben notwendige Assimilationsfläche nehmen und ihn dadurch in
seiner weiteren Entwicklung stark hemmen. Außerdem beschleunigt der Rückschnitt
den Holzabbau sowie die weitere Pilzentwicklung.
Der Baum steht nach dem Rückschnitt nur noch
als Fragment da. Dies ist vor allem in Anbetracht des exponierten Standortes im
Park gegenüber der denkmalgeschützten Doktorsburg nicht akzeptabel.
Zudem wird die Kastanie damit ein
„Dauerpflegefall“ mit sehr begrenzter Lebenserwartung (wenige Jahre). Die frühere
denkmalwürdige Vitalität und Schönheit ist nicht mehr zu erreichen. Der Baum
muss außer der Reihe teuer begutachtet, gepflegt und eingehender untersucht
werden. Das vorliegende Gutachten hat rd.1250 € gekostet.
Unter Berücksichtigung der Folgen eines
denkbaren Rückschnittes für die Baumgesundheit, die optische Wirkung an dem
exponierten Standort, der gebotenen Wirtschaftlichkeit und der begrenzten
Lebenserwartung schlägt die Verwaltung die Fällung vor.
Da vor einigen Jahren in unmittelbarer Nähe eine
neue Kastanie gepflanzt wurde, die die gestalterische Funktion dieses Baumes
übernimmt, ist eine Nachpflanzung nicht vorgesehen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
1867/2012
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner Herr Hammer/ Fachbereich Stadtgrün/ Telefon: 406 6730…
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Die Fällung erfolgt im Rahmen der Unterhaltungsarbeiten des FB Stadtgrün
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten, Abschreibungen,
Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)