Betreff
Fällung Rosskastanie (ND 2.3-66) vor der Doktorsburg
Vorlage
1867/2012
Aktenzeichen
322-13-12-5-Ar
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I stimmt der Fällung der Rosskastanie in dem Park vor der Doktorsburg zu.

 

gezeichnet:

Stein

 

Begründung:

 

Die Kastanie steht neben einem Gehweg in der Parkanlage. Ihre Nebenkrone, die nicht in den Kronenverband integriert ist, überragt diesen. Der Baum weist Totholz auf, die Vitalität schätzt der Gutachter als befriedigend ein. Die erheblichen Schäden durch Pilzbefall (Riesensporling) am Stamm und Stammfuß ohne Anzeichen von Kompensationswachstum weisen auf eine Gefährdung der Standsicherheit hin.

Deshalb wurde ein externer Gutachter mit der Prüfung der Standsicherheit beauftragt.

Der Gutachter kam zu dem Ergebnis, dass die Standsicherheit erheblich gemindert und keine ausreichenden Sicherheitsreserven vorhanden sind. (s. Anlage 1).

Um dieser Gefährdung zu begegnen, müsste die Baumkrone extrem zurückgeschnitten werden.

 

Der starke Kronenrückschnitt würde dem Baum jedoch viel zum Leben notwendige Assimilationsfläche nehmen und ihn dadurch in seiner weiteren Entwicklung stark hemmen. Außerdem beschleunigt der Rückschnitt den Holzabbau sowie die weitere Pilzentwicklung.

Der Baum steht nach dem Rückschnitt nur noch als Fragment da. Dies ist vor allem in Anbetracht des exponierten Standortes im Park gegenüber der denkmalgeschützten Doktorsburg nicht akzeptabel.

 

Zudem wird die Kastanie damit ein „Dauerpflegefall“ mit sehr begrenzter Lebenserwartung (wenige Jahre). Die frühere denkmalwürdige Vitalität und Schönheit ist nicht mehr zu erreichen. Der Baum muss außer der Reihe teuer begutachtet, gepflegt und eingehender untersucht werden. Das vorliegende Gutachten hat rd.1250 € gekostet.

 

Unter Berücksichtigung der Folgen eines denkbaren Rückschnittes für die Baumgesundheit, die optische Wirkung an dem exponierten Standort, der gebotenen Wirtschaftlichkeit und der begrenzten Lebenserwartung schlägt die Verwaltung die Fällung vor.

 

Da vor einigen Jahren in unmittelbarer Nähe eine neue Kastanie gepflanzt wurde, die die gestalterische Funktion dieses Baumes übernimmt, ist eine Nachpflanzung nicht vorgesehen.

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1867/2012

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner Herr Hammer/ Fachbereich Stadtgrün/ Telefon: 406 6730…

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Die Fällung erfolgt im Rahmen der Unterhaltungsarbeiten des FB Stadtgrün

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)