Betreff
Kooperation mit dem MRE Netzwerk Rhein Ruhr
Vorlage
1870/2012
Aktenzeichen
Vt
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren stimmt dem Abschluss des als Anlage beigefügten Dienstleistungsvertrages zwischen der Stadt Leverkusen und dem Universitätsklinikum Bonn zu.

 

gezeichnet:

Stein

 

Begründung:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 28.4.2008 die Verwaltung beauftragt, das Problem der MRSA Bakterien mit den Leverkusener Krankenhäusern zu erörtern und über die Ergebnisse im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren zu berichten.

 

Im Oktober 2011 wurde der aktuelle Stand über z.d.A. Rat mitgeteilt.

 

In Nordrhein-Westfalen wurde inzwischen das MRE-Netzwerk Nordwest gegründet. Zu seinen Aufgaben gehört der Aufbau von 7 Sektoren übergreifenden Regionalen Modellnetzwerken in NRW und Niedersachsen. Das Regionale Netzwerk Rheinland hat den Schwerpunkt in der ambulanten und stationären Pflege.

 

Zuständig ist das Institut für Hygiene und Öffentliche Gesundheit der Unikliniken Bonn. 2010 wurde unter dessen Federführung ein Bundesländer übergreifendes Netzwerk, das „mre-netz regio rhein-ahr“ gegründet. Mitglieder sind neben dem Universitätsklinikum Bonn der Rhein-Sieg-Kreis, der Oberbergische Kreis, der Rhein-Erft-Kreis, der Rheinisch-Bergische Kreis, die Bundesstadt Bonn, die Stadt Köln sowie aus Rheinland-Pfalz der Kreis Ahrweiler.

 

Das Ziel ist eine Kooperation zum Zwecke des Informationsaustausches über Infektionshygienische Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle multiresistenter Erreger in Gesundheits- und Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne des vorbeugenden Gesundheitsschutzes für die Bevölkerung. Der Informationsaustausch dient u. a. der Vereinheitlichung bzw. Harmonisierung von infektionshygienischen Vorgehensweisen mit dem entsprechenden Management im Netzwerk Regio Rhein-Ahr und somit der Kontrolle/Reduktion der Ausbreitung multiresistenter Erreger. Bei dem Informationsaustausch werden aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse unter Berücksichtigung evidenzbasierter Studien beachtet.

 

Wesentliche Aufgabe ist die Weitergabe von aktuellen wissenschaftlichen nationalen und internationalen Informationen zum Umgang mit multiresistenten Erregern in Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen sowie die Verhinderung einer Ausbreitung multiresistenter Erreger unter Berücksichtigung neuer risikoregulatorischer Entwicklungen.

 

Die im Netzwerk durchgeführten Aktionen wie z.B. Durchführung „Qualitätssiegel für Akutkrankenhäuser“ können mit den gleichen Materialien in Leverkusen eingeführt werden. Eine Teilnahme der Akteure an Runden Tischen, Abschlussveranstaltung zur Siegelverleihung u.ä. ist - wie im übrigen Netzwerk vorgesehen - möglich, wenn die Voraussetzungen zum Siegelerwerb erfüllt sind. Die Auditierung der Krankenhäuser im Rahmen des Siegelerwerbs muss durch den Medizinischen Dienst erfolgen. Die Vermittlung der Informationen an die Krankenhäuser über die Inhalte des Qualitätssiegels erfolgt im Rahmen von Netzwerkveranstaltungen.

 

Es besteht  großes Interesse der Leverkusener Krankenhäuser, insbesondere des Klinikums, ein entsprechendes Qualitätssiegel zu erwerben, zumal die umliegenden Krankenhäuser inzwischen über ein solches verfügen oder demnächst erhalten.

 

Das nächste Auditverfahren beginnt im November dieses Jahres. Ein weiterer Termin findet frühestens in 2 Jahren statt.

 

Aus diesem Grunde ist kurzfristig der als Anlage beigefügte Dienstleistungsvertrag abzuschließen. Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. Darüber hinaus wird geprüft, ob für die Ausstellung des Qualitätssiegels Gebühren erhoben werden können.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1870/2012

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: …Frau Vogt, Fb 50, Tel. 406-5000

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Abschluss eines Dienstleistungsvertrages mit dem Universitätsklinikum Bonn zur Kooperation im Bereich der infektionshygienischen Maßnahmen im Netzwerk Regio Rhein-Ahr.

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

070601 Sachkonto 526100

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

1.554,10 €

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

9.324,50 €

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Die teilweise Refinanzierung über Gebühren wird geprüft.