Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II nimmt den Sachstandsbericht
zur Kenntnis und stimmt zu, dass der nächste Sachstandsbericht nach
Inkrafttreten des neuen Landschaftsplanes und der ersten Begutachtung der darin
festgesetzten neuen Naturdenkmale (ND) vorgelegt wird (voraussichtlich in 2
Jahren).
Das ND 2.2-32 wird aus dem Schutzstatus
„Naturdenkmal“ entlassen.
gezeichnet:
Adomat
(i. V. von Herrn Beigeordneten Stein)
Begründung:
Der Arborist des
Fachbereichs Stadtgrün hat die im Landschaftsplan (Nr. 2. 3) der Stadt
Leverkusen festgesetzten Naturdenkmale des Bezirks II begutachtet, ihren
Zustand bewertet und den Handlungsbedarf beschrieben. Von den insgesamt 13
Bäumen erfordern vier keine Pflegemaßnahmen, an sieben Bäumen sind
Pflegemaßnahmen notwendig.
Die Anlage 3 zeigt
Fotos der Pflegemaßnahmen an einer Linde (Nr. 2.3-18) in Romberg. Um zu
verhindern, dass der Baum wegen eines Zwieselrisses auseinander bricht, wurden
Metallbolzen angebracht. Die Kronenschnitte erfolgten in Seilklettertechnik.
Ein Baum (Nr. 2.3-8)
konnte noch nicht bewertet werden, da es sich um ein Naturdenkmal (ND) auf
privatem Grund handelt und noch kein Kontakt mit dem Eigentümer möglich war. Ein
Baum (Nr. 2.3-14) ist nicht mehr vorhanden. Über den Verbleib liegen keine
Erkenntnisse vor.
Die Krone der Platane
(ND 2.3-32) wurde in den neunziger Jahren aus Gründen der Gefahrenabwehr entfernt.
Der Stamm wird als Höhlenbaum erhalten. Im jetzigen Zustand ist der Baum nicht
mehr denkmalwürdig.
Der nächste
Sachstandsbericht soll vorgelegt werden, wenn die neuen, im überarbeiteten
Landschaftsplan festgesetzten Naturdenkmale das erste Mal bewertet wurden.
Tritt der Landschaftsplan 2013 in Kraft, wird dies voraussichtlich Ende 2014
der Fall sein.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage
Nr. 1875/2012…………
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner Herr Hammer/ Fachbereich 67/ Telefon: 6730
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Die Arbeiten erfolgen im Rahmen des Unterhaltungsbudgets des FB Stadtgrün.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)