Betreff
Sanierungsprogramm für die Infrastruktur der städtischen Friedhöfe
- Planungsbeschluss
Vorlage
1876/2012
Aktenzeichen
01-40-1876-2012-rm
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Bestandsaufnahme und Wertung des Ist-Zustandes der Infrastruktur der städt. Friedhöfe (insbesondere Wege- und Wasserleitungsnetz, Auf- und Einbauten –ohne Betriebsgebäude und Trauerhallen-) zu ermitteln. Daraus sollen Maßnahmen abgeleitet und Prioritäten vorgegeben werden, um die Funktionsfähigkeit der Friedhöfe zu erhalten. Sobald belastbare Kostengrößen ermittelt sind, ist dem Rat das Sanierungsprogramm zur Beratung vorzulegen.

 

gezeichnet:

Buchhorn                                           Häusler

 

Begründung:

 

Das Wege- und Wasserleitungsnetz der sieben städtischen Friedhöfe ist über weite Strecken mindestens 60 Jahre alt und älter. Manche Anlagen stammen, in unveränderter Form, mutmaßlich noch aus den 20er oder 30er Jahren des vergangenen Jahrhunderts.

 

Das Wegenetz ist seit vielen Jahren immer wieder Gegenstand von Beschwerden aus der Bevölkerung oder dem politischen Raum. Zwar versucht die Verwaltung laufend die Wege mit eigenem Personal und gelegentlich, im Rahmen der begrenzten Haushaltsmittel, auch durch Fremdvergaben einigermaßen verkehrssicher zu erhalten.

 

Der Verschleiß der Wegedecken, sowie deren Verschlammung und Vermoosung und die Schäden durch den Baumbestand und den betrieblichen, wie auch dem genehmigten, privaten Fahrzeugverkehr, schreiten jedoch weit schneller voran, als dies im laufenden Betrieb ausgeglichen werden kann.

 

Da zudem immer weitere Wegetrassen in einen zunehmend schlechten Zustand geraten, steht fest, dass die Verkehrssicherheit der Friedhöfe mit den vorhandenen Mitteln und Möglichkeiten in absehbarer Zeit nicht mehr flächendeckend aufrechterhalten werden kann.

 

Das Wegenetz ist natürlich kartiert und der Lage nach bekannt. Strecken- und Flächenauswertungen liegen bisher allerdings nicht oder nur unvollständig vor. Eine zur jeweiligen Wegetrasse zuzuordnende Zustandsbeschreibung und Kostenermittlung muss also zunächst über ein Gutachten erfolgen. Eine hierfür notwendige Systematik muss Bestandteil der Zustandsaufnahme sein.

 

 

Ähnlich verhält es sich mit dem Wasserleitungsnetz. Die meist eisernen oder allenfalls verzinkten Rohre sind so marode, dass es bei notwendigen Reparaturen nach Rohrbrüchen manchmal kaum noch gelingt die Reparaturleitung an das Wassernetz anzuschließen, weil das Altmaterial nicht mehr genügend Materialstärke für eine feste Verbindung aufweist.

 

Je nach Örtlichkeit und Jahreszeit fällt, trotz regelmäßiger Kontrollen der Wasseruhren und Verbrauchsvergleiche, ein Wasserrohrbruch auch erst nach längerer Zeit auf, wenn bereits größere Mengen Trinkwasser im Boden versickert sind. Dass insgesamt laufend größere Mengen Wasser über lange Zeiträume bei unerkannten Leckagen auslaufen, darf als sicher vorausgesetzt werden.

 

Da es so gut wie keine Schieber gibt, um kleinräumige Teile der Friedhöfe abzutrennen, ist es manchmal erforderlich die Wasserzapfstellen eines ganzen Friedhofes für Tage von der Wasserversorgung zu trennen. Geschieht dies in Zeiten mit geringen oder ausbleibenden Niederschlägen, ist Ärger vorprogrammiert, da den Friedhofsnutzern, neben dem immateriellen Empfinden, teils nicht unerheblicher, wirtschaftlicher Schaden durch verdorrte Bepflanzung entsteht.

 

Sicher ist in den vergangenen Jahrzehnten ein gewisser Teil der Leitungen im Zusammenhang mit Rohrbrüchen oder Umplanungen erneuert worden. Diese Maßnahmen wurden jedoch nicht oder nur vage kartographiert, da es, außer auf dem ab Mitte der 80er Jahre komplett neu ausgestatteten Friedhof Mülheimer Straße und den Erweiterungsflächen des Friedhofes Lützenkirchen, so gut wie keine auch nur einigermaßen verlässlichen Lagepläne des Leitungsnetzes gibt.

 

 

Zu den beiden Themenkreisen des Wegenetzes und der Wasserleitungen kommen noch weitere Bestandteile der Infrastruktur hinzu:

 

-          Denkmäler und Hochkreuze

-          erhaltenswerte Grabmale

-          Treppenanlagen, Einfassungsmauern und andere Einbauten

-          Einfriedungen

 

Dabei liegen der Friedhofsverwaltung vor allem die alten, steinernen Hochkreuze und die, zwar nicht unbedingt unter Denkmalschutz stehenden, aber dennoch wegen ihres Alters, ihres Standortes, ihres Aussehens oder auch wegen der ortsgeschichtlichen Bedeutung erhaltenswerten, von den Angehörigen aber aufgegebenen Grabstätten am Herzen. Wenn die Friedhofsverwaltung diese Grabmale stehen lässt oder versetzt, ist sie natürlich, so wie jeder andere Nutzungsberechtigte, auch für deren Standsicherheit verantwortlich. Aus Mangel an Geldmitteln musste in der Vergangenheit schon manches Grabmal provisorisch niederlegt oder eingelagert werden. Die noch stehenden Grabmale werden zwar turnusgemäß kontrolliert, eine Erfassung hat bislang aber nicht stattgefunden.

 

 

Für die Ermittlung der Sanierungskosten ist es unumgänglich, nach der Erarbeitung einer grundlegenden Systematik, zunächst eine umfassende Bestandsaufnahme durchzuführen.

 

Nach der Bestandsaufnahme ist ein Konzept zu entwickeln, mit welchem finanziellen Gesamt- und Jahresaufwand und in welcher sinnvollen Reihenfolge (Priorität z. B. nach Gefahrenabschätzung) die Infrastruktur innerhalb eines noch überschaubaren Zeitraumes saniert werden könnte.

 

Manche Friedhofsflächen, vor allem in den hinteren Teilen der Friedhöfe Reuschenberg und Scherfenbrand, zeichnen sich durch eine nur noch sehr geringe und weiter abnehmende Grabstellendichte aus.

 

Bestandteil der Bestandsaufnahme und Kostenermittlung soll daher u. a. auch die Erarbeitung von Vorschlägen sein, welche Kosteneinsparungen z. B. dadurch erzielt werden können, wenn Teile der Friedhofsinfrastruktur nicht mehr erneuert oder gar zurückgebaut werden, auch wenn dies voraussetzt, dass Inhabern von Nutzungsrechten, im Rahmen der Möglichkeiten der Friedhofssatzung, auferlegt wird, dass die Grabstätte auf städtische Kosten durch Umbettungen und Umsetzung der Grabaufbauten und der Bepflanzung auf einen anderen Friedhofsteil verlagert wird.

 

In diesem Zusammenhang wird auf den KGSt-Maßnahmenkatalog zur Haushaltskonsolidierung (lfd. Nrn. 67.7.1 und 67.7.2) hingewiesen, der zum Konsolidierungsbereich „Unterhaltung Friedhöfe“ die Prüfung der Konzentration der Friedhofsparzellen und die Reduzierung von Friedhofsflächen vorschlägt. Dies könnte im Ergebnis ggfs. zur Entwidmung und Veräußerung nicht benötigter Flächen führen.

 

Vorschläge werden auch zu Fragen erwartet, wie dauerhaft Kostenreduzierungen durch veränderte Wegedecken, Rückbau von Teilstrecken, oder z. B. die Reduzierung von Wasserstellen (= weniger Leitungen) möglich sind, ohne die Erreichbarkeit von Grabstellen über Gebühr einzuschränken oder den seit Jahrzehnten gewohnten Service allzusehr zurückzufahren.

 

Bei all dem muss die vornehmliche Klientel der Friedhofsbesucher immer im Focus stehen und deren teils erhebliche Mobilitätseinschränkungen berücksichtigt werden.

 

 

Das gesamte hier dargestellte Leistungsspektrum der Erfassung, Bewertung und Auswertung kann von der Fachverwaltung mit eigenen personellen Ressourcen nicht geleistet werden.

 

Es ist vorgesehen, nach Einholung von Angeboten, hiermit ein externes Ingenieurbüro zu beauftragen. Es ist möglich, dass es vor der Einholung von Angeboten erforderlich sein wird, zunächst externe Hilfestellung bei der Ausarbeitung der Angebotsgrundlagen hinzuzuziehen.

 

Die Honorarkosten können in Ermangelung von Erfahrungswerten an dieser Stelle ebenfalls nicht genannt werden. Sie sollen jedoch, wenn die angebotenen Honorarforderungen nicht völlig aus dem Ruder laufen, aus dem verfügbaren und freigegebenen Jahresbudget für Planungs- und Bauleitungskosten des Fachbereiches Stadtgrün im Haushaltsjahr 2013 finanziert werden.

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1876/2012

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Witowski / 67 / 6712

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Einholung eines Planungsbeschlusses zur Ermittlung der Grundlagen für ein Sanierungskonzept für die Infrastruktur der städtischen Friedhöfe

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

PN 1305/523101 –Aufwand für Unterhaltung von Grundstücken-

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Für das Haushaltsjahr 2013 ist innerhalb der o. g. Haushaltsposition ein Budget in Höhe von 30.000 € für die Bestandsaufnahme eingeplant.

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Aus dem Planungsbeschluss ergeben sich zunächst keine unmittelbaren Folgekosten.

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

keine