- Erneuerung des Vertrages zur Betriebsführung des Bürgerzentrums durch die JSL zum 1. Januar 2013
- Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung zum 1. Juli 2013
Beschlussentwurf:
1. Die Verwaltung wird ermächtigt, den beigefügten Betriebsführungsvertrag mit Job Service Leverkusen gGmbH zum 1. Januar 2013 mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2020 abzuschließen.
2. Die Benutzungs- und Entgeltordnung wird wie vorgelegt zum 1. Juli 2013 geändert.
gezeichnet:
Buchhorn Häusler
Begründung:
Die Job Service
Leverkusen gGmbH (JSL) hat den am 26. Mai 2008 geschlossenen
Betriebsführungsvertrag für die Villa Wuppermann vorsorglich zum 31.12.2012
gekündigt, da die kostenneutrale Betriebsführung ohne Anpassung der Konditionen
für die JSL nicht möglich ist. Gleichwohl hat die JSL an einer Fortsetzung der
Betriebsführung großes Interesse.
Aufgrund der
bestehenden Rückzahlungsverpflichtung von Fördergeldern der Bezirksregierung im
Falle des Verstoßes gegen die Zweckbindung der Villa Wuppermann als Bürgerhaus
bis zum Jahr 2020 ist die Verwaltung bestrebt, den Betrieb mit möglichst
geringem Zuschussbedarf aufrechtzuerhalten. Die Führung des Hauses durch die
JSL ist alternativlos.
Die JSL erhielt im
Jahr 2009 (erstes vollständiges Kalenderjahr)
40.000,- € Festbetrag aus den erzielten Einnahmen
25 % der Einnahmen, die über diesem
Betrag liegen als Bonusentgelt
25.000,- € als Betriebsentgelt, das seit 2010 um
jährlich 5.000,- € gekürzt wird.
Die Erwartung, diese
jährliche Entgeltkürzung durch gesteigerte Einnahmen aus der Vermietung
kompensieren zu können, ließ sich nicht erfüllen.
Die übrigen 75 % der
Einnahmen über 40.000,- € werden zur Tilgung des anfänglich von der JSL
gewährten Darlehens für die Renovierung und Modernisierung der Villa verwendet.
Auch die Entwicklung dieses Darlehens findet bei der Neugestaltung des
Vertrages Berücksichtigung. Mit einer Abtragung des Darlehens auf eine
Restschuld von rund 10.000,- € ist bis Vertragsende zu rechnen.
Durch das seit 2010
reduzierte Betriebsentgelt wird der JSL bis zum Jahresende 2012 voraussichtlich
ein Fehlbetrag von rund 30.000,- € für die Deckung der Personalkosten
entstehen. Um dieses Defizit und prognostizierte Personalkostensteigerungen bis
zum Jahr 2020 auszugleichen, müssen die Jahreseinnahmen der JSL künftig bei
rund 79.000,- € liegen.
Um dies zu
gewährleisten, sieht der neue Vertrag vor:
·
Einnahmesteigerung
aus Vermietung um rund 10.000,- € jährlich durch Erhöhung der Entgelte/Änderung
der Nutzungs- und Entgeltordnung
·
Erhöhung
des Bonusentgelts auf 50 % der Einnahmen über 40.000,- €
·
Zahlung
eines Betriebsentgeltes von jährlich 18.000,- €
·
Nutzung
der Villa für einvernehmlich terminierte städtische Fortbildungsveranstaltungen
zu einer Nutzungspauschale von 5.000,- € jährlich, die auch die Leistungen für
den Unterhalt des Büros Bezirksvorsteher und der stattfindenden Sitzungen
abdeckt
·
Absicherung
der Vertragspartner durch eine Revisionsklausel ab 2017
·
Ausgleich
der fehlenden Mieteinnahmen für das 1. Halbjahr 2013 aus der Entgelterhöhung
mit einer Einmalzahlung von 2.750,- €.
Die
Gegenüberstellung der Situation 2012 und 2013 ist als Anlage 1 beigefügt.
Der entsprechende
Vertragsentwurf ist als Anlage 2 Bestandteil der Vorlage. Regelungen zu den
treuhänderisch verwalteten Mitteln für den Betrieb und Unterhalt der Villa
blieben unberührt.
Benutzungs- und Entgeltordnung
Eine Änderung der
Entgelte erfolgte im Jahr 2008. Den seither eingetretenen Kostensteigerungen in
Betrieb und Unterhalt der Villa Wuppermann ist Rechnung zu tragen. Mit
Rücksicht auf bereits geschlossene Verträge ist das Inkrafttreten der
Neuerungen für den 1.7.2013 vorgesehen.
Für den Textteil der
Benutzungsordnung ergibt sich lediglich bezüglich der Wirksamkeit eine
Veränderung. Die Tarifänderungen hier in der Gegenüberstellung:
Die nachfolgend genannten Entgelte umfassen
die Nutzung der gemieteten Räume, der jeweils angrenzenden Küche und sanitären
Einrichtungen. Mit ihnen ist bei Feierlichkeiten ebenfalls die Nassreinigung
der besenreinen Räume im Anschluss an die Veranstaltung abgegolten.
1. Übungsbetrieb, Besprechungen, Versammlungen
(stille Nutzung)
1.1. Räume im Ober- und Dachgeschoss alt neu
1.1.1. bei Nutzung im Einzelfall
pro Raum und angefangene Stunde (Zeitstunde) 6,00
€ 9,00 €
1.1.2 bei Dauernutzung (siehe Ziffer 4)
pro Raum und angefangene Stunde (Zeitstunde) 3,00
€ 4,50 €
1.2. Räume im Erdgeschoss
1.2.1. Kaminzimmer mit Empfangsraum und Bibliothek
pro angefangene Stunde (Zeitstunde) 20,00
€ 30,00 €
2. Gesellige
Veranstaltungen (Feierlichkeiten)
2.1. Räume im Erdgeschoss
Kaminzimmer mit Empfangsraum, Bibliothek und
Küche
für den Veranstaltungstag pauschal 250,00
€ 300,00 €
2.2. Räume im Kellergeschoss
Gewölbekeller
mit Weinkeller
für den
Veranstaltungstag pauschal 150,00
€ 200,00 €
Die Benutzungs- und Entgeltordnung in ihrer neuen Fassung ist als Anlage 3 Bestandteil der Vorlage.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
1887/2012
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Klaus Mintrop / 65 /6580
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Erneuerung des Vertrages zur Betriebsführung der Villa Wuppermann durch die JSL zur Abwendung einer Rückzahlungsverpflichtung von Fördergeldern an die Bezirksregierung.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
Für den Haushalt 2013 wurden für die Betriebsführung zum
Innenauftrag 650001700109, PN 0170, Finanzposition 526100
Mittel in Höhe von jeweils 84.000,- €
für die Jahre 2013 bis 2016 angemeldet.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Die genannte Mittelanmeldung ist zu erhöhen wie folgt:
2013 – um 11.750,- €
2014 – um 9.000,- €
2015 – um 9.000,- €
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Auch in den Folgejahren ist bis zum Vertragsende 2020 mit einem Gesamtansatz von 93.000,- € zu rechnen.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Entsprechende Änderungsmitteilung an den Fachbereich 20 erfolgt.