Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
- Meldung von Fördermaßnahmen an den Landschaftsverband Rheinland, Landesjugendamt (LVR) zum weiteren u3-Ausbau in Leverkusen
Vorlage
1908/2012
Aktenzeichen
510-u3/13
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

I. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:

 

An den Landschaftsverband Rheinland, Landesjugendamt (LVR) ergeht bezüglich der bis spätestens 30.11.12 notwendigen Benennung weiterer Fördermaßnahmen zum Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter 3 Jahren in Leverkusen folgende priorisierte Meldung:

 

1. Ev. Tageseinrichtung für Kinder von-Diergardt-Str. 7a

38 u3-Betreuungsplätze, beantragte Landesförderung                                684.000 €

 

2. Kath. Tageseinrichtung für Kinder Christus König, Fröbelstraße 3

21 u3-Betreuungsplätze, beantragte Landesförderung                                226.800 €

 

3. Kath. Tageseinrichtung für Kinder St. Joseph, Kocherstr. 12

16 u3-Betreuungsplätze, beantragte Landesförderung                                172.800 €

 

4. Kath. Tageseinrichtung für Kinder St. Matthias, Spandauer Str. 20

34 u3-Betreuungsplätze, beantragte Landesförderung                                612.000 €

 

5. Ev. Tageseinrichtung für Kinder Alte Landstraße 84

22 u3-Betreuungsplätze, beantragte Landesförderung                                396.000 €

 

6. Kath. Tageseinrichtung für Kinder St. Maria Rosenkranzkönigin     

     12 u3-Betreuungsplätze, beantragte Landesförderung                                216.000 €.

 

7. Kath. Tageseinrichtung für Kinder Heilig Kreuz, Memelstr. 23,

12 u3-Betreuungsplätze, beantragte Landesförderung                                 129.600 €

 

Leverkusen, den 07.11.12

 

gezeichnet:

BM Lux                                                   Rh. Ippolito                                          Rh. Hupperth

(i. V. des Oberbürgermeisters)

 

II. Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

gezeichnet:

Häusler

(i. V. des Oberbürgermeisters)

 

Begründung:

 

Nach einem Beschluss des Bundeskabinetts vom 26.09.12 ist beabsichtigt, in den Jahren 2013 und 2014 im Rahmen eines Investitionsprogramms „Kinderbetreuungs-finanzierung“ weitere Bundesmittel zur Verfügung zu stellen. Nordrhein-Westfalen soll demnach Bundesmittel in Höhe von rd. 126 Mio. € erhalten. Voraussetzung für die Auszahlung ist, dass diese Bundesmittel zu den Stichtagen 30.06.13 zu mindestens 50 %, zum 31.12.13 zu mindestens 75 % und zum 30.03.14 zu 100 % bewilligt sein müssen.

 

Im Rahmen der 1. Tranche (50 %) ist für alle Jugendämter in Nordrhein-Westfalen ab sofort, zunächst befristet bis zum 30.11.12 ein Kontingent in Höhe von rd. 65 Mio. € reserviert. Die auf das jeweilige Jugendamt bezogene Übersicht, die vom Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen (MFKJKS) mit Schreiben vom 27.09.12 übermittelt worden ist, weist für Leverkusen einen Betrag in Höhe von 530.730 € aus. Weitergehende Informationen, z. B. zu Bewilligungszeiträumen etc., stehen noch aus.

 

Für die Beantragung von Mitteln der 1. Tranche müssen die entsprechenden Förderanträge beim Landschaftsverband Rheinland, Landesjugendamt (LVR) spätestens bis zum 30.11.12 vorliegen.

 

Aktuell liegen aus vorherigen Meldungen beim LVR noch Förderanträge aus Leverkusen vor. Nach den Ausführungen im Schreiben des MFKJKS vom 27.09.12 sind allerdings vom LVR alle Altanträge, die im Rahmen des bisher zur Verfügung stehenden Mittelrahmens nicht bewilligt werden sollen, zurückzugeben bzw. als zurückgegeben zu werten. Das Jugendamt kann diese Anträge bei Bedarf ggf. in aktualisierter Form im Rahmen des neuen Mittelrahmens erneut vorlegen.

 

Das MFKJKS hat sowohl auf einer eigenen Informationsveranstaltung am 23.10.12 in Düsseldorf als auch im Rahmen einer Sondersitzung des Städtetages NRW am 22.10.12 darauf hingewiesen, dass aktuell nicht absehbar ist, ob alle Kommunen die ihnen zur Verfügung stehenden Bundesmittel der 1. Tranche umfassend abrufen werden. Um keine Bundesmittel zurückgeben zu müssen und die Auszahlung der 2. und 3. Tranche der Bundesmittel zu gewährleisten, ist vorgesehen, von einzelnen Kommunen nicht in Anspruch genommene Fördermittel an andere Kommunen weiterzugeben, die einen entsprechenden Bedarf aufzeigen. Vor diesem Hintergrund sind die Kommunen aufgefordert worden, alle ggf. noch zur Umsetzung anstehenden entscheidungsreifen Maßnahmen zum Termin 30.11.12 priorisiert an den LVR zu melden.

 

Ob bei einer evtl. Umverteilung der Mittel der 1. Tranche sowie auch bei der weiteren Umsetzung im Rahmen der 2. und 3. Tranche des „Investitionsprogramms 2013-2014“ Maßnahmen in Leverkusen tatsächlich zum Zuge kommen, bleibt allerdings abzuwarten. Seitens des MFKJKS ist am 23.10.12 ausgeführt worden, dass bei der Verteilung dieser Mittel Einzelfallerörterungen und –entscheidungen erfolgen sollen, die sich am Bedarf und Ausbaustand der jeweiligen Kommune orientieren. Für Leverkusen ist mit Ratsbeschluss eine Ausbauquote von 32 % für Betreuungsplätze für Kinder im Alter von unter 3 Jahren festgelegt worden, die auch ohne diese zusätzlichen Mittel erreicht wird. Umliegende Großstädte wie z. B. Düsseldorf zeigen Bedarfszahlen von bis zu 60 % auf, die absehbar noch nicht erfüllt werden können.

 

Hinsichtlich der Meldung zur 1. Tranche hat der Rat der Stadt Leverkusen in seiner Sitzung am 29.10.12 die Maßnahme zum u3-Ausbau in der Ev. Tageseinrichtung für Kinder von-Diergardt-Str. 7a beschlossen (Antrag Nr. 1892/2012). Zur Wahrung ggf. weiterer Förderungen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungs-finanzierung“ sollte die nachfolgende priorisierte Meldung bis spätestens 30.11.12 an den LVR ergehen. Die Priorisierung Ziffer 2. bis 7. orientiert sich dabei an der jeweiligen Versorgungssituation in 2014 in Tageseinrichtungen für Kinder im jeweiligen statistischen Bezirk der Jugendhilfeplanung nach Umsetzung aller bisher vorgesehenen Maßnahmen (Klammerzusatz).

 

1. Ev. Tageseinrichtung für Kinder von-Diergardt-Str. 7a

38 u3-Betreuungsplätze, beantragte Landesförderung                                 684.000 €

(Schlebusch Nord/Süd u. Waldsiedlung, Versorgungssituation

2014: -65 u3, -47 ü3)

 

2. Kath. Tageseinrichtung für Kinder Christus König, Fröbelstraße 3

21 u3-Betreuungsplätze, beantragte Landesförderung                                   226.800 €

(Bürrig/Küppersteg, Versorgungssituation 2014: -21,5 u3, -48,0 ü3)

 

3. Kath. Tageseinrichtung für Kinder St. Joseph, Kocherstr. 12

16 u3-Betreuungsplätze, beantragte Landesförderung                                   172.800 €

(Hitdorf, Versorgungssituation 2014: -5,0 u3, -9,0 ü3)

 

4. Kath. Tageseinrichtung für Kinder St. Matthias, Spandauer Str. 20

34 u3-Betreuungsplätze, beantragte Landesförderung                                   612.000 €

(Steinbüchel, Versorgungssituation 2014: -12,5 u3, +37,5 ü3)

 

5. Ev. Tageseinrichtung für Kinder Alte Landstraße 84

22 u3-Betreuungsplätze, beantragte Landesförderung                                 396.000 €

(Bürrig/Küppersteg, Versorgungssituation 2014 nach Umsetzung

Ziffer 2.: +5,5 u3, -70,5 ü3)

 

6. Kath. Tageseinrichtung für Kinder St. Maria Rosenkranzkönigin     

     12 u3-Betreuungsplätze, beantragte Landesförderung                                   216.000 €.

(Quettingen, 2014: Versorgungssituation +10,0 u3, -41,5 ü3)

 

7. Kath. Tageseinrichtung für Kinder Heilig Kreuz, Memelstr. 23,

12 u3-Betreuungsplätze, beantragte Landesförderung                                 129.600 €

(Rheindorf, 2014: Versorgungssituation +9,0 u3, +15 ü3)

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1908/2012

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Wolfgang Mark, 51, 02171/406-5110

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Beantragung von Fördermitteln für weitere Maßnahmen zum Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter 3 Jahren in Leverkusen.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Die gemeldeten Maßnahmen sind überwiegend bereits im Etat 2012 veranschlagt. Hinsichtlich der nicht ausreichenden Finanzierung der Maßnahme Ziffer 1. Ev. Tageseinrichtung für Kinder von-Diergardt-Str. 7a hat der Rat der Stadt Leverkusen in seiner Sitzung am 29.10.12 beschlossen, dass der fehlende Differenzbetrag zur ursprünglich angenommenen Landesförderung in Höhe von 12.626 € aus städtischen Mitteln bereitgestellt wird (Antrag Nr. 1892/2012).

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

./.

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Für die erhaltenen Zuwendungen des Landes NRW, die weitergeleitet werden, sind entsprechende passive und aktive Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden, die entsprechend der Laufzeit der Zweckbindung jährlich als Ertrag bzw. Aufwand aufgelöst werden.

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

./.

 

 

Begründung der äußersten Dringlichkeit:

 

Die Wahrung der generellen Fördermöglichkeit weiterer Maßnahmen zum Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder im Alter von unter 3 Jahren in Leverkusen setzt voraus, dass die entsprechende priorisierte Meldung möglicher Fördermaßnahmen bis spätestens 30.11.12 beim LVR vorliegt. Die nächste Ratssitzung ist erst für den 10.12.12 terminiert, so dass eine Beschlussfassung im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung unumgänglich ist.