Betreff
Schaffung von zwei zusätzlichen Parkplätzen am Weißdornweg
- Bürgerantrag vom 23.10.12
Vorlage
1923/2012
Aktenzeichen
011-12-11-sc
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III lehnt den Bürgerantrag auf Schaffung von zwei zusätzlichen Parkplätzen am Weißdornweg ab.

 

gezeichnet:

Buchhorn

 

Begründung:

 

Mit Schreiben vom 23.10.12 (s. Anlage 1) beantragt der Petent, den Bebauungsplan für den Weißdornweg zu ändern, um dort zwei zusätzliche Parkplätze zu schaffen.

 

Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die personenbezogenen Daten des Originalantrages sowie die eingereichte Unterschriftenliste nicht mit abgedruckt werden. Sie sind zur weiteren Information der Mitglieder der Bezirksvertretung den Sitzungsunterlagen in den nichtöffentlichen Anlagen 2 und 3 beigefügt.

 

Im Jahr 2004 wurden für das Bebauungsplangebiet „Am Kühnsbusch“ die Planung und der Bau der entsprechenden Planstraßen von der Bezirksvertretung III beschlossen. Die Straßenplanung sah hierbei auch für den Weißdornweg einen verkehrsberuhigten Ausbau als Mischverkehrsfläche vor. Der verkehrsberuhigte Charakter der Straße sollte neben dem niveaugleichen Ausbau der Fahr- Geh- und Stellplatzbereiche auch durch das Pflanzen von Baumbeeten und Bäumen unterstützt werden. Insgesamt waren am Weißdornweg 8 öffentliche Stellplätze und 8 Bäume vorgesehen.

 

Aufgrund von Anregungen und Wünschen von Anwohnern des Weißdornweges wurden im Nachhinein durch Markierungen in der Wendeanlage und durch Wegfall einer Tiefgaragenzufahrt insgesamt 5 weitere Stellplätze geschaffen, so dass sich die Parkraumbilanz erheblich verbesserte.

 

Für die im o. g. Bürgerantrag vorgesehene Schaffung von nochmals zwei zusätzlichen Stellplätzen müssten die vorhandenen bereits hergestellten Baumscheiben wieder entfernt werden und somit 3 Baumstandorte entfallen. Dies kann von Seiten der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht befürwortet werden:

 

Die mittlerweile zur Verfügung stehenden öffentlichen Stellplätze decken in Zusammenhang mit den privaten Stellplätzen einen Großteil des benötigten Parkraums ab. Es kann nicht Aufgabe des öffentlichen Straßenraums sein, für jeden Zweitwagen und für jedes Besucherauto zu Lasten von Baumstandorten einen Stellplatz zur Verfügung zu stellen. 

 

Die Bäume sind zudem in die zum Bebauungsplanverfahren vorgenommene Ausgleichsberechnung des Naturraums als konkrete Maßgaben für die Versiegelung durch die Erschließungsstraßen eingegangen.

 

Darüber hinaus wird in innerstädtischen Straßen eine Überwärmung durch Begrünung mit Bäumen und Sträuchern vermindert. Durch den Schattenwurf der Bäume sowie durch Verdunstung und Transpiration der Pflanzen reduziert sich die Aufheizung in den bebauten Bereichen. Zudem vermögen Bäume durch Bindung von Stäuben die Feinstaubbelastung deutlich zu reduzieren. Bäume stellen somit einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Wohnqualität eines Quartiers dar.

 

Der Bürgerantrag entspricht im Übrigen auch nicht den Wünschen aller Anwohner. Gegenüber der Verwaltung wurde auch der ausdrückliche Wunsch auf Beibehaltung der vorgesehenen und beschlossenen Begrünung aus der Anwohnerschaft geäußert.

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Im Hinblick auf eine bürgerfreundliche Bearbeitung, die auch eine möglichst kurzfristige Abwicklung des jeweiligen Anliegens beinhaltet, sollte eine Beratung dieses Bürgerantrags in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III am 22.11.12 erfolgen.