- Fortführung des Zuschussverfahrens
Beschlussentwurf:
Auf Grundlage der zwischenzeitlich fortgeschriebenen Kostenermittlung für Teilmaßnahmen im Westbereich ist die Zuschussbeantragung mit der Städtebauförderung der Bezirksregierung Köln analog des Verfahrens zum Ostteil weiterzuführen.
Die Gesamtfortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersicht OST und WEST ist im I. Quartal 2013 dem Finanzausschuss und Rat vorzulegen.
gezeichnet:
Buchhorn Häusler
Begründung:
Die Bezirksregierung
Köln hat mit ihrem Gesamttestat OST vom 13.10.2011 die
förderfähigen
Teilprojekte des Stadtumbaus der Ostseite der neuen bahnstadt opladen bewilligt.
Mit dem Förderprogramm 2013 soll die letzte Einzelbewilligung (Kesselhaus) erteilt
werden.
Die gleiche
Vorgehensweise soll auch bei der Westseite Anwendung finden. Bis Jahresende 2012
wird der Bezirksregierung für die förderfähigen Teilprojekte des Stadtumbaus
der Westseite der neuen bahnstadt opladen für den Zeitraum 2013 – 2020 der
entsprechende Förderantrag vorgelegt.
Nach Prüfung der
Förderfähigkeit wird die Bezirksregierung Köln das Testat für die Teilmaßnahmen
des Westteils, die gemäß Richtlinien der Städtebauförderung anerkannt werden
können, erteilen. Damit ist das Bewilligungsverfahren abgeschlossen; Änderungen
und ggfs Kostenerhöhungen sind nur im Ausnahmefall mit Zustimmung des Ministeriums möglich.
In der Kosten- und
Finanzierungsübersicht vom 20.01.2012 (Vorlage 1488/2012)
wurden die geplanten
Maßnahmen für das Gesamtprojekt dargestellt.
Grundlage war die
Kostenermittlung durch das Büro MWM, Aachen, aus dem Jahr 2010 bzw die für die
Westseite erstellte Machbarkeitsstudie.
Zur Aktualisierung des
Förderantrags für die Westseite waren folgende Schritte notwendig:
-
Im
Hinblick auf die bauliche Umsetzung in den Jahren 2016/2017 musste eine
Hochzinsung der Kosten des Jahres 2010 erfolgen.
-
Zur
umfänglichen Erfassung der Kosten wurde eine Arbeitsgruppe für Teilprojekte WEST gebildet. Im Hinblick
auf Erkenntnisse aus der Planung zur
Ostseite sind weitere Gutachten, insbesondere zum Umfang der
Bodensanierung und die Beschaffenheit
der Grundstückssituation notwendig.
Die Kosten der
Gütergleisverlegung (Variante 4) sind vom Büro Zerna ermittelt worden. Über die
Städtebauförderung soll ein Anteil von 61% finanziert werden.
Der Restanteil von 39%
fließt in die Kostenberechnung zur neuen Bahnallee ein.
Aufgrund von
Erkenntnissen aus der Kosten-Nutzen-Analyse erfolgte eine Neu- / Höherbewertung
der Grundstücke aus der Westseite durch die Kommunale Bewertungsstelle.
Der Förderantrag
wird die nachstehend aufgeführten Teilmaßnahmen umfassen:
Stadterneuerungsantrag für das Stadterneuerungsprogramm 2013-2020 |
||
Kostengruppen |
Gesamt Soll/€ |
|
A |
Gesamtkosten (Summe 1. und B) |
37.592.532 |
B |
Zuwendungsfähige Ausgaben (Summe BS1 - BS4) |
37.592.532 |
2.1 |
Vorbereitungsmaßnahmen (Wettbewerbe, Rodung, Öffentlichkeitsarbeit) |
1.138.952 |
2.3 |
Städtebauliche Planung inklusive aller Gutachten |
1.852.293 |
2.4 |
Vergütung von Sanierungsträgern (Entwicklungsgesellschaft) |
3.114.638 |
2.5 |
Vergütung von sonstigen Beauftragten/Beratern (Projektsteuerung) |
843.901 |
3. |
Ordnungsmaßnahmen nach § 147 BauGB (FRL Nr. 10) |
|
3.1 |
Bodenordnung (FRL Nr. 10.1) Grundstücksankauf West (anteilig) |
793.000 |
3.3 |
Freilegung von Grundstücken (FRL Nr. 10.3) |
1.807.380 |
3.4 |
Erschließung (FRL Nr. 10.4) inklusive anteilige Kosten für die
Gütergleisverlegung |
25.725.819 |
3.5 |
Sonstige Ordnungsmaßnahmen (FRL Nr. 10.5) (insbesondere Maßnahmen zur
Regulierung des Grundstückniveaus) |
2.083.215 |
3.6 |
Ausgleichsmaßnahmen (§ 147 Satz 2 BauGB) (FRL 10.6) |
164.934 |
5. |
Besondere städtebauliche Maßnahmen |
|
5.2 |
Vergütungen an Beauftragte, Abschluss von Maßnahmen (FRL Nr. 12) |
68.400 |
B |
Summe sämtlicher zuwendungsfähiger Ausgaben (Summe BS1 bis BS4) |
37.592.532 |
6. |
Nachrichtliche Darstellung |
|
6.1 |
Kosten anderer öffentlicher Träger als Anteil an den Gesamtmaßnahme |
2.250.000 |
6.2 |
Kosten privater Eigentümer und Bauherren als Anteil an den
Gesamtmaßnahme - EVL, TBL, Stadt
Leverkusen - Stellplätze |
960.481 |
6.3 |
Erstellung B-Plan Westseite und FNP (nicht förderfähig) |
100.000 |
7. |
Zweckgebundene Einnahmen (FRL Nr. 6) |
|
7.6 |
Grundstückserlöse (FRL Nr. 6 (1) e) Westseite |
18.592.000 |
Von den
Gesamtkosten (zuwendungsfähigen Kosten) entfällt der größte Anteil auf die
anteiligen Kosten der Gütergleisverlegung mit 20.454.947 € und sonstige
Erschließungs-maßnahmen, insbesondere zur Herstellung neuer Flächen um den
neuen Brückenkopf als Verbindung zur Bahnhofstraße bzw von der Bahnallee in das
neue Entwicklungsgebiet.
Hinzugenommen
wurden außerdem:
Durchführung von
Investorenwettbewerben (neues Entree zur Innenstadt Opladen)
Öffentlichkeitsarbeit/
Anmietung einer Informationsstelle zur kontinuierlichen Bürgerbeteiligung
insbesondere zur Gütergleisverlegung
Mittel für die
Projektsteuerung
Höhere
Planungskosten
Ersatzloser Rückbau
der Eisenbahnunterführung am Bhf Opladen
Maßnahmen zur Anpassung der Grundstücksverhältnisse / Errichtung von
Stützwänden
Nachrichtlich genannt sind die nicht
zuwendungsfähigen Kosten (Ziffer 6).
Über den Verzicht
auf Rückzahlung von Fördermitteln aus der Altmaßnahme Busbahnhof Opladen
/Freiherr-vom-Stein-Straße liegt dem zuständigen Ministerium der Antrag (sh. Ziffer 6.1 ) vor; eine Entscheidung steht noch aus.
Im Rahmen der
derzeit durchgeführten Bürgerbeteiligung zur Entwicklung eines Stadtteilkonzepts
könnten sich noch Änderungen ergeben. Mit Abgabe des Förderantrags wird die
Verwaltung darauf hinweisen, dass das städtebauliche Konzept möglicherweise
noch angepasst wird und sich daraus noch Verschiebungen ergeben können.
Aus der
Fortschreibung ergibt sich folgende Änderung der Zuweisungen bzw. des
städtischen Eigenanteils:
Förderfähige Kosten aktuell
(nach Abzug der Verkaufserlöse) 19.000.532
€
Erwartete Zuweisungen 15.200.426
€
Eigenanteil Stadt 3.800.106 €
Der Entwurf des
aktuellen Städtebauförderprogramms 2013 beinhaltet sowohl die Ausfinanzierung
OST als auch die Anfinanzierung für WEST.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
1929/2012
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner Frau Noreiks
Fachbereich Finanzen Telefon: 02171/406 2031 ……………………………………………..
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Neue bahnstadt opladen - Gesamtmaßnahme -
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Investitionskosten 64.422.000 € (Finanzstelle 97000927011005)
Gütergleisverlegung 32.700.000 € (Innenauftrag 970009270104)
Entwicklungsgesellschaft 11.700.000 € (Innenauftrag 970009270103)
Die Gesamtfortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersicht OST und WEST wird zurzeit erarbeitet und neu erstellt.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Begründung der
einfachen Dringlichkeit:
Mit der Bezirksregierung Köln wurde vereinbart, spätestens im Dezember 2012 den Förderantrag einzureichen. Deshalb muss diese Vorlage im Sitzungsturnus 12/2012 von FA bzw. Rat beschlossen werden.