Beschlussentwurf:

 

1.      Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt zur Kenntnis, dass die Gebührenbedarfsberechnung und der Vorschlag zur Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühren auf der Grundlage des von der Geschäftsführung der AVEA GmbH & Co KG aufgestellten Wirtschaftsplanes 2013 und der damit korrespondierenden preisrechtlichen Entgeltkalkulation 2013 (Vorkalkulation nach LSP) erfolgt.

 

2.      Die Kostenkalkulation und die Gebührenbedarfsberechnung werden zur Kenntnis genommen. (Hinweis auf die Anlagen 1.1 und 1.2)

 

3.      Die Satzung wird in der als Anlage 3 beigefügte Fassung beschlossen.

 

 

gezeichnet:

Buchhorn                                                      Häusler

 

Begründung:

 

Auf der Grundlage des Ergebnisses 2011 und der Prognose 2013 schlägt die Verwaltung vor, die Gebührensätze der Entwicklung anzupassen.

Hiernach steigen die Abfallentsorgungsgebühren um 1,38 % gegenüber dem Vorjahr.

 

Die prognostizierten Entsorgungskosten 2013 verzeichnen – lt. Wirtschaftsplan 2013 – im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg von knapp 3%.

Dabei fällt das anteilige Verbrennungsentgelt mit einer Steigerung von 0,28% kaum ins Gewicht.

 

Die Gründe hierfür stellen sich im Wesentlichen wie folgt dar.

 

Die Planansätze berücksichtigen im Grundsatz den Anstieg der Allgemeinkosten, insbesondere der Kraftstoffkosten.

Für die Berechnung des Selbstkostenerstattungspreises werden die gutzuschreibenden Erlöse der Wertstoffentsorgung berücksichtigt. Vor allem die Vermarktungssituation für den Bereich der Papier/Pappe/Kartonagen (PPK)- Verwertung zeigt eine rückläufige Entwicklung auf. Seit 2011 haben sich die Erlöse halbiert, sodass für 2013 mit einem Erlösrückgang von bis zu 200.000 € gerechnet werden muss.

Im Bereich der Logistik stehen Ersatzinvestitionen für Fahrzeuge an.

Ferner sind auf Grund geänderter Anforderungen an den Brandschutz bei Entsorgungsanlagen entsprechende Investitionen an der Schadstoffannahmestelle eingeplant. Im Zuge der Umsetzung notwendiger Sanierungsarbeiten im Bereich der Abfallanlieferungen am Müllheizkraftwerk ist die grundsätzliche Verbesserung der Anliefermöglichkeiten für moderne Fahrzeugtypen und der Müllbevorratung vorgesehen.

Damit soll unter anderem der 24 Stunden Betrieb an den Wochenenden optimiert werden.

 

Bei der Berechnung der Abfallentsorgungsgebühren 2013 wird berücksichtigt, dass im Jahre 2010 ein Überschuss in Höhe von 1.125.999,64 € erwirtschaftet wurde, der nur teilweise in die Gebührenkalkulation 2012 eingeflossen ist.

Ausweislich der Vorlage 1322/2011 steht somit noch ein Restüberschuss in Höhe von 750.999,64€ zur Verfügung, der für 2013 einzusetzen ist.

Der Einsatz dieses Überschusses führt dazu, dass die Kostensteigerung zu einer Gebührensteigerung mit 1,38 % führt.

 

 

Gebührensatz für Einwohner bzw. Einwohnergleichwerte

 

a)                 ohne Kompostierungsabschlag:

 

bisher 84,52 €                neu 85,69 €

 

b)        im Falle der Ermäßigung bei Eigenkompostierung:

 

bisher 73,03 €                neu 74,39 €

 

 

 

Nach dem Ratsbeschluss vom 16.12.1996 (Vorlage R 629/14. TA) ist die Vorkalkulation der AWL Abfallwirtschaftsgesellschaft Leverkusen mbH – und somit der AVEA GmbH & Co. KG als deren Rechtsnachfolgerin – nach den Leitsätzen für Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten (LSP) durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu prüfen.

 

Die Prüfung der Entgeltkalkulation 2013 der AVEA GmbH & Co. KG wird zurzeit von der Märkischen Revision GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchgeführt.

 

Es wird davon ausgegangen, dass die Gesellschafterversammlung am 07.12.2012 den Wirtschaftsplan beschließt. Sollten sich dennoch Änderungen ergeben, wird die Verwaltung in der Ratssitzung mündlich berichten.

 

Neben den Selbstkosten der AVEA GmbH & Co KG sind folgende Kosten, die bei der Stadt für Leistungen im Rahmen der öffentlichen Einrichtung Abfallentsorgung entstehen, ansatzfähig:

 

a)        Kosten für die Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung                           455.743 €

der Straßenpapierkörbe

 

b)        Kosten für die Beseitigung des "wilden Mülls",                                          286.601 €

insbesondere an Badeseen, aus Parkanlagen und

den Außenanlagen der Schulen

 

c)         Verwaltungskosten für die Festsetzung                                                      517.935 €

und Erhebung der Abfallentsorgungsgebühren                   

 

d)        Kosten für die Prüfung der LSP-Vorkalkulation 2013                                  12.000 €

                      

Summe                                                                                                        1.272.279 €

 

                        

Ungewollte Gebührenüberschüsse und -fehlbeträge


Gebührenüberschüsse und –fehlbeträge eines Kalkulationszeitraumes sind innerhalb der nächsten 3 Jahre auszugleichen.
Da die Ergebnisse eines Kalkulationszeitraumes stets erst nach dessen Ablauf, mithin erst im Folgejahr vorliegen, verbleiben für den Ausgleich tatsächlich nur 2 Jahre.

 

 

Stand und Verwendung der Überschüsse

 

Der Rest-Überschuss aus dem Jahre 2010 in Höhe von 750.999,64 € ist in 2013 einzusetzen (s. Vorlage 1322/2011).

Die Verwaltung schlägt darüber hinaus vor den Überschuss aus 2011 in das Jahr 2014 vorzutragen, da derzeit die Kosten- und Erlössituation für das Jahr 2012 noch nicht eingeschätzt werden kann.

 

Verwendung der Überschüsse siehe Anlage 2 Blatt 2

 

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1934/2012

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:

Fr. Naves…………20/202………………21 70…………………..

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühren 2013

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

970011100101                                111001                                  1110

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Erhöhung der Gebühren um 1,38 % zur Kostendeckung der Abfallentsorgung in der Stadt Leverkusen

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                               

 

Jährliche Anpassung der Gebühren zur Kostendeckung der Abfallentsorgung in der Stadt Leverkusen

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Da die erforderlichen Unterlagen erst seit wenigen Tagen vorliegen, war eine Erstellung der Vorlage zu einem früheren Zeitpunkt nicht möglich.

Gebührensatzungen für Grundbesitzabgaben sind vor dem Inkrafttreten zu beschließen und bekannt zu machen. Um ein Inkrafttreten zum 01.01.2013 zu ermöglichen, ist die Beschlussfassung und Bekanntmachung bis zum 31.12.2012 erforderlich.