Beschlussentwurf:
Die Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2013 (Anlage 1) wird mit ihren Anlagen in der Fassung der Beratungsunterlagen und der beigefügten Veränderungslisten (Anlage 2 – Veränderungsliste zu den Teilergebnisplänen, Anlage 3 – Veränderungsliste zu den Teilfinanzplänen) einschließlich des fortgeschriebenen Haushaltssanierungsplanes 2012 bis 2021 beschlossen.
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Nach Abschluss der Etatberatungen in den Fachausschüssen und Bezirksvertretungen sowie der gegenüber der Haushaltseinbringung im September 2012 erforderlichen Aktualisierung der Beratungsunterlagen ergeben sich die in den beigefügten Veränderungslisten dargestellten Haushaltsveränderungen.
Mit Beschluss über die Haushaltssatzung erfolgt die verbindliche Festlegung aller im Haushaltsplan dargestellten Daten.
Der Finanzausschuss als letztes Vorberatungsgremium tagt am 03.12.2012, so dass die
Anlagen:
Satzung 2013
Veränderungslisten Teilergebnispläne und Teilfinanzpläne
erst nach der Finanzausschusssitzung vorgelegt werden können.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage
Nr. 1939/2012
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Edelmann / Fachbereich 20
/ Tel. 2030
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Erlass der Haushaltssatzung für das Jahr 2013
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
entfällt
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
entfällt
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
entfällt
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Begründung der
einfachen/besonderen Dringlichkeit