Beschlussentwurf:
Der Rat wählt gemäß § 11 Abs. 5 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) vom 16.03.10 für den verstorbenen Vertreter des BUND
Herrn _______________________
in den Beirat für Natur und Landschaft.
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Gemäß § 11 LG ist ein Beirat zur unabhängigen Vertretung der Belange von Natur und Landschaft bei der Unteren Landschaftsbehörde der Stadt Leverkusen zu wählen. Gemäß § 11 Abs. 5 LG i. V. m. § 2 der Verordnung zur Durchführung des Land-schaftsgesetzes (DVO-LG) vom 22.10.1986, zuletzt geändert durch Verordnung vom 18.10.1994, wählt der Rat die Mitglieder des Beirates für die Dauer der Wahlzeit der Vertretungskörperschaft.
Von den am 26.10.2009 vom Rat gewählten Personen verstarb Herr Otto Krämer als stellvertretendes Mitglied des BUND. Der BUND hat folgende Personen für die Neuwahl benannt:
Stellvertreter |
Ersatzkandidat |
Verband/Verein |
Benedikt Rees, Blankenburg 15, 51381 Leverkusen |
Walter Mielentz,
Humperdinckstr. 32, 51375 Leverkusen |
BUND |
Für die Wahl der
Stellvertreterin/des Stellvertreters waren vom BUND mindestens zwei Personen
vorzuschlagen.
Gemäß § 2 Abs. 5 der
DVO-LG ist ein Nachfolger zu wählen, wenn ein Mitglied oder Stellvertreter
vorzeitig ausscheidet. Der Neuwahl soll ein Vorschlag mit mindestens zwei
Bewerbern des Verbandes zugrunde gelegt werden, der den Ausgeschiedenen benannt
hat.
Die aufgeführten
Bewerber erfüllen die Voraussetzungen des § 11 Abs. 4 LG, da sie ihre Wohnung
in Leverkusen haben und nicht Bedienstete der Stadt Leverkusen sind.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
1943/2012
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner Frau Arand / Fachbereich 32/ Telefon: 406 3240 .
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Keine weiteren finanziellen Auswirkungen, da die gewählte Person eine ausgeschiedene ersetzt.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten, Abschreibungen,
Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Begründung der
einfachen Dringlichkeit:
Der BUND hat die Kandidaten für die Neuwahl mit Schreiben vom 28.11.12 mitgeteilt. Da am 11.12.12 eine Sondersitzung des Beirates stattfindet, ist die Wahl in der Sitzung des Rates am 10.12.12 erforderlich, um den Beirat wieder zu komplettieren.