Betreff
Widmung Kandinsky- und Hans-Arp-Straße
Vorlage
1945/2012
Aktenzeichen
660-3546-mr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt gemäß §6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW im Baugebiet Leimbacher Berg folgende Widmungen:

 

1.      Die Kandinskystraße wird zwischen Odenthaler Straße und Ernst-Ludwig-Kirchner-Straße als Gemeinde- / Haupterschließungsstraße gewidmet.

2.      Der in den in Höhe der Kleingartenzufahrt abzweigende Verbindungsweg zur Odenthaler Straße wird als Gemeindeweg beschränkt auf den Fußgänger- und Radfahrverkehr gewidmet.

3.      Der Anschlussweg von der Wendeanlage der Alfred-Kubin-Straße an die Kandinskystraße wird als Gemeindeweg beschränkt auf den Fußgängerverkehr gewidmet.

4.      Die Hans-Arp-Straße wird als Gemeinde- / Anliegerstraße gewidmet.

5.      Dessen Verlängerung bei den Haus Nrn. 43 und 45 wird als befahrbarer Wohnweg gewidmet.

 

gezeichnet:

 

 

Buchhorn

 

Begründung:

 

Im Teilbereich West des Baugebietes Leimbacher Berg sind die bereits fertiggestellten Straßen und Wege noch als öffentliche Verkehrsflächen zu widmen.

 

Der im Beschlussentwurf genannte Abschnitt der Kandinskystraße wurde zwar bereits 1999 fertiggestellt, aber erst am 19.10.2012 formell übernommen. Aus verkehrlichen Gründen wurde der Rad- und Fußgängerverkehr der Nordseite auf einen bestehenden Weg zur Odenthaler Straße geführt.

 

Der kurze Verbindungsweg von dem neuen Abschnitt der Kandinskystraße zur Alfred-Kubin-Straße wird zur rechtlichen Klarstellung ebenfalls gewidmet. Die Straße wurde bereits 1977 gewidmet. Weder im zugehörigen Plan noch in der Widmungsverfügung war dieser Verbindungsweg zu der damals noch provisorischen Kandinskystraße enthalten.

 

Die bereits 2003 fertiggestellte und 2004 vom Erschließungsträger übernommene Hans-Arp-Straße ist ebenfalls dem öffentlichen Verkehr zu widmen, wie auch dessen 2006 gebaute Verlängerung zur Andienung der Häuser Nr. 43 und Nr. 45.