Betreff
Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW; neue bahnstadt opladen GmbH (nbso)
- Änderung Gesellschaftsvertrag
- Bestellung Geschäftsführerin
Vorlage
1949/2012
Aktenzeichen
201-01-21-03-ho
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertretern der Stadt Leverkusen in den Gremien der nbso Weisung nach § 113 Abs. 1 GO NRW, der in der Begründung dargestellten Änderung des Gesellschaftsvertrages zuzustimmen.

 

2. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der nbso nach § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung,

a) Frau Vera Rottes mit Wirkung vom 28.02.2013 als Geschäftsführerin der nbso zu bestellen,

b) den durch Ratsherrn Klaus Hupperth und Herrn Stadtkämmerer Rainer Häusler als Mitglieder der Gesellschafterversammlung ausgehandelten Änderungen des Anstellungsvertrages entsprechend der Begründung zuzustimmen.

 

 

gezeichnet:

Buchhorn                                                                              Häusler

 

Begründung:

 

Gem. § 14 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der nbso wird die Geschäftsführung durch die Gesellschafterversammlung auf die Dauer von fünf Jahren bestellt; wiederholte Bestellung ist zulässig. Frau Rottes wurde in der Sitzung der Gesellschafterversammlung am 28.02.2008 ab diesem Tag für die Dauer von fünf Jahren zur Geschäftsführerin der nbso bestellt. Sie soll ab dem 28.02.2013 bis zu dem Tag, an welchem Frau Rottes das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen einer abschlagsfreien Regelaltersgrenze vollendet hat, erneut zur Geschäftsführerin bestellt werden. Dies ist aufgrund der aktuellen Vorschrift des Gesellschaftsvertrages rechtlich unzulässig. Daher muss § 14 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages wie folgt geändert werden:

 

Die Geschäftsführung wird durch die Gesellschafterversammlung auf die Dauer

von fünf Jahren bestellt. Wiederholte Bestellung, auch für einen längeren Zeitraum, ist zulässig. Die Abberufung kann nur aus wichtigem Grund von der Gesellschafterversammlung vorgenommen werden.“

 

Die Beschlussfassung über die Bestellung und die Anstellungsbedingungen obliegt gem. § 5 Abs. 2 Buchstabe l) des Gesellschaftsvertrages der Gesellschafterversammlung. Die vom Rat bestellten Vertreter in der Gesellschafterversammlung der nbso sind Ratsherr Klaus Hupperth und Herr Stadtkämmerer Rainer Häusler, diese handeln gem. § 6 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages nach Weisung des Rates der Stadt Leverkusen.

 

Die bisher geltenden Rahmenbedingungen des Anstellungsvertrages ergeben sich aus der nichtöffentlichen Vorlage 999/16. TA (Rat am 10.12.2007); mit der Fortschreibung des Vertrages soll die Vergütung von derzeit rd. 98.000 €/pa um 6.000 €/pa angehoben werden.

 

Die Anstellungsverträge bzw. Dienstverträge mit der Geschäftsführung werden für die Gesellschaft nach § 14 Abs. 3 der Satzung durch den Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung, Ratsherrn Paul Hebbel, geschlossen.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr 1949/2012

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Hohn / FB 20 / 2042

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Finanzstelle PN0927

Produkt 092701

Produktgruppe 0927

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Entsprechende Erhöhung der unter A) genannten Position

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die Vorlage konnte erst nach erfolgter Vorberatung in der Sitzung des Aufsichtsrates am 26.11.2012 fertiggestellt werden.