Betreff
Bestellung eines Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes in Organen von Unternehmen und Einrichtungen
Vorlage
1951/2012
Aktenzeichen
201-01-80
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Technische Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL)

 

Der Rat der Stadt Leverkusen bestellt gem. § 114 a Abs. 8 i. V. m. § 50 Abs. 4 und Abs. 2 GO NRW nachfolgendes Mitglied in den Verwaltungsrat der TBL:

 

Herrn Martin Krampf

 

 

2. Wohnungsgesellschaft Leverkusen GmbH (WGL)

 

Der Rat der Stadt Leverkusen bestellt gem. § 113 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 4 und Abs. 2 GO NRW nachfolgendes stellvertretendes Mitglied in die Gesellschafterversammlung der WGL:

 

Ratsherrn Wolfgang Pockrand

 

 

gezeichnet:

Buchhorn

 

Begründung:

 

Da Ratsherr Erhard Gipperich am 06. September 2012 verstorben ist, wird für die TBL und die WGL die Neubesetzung in Gremien erforderlich.

 

Für den Fall des vorzeitigen Ausscheidens eines Bestellten aus einem Organ einer juristischen Person trifft § 50 Abs. 4 Satz 2 GO NRW die Nachfolgeregelung dergestalt, dass der Nachfolger für die verbleibende Restlaufzeit der Wahlperiode durch Mehrheitsbeschluss des Rates nach § 50 Abs. 2 GO NRW zu benennen ist.

 

zu 1.:

 

Gem. § 114 a Abs. 8 i. V. m. § 50 Abs. 4 und Abs. 2 GO NRW ist ein neues Mitglied in den Verwaltungsrat der TBL zu wählen.

 

 

zu 2.:

 

Gem. § 113 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 4 und Abs. 2 GO NRW ist ein neues stellvertretendes Mitglied in die Gesellschafterversammlung der WGL zu wählen.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.  1951/2012

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Hohn / FB 20 / 2042

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

./.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

./.

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

./.

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

./.

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die Erstellung der Ratsvorlage war nicht vor dem 06.12.2012 möglich, weil die entsprechenden Nachbesetzungswünsche erst zu diesem Zeitpunkt bei der Verwaltung eingingen.