Beschlussentwurf:
Mittel in Höhe von 1.320.000 Euro zur Fahrzeugbeschaffung der Feuerwehr werden in 2013 bei Finanzstelle 3700 026501 2003, Position 782600, frei gegeben.
gezeichnet:
Häusler Stein
Begründung:
Durch Beschluss des Rates vom 22.03.10 zur Vorlage Nr. 0337/2010 wurde festgelegt, dass die Mittel zur Fahrzeugbeschaffung der Feuerwehr erst nach Freigabe durch den zuständigen Fachausschuss und/oder den Finanzausschuss zur Verfügung gestellt werden (AiB 97000008, Finanzstelle 37000265012003, Position 782600). Erst mit dieser Freigabe kann die Ausschreibung erfolgen.
Im Jahr 2013 müssen folgende Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr beschafft werden:
1 Stück Drehleiter 670.000.- Euro
1 Stück Löschgruppenfahrzeug HLF 380.000.- Euro
1 Stück Anhänger Lichtmast 140.000.- Euro
1 Stück Gerätewagen Logistik Größe 1 130.000.- Euro
Die Beschaffungskosten sind aufgrund von Erfahrungswerten und der Marktbeobachtung geschätzt. Die tatsächlichen Kosten stehen erst nach den Auswertungen der öffentlichen Ausschreibungen fest.
Begründung für die einzelnen Beschaffungen:
Drehleiter:
Die neu zu beschaffende Drehleiter soll die vorhandene Drehleiter LEV 2151 ersetzten. Die Leiter ist Baujahr 1998. Bei Drehleitern sind große Inspektionen für ca. 50.000 Euro im Intervall von 10 Jahren vorgesehen. Mit einer erhöhten Reparaturhäufigkeit ist zu rechnen. Die Ersatzbeschaffung muss jetzt schon eingeplant werden, da sich diese erfahrungsgemäß über zwei Jahre hinzieht und die alte Drehleiter nicht mit komplett abgelaufener Inspektion verkauft werden soll, um noch halbwegs annehmbare Erlöse zu erzielen.
Löschgruppenfahrzeug HLF:
Durch dieses Fahrzeug soll das TLF LEV 2140 ersetzt werden. Das TLF ist aus dem Jahr 1992. Das Fahrgestell und der Mannschaftsraum entsprechen nicht mehr den heutigen technischen Anforderungen. Unter anderem fehlen Fahrerunterstützungssysteme wie ESP und ABS und für das Personal sind keine Sicherheitsgurte vorhanden. Einsatztaktisch entsprechen die Ausrüstung und die Lagerung der Ausrüstung ebenfalls nicht dem jetzigen Stand. Die zur Brandbekämpfung im Innenangriff benötigten Pressluftatmer befinden sich nicht zum direkten Anlegen im Mannschaftraum.
Anhänger Lichtmast:
Der Lichtmast soll als Ersatz für den Lichtmastanhänger LEV 2176 beschafft werden. Der Anhänger ist 20 Jahre alt. Der für die Stromerzeugung notwendige Industriemotor ist ebenfalls aus Baujahr 1992 und hat in letzter Zeit Schwierigkeiten in der Regelung der Drehzahl zur Frequenzhaltung. Ersatzteile sind kaum noch zu bekommen. Da es sich um ein einmalig bei der Feuerwehr vorhandenes Gerät handelt, ist ein Ausfall besonders einsatzrelevant.
Gerätewagen:
Der Gerätewagen LEV 2155 soll ersetzt werden. Das Fahrzeug aus dem Jahr 1998 erfüllt mit seiner Ladebordwand nicht mehr die aktuellen Unfallverhütungsvorschriften, da die Ladebordwand keine Ablaufsicherung hat. Eine Nachrüstung wurde geprüft, ist aber bei diesem Modell nicht möglich.
Verbleib der Altfahrzeuge:
Nach der Ersatzbeschaffung, werden die alten Fahrzeuge über die Internetplattform Zoll-Auktion meistbietend verkauft.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.1970/2012
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Lange / Feuerwehr /
7505-340
Kurzbeschreibung:
Beschaffung von:
1 Stück Drehleiter 670.000.- Euro
1 Stück Löschgruppenfahrzeug HLF 380.000.- Euro
1 Stück Anhänger Lichtmast 140.000.- Euro
1 Stück Gerätewagen Logistik Größe 1 130.000.- Euro
Gesamtbetrag: 1.320.000,- Euro
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
AiB 97000008
Finanzstelle 37000265012003
Finanzposition 782600
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Ausgaben von Investitionsmitteln in Höhe von 1.320.000 Euro. Einnahmen von ca. 50.000 Euro für den Verkauf der Altfahrzeuge.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Keine Änderung der Folgekosten, da die Unterhaltungskosten der Neufahrzeuge denen der Altfahrzeuge entsprechen oder niedriger sein werden.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Keine