Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung II nimmt die beiliegende Ankündigung von Baumfällarbeiten zur Kenntnis.
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Für den Bau der Bahnhofsbrücke (ehemalige Brücke Nord) der neuen bahnstadt opladen sind mehrere Bäume zu fällen. Sie stehen entweder in der Trasse der Brücke bzw. der Rampen, die zur Brücke führen, oder sie behindern notwendige Montagearbeiten mit großen Autokränen; drei der Bäume müssten spätestens zur Verlegung der Gütergleise ohnehin gefällt werden.
Die Grünfläche zwischen den Fahrbahnen, die die Bahnhofsvorfahrt bilden, wird gerodet um dort die Zuwegung zum Treppenturm und zur Fahrradrampe neu gestalten zu können.
Die Kosten in Höhe von ca. 12.000 € sind im Budget des Projekts enthalten.
Aus Gründen des Vogelschutzes werden die Arbeiten umgehend beauftragt und bis zum 28. Februar durchgeführt.
Anlagen: Lageplan der Brückenplanung
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1987/2013
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Hr. van Acken/TBL/6630.
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
./.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
./.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
./.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
./.
Begründung der
einfachen/besonderen Dringlichkeit
Um eine Umsetzung der Maßnahme vor Beginn der Vegetationsperiode gewährleisten zu können, ist eine Beratung im laufenden Sitzungsturnus unbedingt erforderlich.