Beschlussentwurf:
Die Gemeinnützige Gesellschaft für paritätische Sozialdienste mbH Bergisches Land „PariSozial Bergisches Land gGmbH“ wird als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) in Verbindung mit § 25 des 1. Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) befristet für die Dauer von drei Jahren öffentlich anerkannt.
Vor Ablauf dieser Frist ist dem Fachbereich Kinder- und Jugend ein Tätigkeitsbericht vorzulegen.
gezeichnet:
Adomat
Begründung:
Mit Schreiben vom 21.01.2013 (s. Anlage) beantragt die Gemeinnützige Gesellschaft für paritätische Sozialdienste mbH Bergisches Land (PariSozial Bergisches Land gGmbH) die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 KJHG.
Die o. a. Gesellschaft wird laut Beschluss des Rates der Stadt Leverkusen vom 10.12.2012 im Jahr 2014 die „Tageseinrichtung für Kinder Feldsiefer Weg“ übernehmen.