Beschlussentwurf:

 

1. Der von der Kath. Kirchengemeinde St. Maurinus und Marien geplante Neubau der Tageseinrichtung für Kinder St. Maurinus, von-Knoeringen-Straße, 51381 Leverkusen, wird im Hinblick auf die dauerhafte Schaffung von bis zu 18 neuen Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter 3 Jahren von der Stadt Leverkusen generell befürwortet.

 

2. Eine finanzielle Förderung seitens der Stadt Leverkusen kommt adäquat einem Gesamtförderungsverfahren im Rahmen der Landesförderung in vergleichbaren Fällen mit 252.000 € in Betracht. Voraussetzung ist die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung der Neubaumaßnahmen durch die Kath. Kirchengemeinde St. Maurinus und Marien ohne Landesförderung.

 

gezeichnet:

Buchhorn                               Häusler                                  Adomat

 

Begründung:

 

Im Hinblick auf den ab dem 01.08.13 gegebenen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Alter von unter 3 Jahren hat der Rat mit der Vorlage 0253/2009 bzw. dem Änderungs- und Ergänzungsantrag 0337/2010 am 22.03.10 u. a. die „Vorgaben für die Umsetzung der Anforderungen an die U3-Betreuung in Leverkusen“ beschlossen und hiermit festgelegt, dass die in Leverkusen zu Beginn des Kindergartenjahres 2013 angestrebte Versorgungsquote von 32 % mit 27 % in Tageseinrichtungen für Kinder und mit 5 % über Tageseltern abzudecken ist. Neben verschiedenen Neu-bau-, Anbau- und Erweiterungsmaßnahmen bzw. den  Standorten für diese sind dabei als Eckpunkte für die Umsetzung der Anforderungen an die Betreuung von unter dreijährigen Kindern auch konkret festgeschrieben worden:

 

„Knapp die Hälfte aller Einrichtungen gehört freien Trägern. Bis Ende 2010 wird mit allen freien Trägern mit dem Ziel verhandelt, einen möglichst hohen Anteil der notwendigen U3-Plätze über freie Träger abdecken zu können. Die Fälle, in denen solche Verhandlungen nicht zu einem Erfolg geführt haben, sind zu begründen. Die Verwaltung wird dabei beauftragt, den freien Trägern ein konkretes Angebot zur Bereitstellung von U3-Plätzen vorzulegen. Eine einseitige Favorisierung städtischer Einrichtungen wird abgelehnt.“

 

Ergänzend zur vorstehenden Beschlussfassung ist aufgezeigt worden, dass ggf. damit zu rechnen ist, dass die Freien Träger nicht für 20.000 € pro Platz ihre Einrichtung aus- oder umbauen können. Sobald konkrete Pläne und Kostenermittlungen vorliegen, ist zu entscheiden, wie weit den Trägern entgegengekommen werden kann. Die Förderung der Freien Träger hat dabei mindestens dasselbe Gewicht, wie die Förderung städtischer Einrichtungen.

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 22.03.10 zu dem angesprochenen Neubauprojekt konkret beschlossen:

„Der Rat unterstützt die Planungen der Kirchengemeinde St. Maurinus (Lützenkirchen) zum Bau eines neuen Kindergartens. Verhandlungsgegenstand ist auch der Kauf des Kindergartens St. Anna (ebenfalls Lützenkirchen) durch die Stadt.“

 

In der Folgezeit sind vielfältige Erörterungen und Verhandlungen seitens und mit der Kath. Kirchengemeinde mit/von unterschiedlichen Adressaten geführt worden, die hinsichtlich des Erwerbs der vorhandenen Kath. Tageseinrichtung für Kinder St. Anna, Hamberger Straße durch die Stadt Leverkusen in der Vorlage Nr. 1605/2012 geendet haben, die vom Rat der Stadt Leverkusen in seiner Sitzung am 02.07.12 beschlossen worden ist.

 

Am 28.11.12 ist der von der Kath. Kirchengemeinde St. Maurinus  und Marien gestellte Antrag auf Gewährung einer Landesförderung in Höhe von 324.000 € nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren vom 09.05.08 für das Kalenderjahr 2013, verbunden mit dem Antrag auf eine Sonderförderung des Neubauvorhabens seitens der Stadt Leverkusen in Höhe von 252.000 €, über den Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V. bei der Stadt Leverkusen eingegangen.

 

Eine Weiterleitung des Förderantrags an den Landschaftsverband Rheinland, Landesjugendamt (LVR), als zuständiger Genehmigungsbehörde, war allerdings nicht mehr möglich, da sich hinsichtlich der Förderungssituation in Nordrhein-Westfalen eine generelle Veränderung ergeben hat. Der u3-Ausbau wird zukünftig im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2013-2014 gefördert, mit dem der Bund dem Land NRW entsprechende Fördermittel zur Verfügung stellt. Für dieses Förderungsverfahren waren seitens der Kommunen entsprechende Meldungen bis spätestens zum 30.11.12 einschließlich entscheidungsreifer Anträge in priorisierter Reihenfolge dem LVR zuzuleiten. Für die Stadt Leverkusen ist mit Dringlichkeitsentscheidung vom 07.11.12 eine entsprechende priorisierte Meldung von sieben Förderungsmaßnahmen beschlossen und anschließend dem LVR übermittelt worden.

 

Der Kath. Kirchengemeinde St. Maurinus und Marien konnte von daher mit Schreiben vom 10.12.12 dieser Sachverhalt nur mitgeteilt werden, unter Hinweis darauf, dass die eingeplanten Fördermittel des Landes NRW in Höhe von 324.000 € nicht mehr in die Gesamtfinanzierung einbezogen werden können, und angesichts der damit fehlenden Gesamtfinanzierung aktuell auch keine Entscheidung im Hinblick auf den beantragten kommunalen Sonderzuschuss in Höhe von 252.000 € herbeigeführt werden kann (Anlage 1).

 

Die gesamte Thematik ist am 28.01.13 mit Vertretern der Kath. Kirchengemeinde St. Maurinus und Marien auch noch einmal gesprächsweise eingehend erörtert worden. Dabei ist seitens der Kath. Kirche aufgezeigt worden, dass die generelle Möglichkeit gesehen wird, die Gesamtfinanzierung außerhalb der Landesförderung sicherzustellen, wenn die Förderung der Stadt Leverkusen in Höhe von 252.000 €, zuvor zugesagt wird.

 

Mit Schreiben vom 31.01.13 beantragt die Kath. Kirchengemeinde St. Maurinus und Marien dementsprechend eine städtische Förderung in Höhe von 252.000 € unter dem Vorbehalt einer gesicherten Gesamtfinanzierung (Anlage 2).

 

Die Verwaltung befürwortet eine Umsetzung der Maßnahme. Im Rahmen der Umsetzung des u3-Ausbaus in Leverkusen ist zwar gesamtstädtisch zwischenzeitlich ab Anfang 2014 generell eine positive Situation absehbar, bezogen auf den Stadtteil Lützenkirchen besteht aber auch dann noch ein Defizit von 53 u3-Betreuungsplätzen in Tageseinrichtungen für Kinder. Selbst unter Berücksichtigung der derzeit vorhandenen 40 Betreuungsplätze in Tagespflege in Lützenkirchen verbleibt ein Defizit, das durch die mit der Neubaumaßnahme einhergehenden neuen Betreuungsplätze für Kinder im Alter von unter 3 Jahren ausgeräumt werden kann.

 

Die Höhe der beantragten städtischen Förderung von 252.000 € orientiert sich am bisherigen Förderungsverfahren im Rahmen der Richtlinienförderung unter zugrunde legen von Aufwendungen in Höhe von 32.000 € je neu geschaffenen u3-Betreuungsplatz (18 u3-Betreuungsplätze à 32.000 € = 576.000 €. Landesförderung 18 u3-Betreuungsplätze á 18.000 € = 324.000 €. Städtische Förderung 18 u3 á 14.000 € = 252.000 €).

 

Der Antrag der Kath. Kirchengemeinde St. Maurinus und Marien auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinienförderung vom 20.11.12 ist informativ beigefügt, da hieraus der Umfang der Maßnahme, die Gesamtkosten, die Kostengliederung etc. zu ersehen sind (Anlage 3 bis 5).

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.  2030/2013

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Wolfgang Mark, 51, 02171/406-5110

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder im Alter von unter 3 Jahren. Gesetzlicher Anspruch ab dem 01.08.13. Pflichtaufgabe.

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Aktuell keine finanziellen Veranlassungen.

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Aktuell keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

./.

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

./.

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die Kath. Kirchengemeinde St. Maurinus und Marien benötigt für die weitergehenden Gespräche hinsichtlich der Genehmigung der Planung und Finanzierung der neuen Einrichtung St. Maurinus mit dem Erzbistum Köln möglichst kurzfristig eine Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Leverkusen, die noch in der Sitzung am 18.03.13 erfolgen soll.